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In der Elternzeit wieder schwanger.

Thema: In der Elternzeit wieder schwanger.

Hallo, ich bräuchte Hilfe von jemandem der sich mit der elternzeit auskennt. Also ich bin seit Januar im 2.jahr meiner elternzeit, jetzt bin ich wieder schwanger und mein zweites Kind kommt hoffentlich im August zur Welt. Im Internet stehen so viele verschiedene Sachen dass ich ganz durcheinander gekommen bin. Also so wie ich es verstanden habe, habe ich 2 Möglichkeiten die 1. Ich beende meine jetzige elternzeit zu meinem Mutterschutz welches 6 Wochen vor der Geburt beginnt, somit kann ich meinen Mutterschutz nutzen um den arbeitgeberzuschuss zu erhalten (ansonsten würde ich nur den Zuschuss von der Krankenkasse bekommen) dann würde ich nach meinem Mutterschutz mit der elternzeit meines zweiten Kindes beginnen. Die 2. Möglichkeit wäre meine jetzige elternzeit weiter laufen zu lassen und wenn diese vorbei ist meine zweite elternzeit für das jüngere Kind zu beginnen, dann würde ich den Mutterschutz nicht nutzen können.. Meinem Arbeitgeber habe ich noch nichts gesagt, da ich erst wissen möchte was für Möglichkeiten ich habe und mir sicher sein wollte. Die Frau am Telefon sagte mir gestern dass mein Arbeitgeber entscheidet, ob ich noch elternzeit nehmen darf oder nicht? Das versteh ich nicht. Elternzeit steht mir doch bei jedem Kind zu!? Dazu hat sie nichts gesagt. KANN MEIN ARBEITGEBER MEINE ZWEITE ELTERNZEIT ABLEHNEN, SODASS ICH WIEDER ARBEITEN MUSS?? Oder reiche ich wie bei meinem ersten Kind die elternzeit bei meinem Arbeitgeber ein und gut ist ?? Und zum Thema elterngeld. Da kann ich parallel elterngeld beantragen genau wie beim ersten Kind. Aber wie wird das dann berechnet? Ich weiss im Moment nicht was stimmt und was nicht, irgendwie kann mir keiner wirklich helfen... bitte nur antworten wenn man wirklich bescheid weiss. Danke

von MeryemK am 09.02.2021, 12:38



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verstehe ich nicht so ganz. läuft deine elternzeit vor dem neuen mutterschutz aus? wenn nein, kündige sie auf einen tag vor diesem. dann erhälst du volles mutterschaftsgeld. der rest der elternzeit wird dir zurückgespielt und du reichst dann fürs zweite kind normal eltenrzeit ein. rest von kind 1 kannst da dann dranhängen. ablehnen kann der AG nix. weder die vorzeitige beendigung auf einen tag vor dem neuen mutterschutz noch die ez fürs nächste kind. wenn du jetzt aber arbeiten müsstest bis zum mutterschutz wäre das etwas anders. von daher wäre das gut zu wissen

von mellomania am 09.02.2021, 14:21



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Hey erstmal danke für deine Antwort. Nein, meine elternzeit läuft nicht aus, die geht noch bis Januar 2022. Was mich verwirrt hat ist, das die Frau am Telefon (bei meiner Krankenkasse) sagte, dass ich evtl. keine elternzeit für mein zweites Kind nehmen darf, wenn mein Arbeitgeber es nicht zulässt.. Also kann ich nach meinem Mutterschutz, ohne Probleme meine elternzeit fürs zweite Kind nehmen? Ich würde gern auf der sicheren Seite sein. Mein Chef kann, da oft ganz fies werden... und bevor mir mit Kündigung oder sonst was gedroht wird würde ich gerne wissen was mein Recht ist und was nicht:) LG

von MeryemK am 09.02.2021, 14:29



Antwort auf Beitrag von MeryemK

äh ja? das gilt nur wenn du die geburt während der elternzeit nicht meldest und dann aber ab geburt elternzeit möchtest. auch wir mütter haben die frist von 7 wochen vor beginn der eltnerzeit. bei uns z.b. beginnt die eltenrzeit einen tag nach dem mutterschutz. der geht acht wochen. von daher beantragt man die geburtsurkunde innerhlab der erstn woche nach der geburt, meldet die elternzeit, beginn einen tag nach mutterschutz bis einen tag vor dem jeweiligen geburtstag, wenn man es jahresweise nimmt und ist dann trotzden in der frist von 7 wochen vorher.

