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Irgendwer hier, der Anwalt ist???

Thema: Irgendwer hier, der Anwalt ist???

Hallo! Brauch mal dringend Rat: Wohnen in einer ETW in einem Mehrfamilienhaus. Der Privatweg, der am Haus vorbeiführt gehört insgesamt 21 Parteien. Ein paar dieser "netten" Mitbewohner haben nun dafür gesorgt, das der Privatweg nicht mehr durchgängig ist. Es wurden einfach Büsche gepflanzt. Das wurde zwar auf einer Versammlung auch beschlossen, aber es waren nur 7 von 21 Parteien anwesend. Da hat der Verwalter dann eine Klausel in die Einladung gesetzt: Ist die Versammlung um 18 Uhr nicht beschlussfähig, wird sie um 18:30 erneut einberufen und ist dann beschlussfähig.Wir haben es leider versäumt dort anwesend zu sein, wobei natürlich nur eine Stimme von uns auch blödsinnig gewesen wäre. Im Protokoll ist jedoch NICHT erkennbar, dass der Weg verbaut wird, da steht nur Bepflanzung. Fakt ist: Ich kann den Weg nicht mehr nutzen wie vorher und viel schlimmer: Kindern eines angrenzenden Wohngebietes wird ein sicherer Schulweg so versperrt, die müssen jetzt an einer gefährlichen Strasse entlang. Wie blöd muss man sein, so was zu machen??? Was gibt es für REchte für uns im Nachhinein? Kann mir jemand helfen??? Gruß Anja

Mitglied inaktiv - 13.03.2009, 19:58



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link oben rechts. lg suki

Mitglied inaktiv - 13.03.2009, 20:19



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Versucht doch das Ganze über eine neue Versammlung wieder rückgängig zu machen. Dazu müßte man natürlich vorher ungefähr abschätzen, wie viele Parteien auf Eurer Seite sind. Ich gehe davon aus, dass die Versammlung beschlußfähig war (1. da der Verwalter das prüft, 2. weil i. d. R. die Gemeinschaftsordnung derartige Klauseln enthält, 3. weil in der Einladung zur Versammlung darauf hingewiesen sein müßte, was passiert, wenn die 1. Versammlung nicht beschlußfähig ist). Da es sich offenbar um einen Privatweg handelt (wie Du geschrieben hast), haben natürlich Fremde (hier die Schulkinder) kein Recht darauf, diesen zu benutzen, auch wenns blöd ist. Frau Bader wird wohl diese Frage nicht beantworten, da es nicht direkt mit "Rund ums Baby" zu tun hat. V. G.

Mitglied inaktiv - 13.03.2009, 21:24



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P. S. Ich bin kein Anwalt, nur Notarfachangestellte, die allerdings auch in einer Art Eigentumswohnung wohnt (auch wenn die Wohnung ein Reihenhäuschen ist). Aber Eigentümerversammlungen haben wir auch. V. G.

Mitglied inaktiv - 13.03.2009, 21:26



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Auch kein Anwalt, aber ähnlicher Fall hier: Unser Privatweg (20 Parteien) wurden von vielen Leuten benutzt (zwar kein Schulweg, wäre uns aber auch egal gewesen). Wir haben in der Eigentümerversammlung entschieden, dass er durch Tore zugemacht wird, die nur durch Eigentümer mit Schlüssel genutzt werden können. Das war v.a. den Erdgeschossbewohnern wichtig, da die Leute fast in deren Garten standen. Fand es völlig okay. Bei euch finde ich es komisch, dass jetzt ja niemand mehr den Weg benutzen kann. Das kommt mir schon seltsam vor. Rechtlich ist die Neueinberufung nach einer halben Stunde völlig okay, das machen die meisten Versammlungen so, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie wohl nicht beschlussfähig werden. Ach ja, ein kleiner Tipp nun schon: Wenn so ein wichtiges Thema auf der Tagesordnung steht, wäre es da nicht sinnvoll gewesen, sich vorher abzusprechen und hinzugehen bzw. das Stimmrecht zu übertragen (haben wir gemacht), damit die Stimme auch abgegeben wird? Wir wollten unser Tor z.B. unbedingt, konnten nicht hin, wussten aber, dass es knapp werden würde (teures Tor), also haben wir unsere Stimme an den Nachbarn übertragen.

Mitglied inaktiv - 14.03.2009, 11:29



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haben es dann aber total vergessen und es ging leider nicht aus der Einladung so hervor was gemacht werden soll. Da stand: Bepflanzung des östlichen Gehweges, daraus verstehe ich aber keine Versperrung. Auch im Protokoll stand das sooo nicht drin, wieder nur Bepflanzung. Mal sehen was wir noch machen können. Vielen Dank! Gruß Anja

Mitglied inaktiv - 15.03.2009, 09:11