von mellomania am 09.02.2021, 14:51



Antwort auf Beitrag von MeryemK

Die Frau hatte keine Ahnung. Was hat die Call-Centermitarbeiterin einer KK auch mit EZ und EG zu tun? Beende die laufende EZ zum neuen Mutterschutz. Lass das EG was dir noch nicht ausgezahlt wurde zum Mutterschutz auszahlen und melde beim AG spätestens eine Woche nach Geburt des 2ten Kindes EZ für das jüngere an. Machst du es anders, verschenkst du Geld. EG wird weniger werden wenn du nach dem 14ten Lebensmonat von kind 1 nicht gearbeitet hast oder der Mutterschutz noch nicht begonnen hat. Wie viel weniger hängt davon ab wie weit die Kinder auseinander sind. Und nein, der AG kann die 2te EZ nicht verbieten. Genauso wenig wie die Beendigung dieser zum neuen Mutterschutz. Rat für die Zukunft, dort anfragen wo die Leute vom Fach sind. Also Ministerium für Bildung oder EG-Kasse.

von Felica am 09.02.2021, 18:35



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Vielen Dank für deine Antwort! Bei der elterngeldkasse habe ich auch angerufen, der Mann konnte mir nur folgendes sagen "beantragen sie elterngeld genau wie beim ersten Kind, mehr kann ich ihnen nicht helfen" bei Profamilia habe ich ein telefontermin bekommen, der leider noch einpaar Tage dauert, deshalb habe ich gedacht, dass vllt meine KK mir helfen kann.. naja sonst wusste ich nicht wo ich noch anfragen kann. LG und nochmal Danke

von MeryemK am 09.02.2021, 19:18



Antwort auf Beitrag von MeryemK

Ok, doof gelaufen. Aber KK ist da wirklich kaum befähigt. Die wissen nach meinen Erfahrungen kaum wirklich was. Sind halt nett fpr den üblichen Standartkram. Ich lasse mich inzwischen nur noch an die Fachabteilungen verbinden.

von Felica am 09.02.2021, 20:46



Antwort auf Beitrag von MeryemK

Elterngeld wird berechnet anhand des Einkommens der letzten 12 Monate. Es werden die Monate ausgeklammert, in denen du Elterngeld bezogen hast (bis das Kind 15 Monate ist) oder im Mutterschutz warst. . Ist das 1. Kind noch keine 3 Jahre gibt es einen Geschwisterbonus.

von Lotusblume84 am 10.02.2021, 10:23



Antwort auf Beitrag von MeryemK

So, jetzt mehr Zeit als gestern abend. Wenn jetzt zweite Jahr der EZ ab Januar scheint dein Kind im Januar 2020 geboren worden zu sein. Kind 2 kommt im August, also wird dein Mutterschutz im Juli beginnen, mit Glück auch schon im Juni. Ich gehe aber jetzt erst einmal von Juli aus, sonst musst du es korrigieren. Zudem setze ich voraus das dein erstes Kind im Januar20 geboren wurde und du EG Plus bekommst. Du außerdem aktuell in der EZ nicht arbeitest. Da wieder die 12 Monate vor Geburt entscheidend sind, zudem die Monate wo du Mutterschutz hattest und bis zu 14 Monate EG ausgeklammert werden, hättest du April21-Juni21 welche mit 0 € in die neue Berechnung fließen werden. Alle anderen Monate werden wie beim ersten Kind gewertet. Rest wurde ja bereits beantwortet. 1. Laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden - Mutterschaftsgeld von KK und AG 2. Elterngeld Plus in Basis ändern lassen zum neuen Mutterschutz damit das nicht mit dem Mutterschaftsgeld und dem neuen EG verrechnet wird 3. Nach Geburt neue EZ mitteilen Restliche EZ von Kind 1 kannst du bis zu dessen 8ten Lebensjahr noch in Anspruch nehmen.

von Felica am 10.02.2021, 12:09



Antwort auf Beitrag von Felica

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Liebe Grüße Meryem Kurt

von MeryemK am 09.03.2021, 16:24



Antwort auf Beitrag von MeryemK

Hallo, Glückwunsch zur Schwangerschaft! Ich empfehle dir, die entsprechende Broschüre beim Bundesministerium für Familien zu bestellen, herunterzuladen oder online zu lesen. https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld--elterngeldplus-und-elternzeit-/73770 Ich hatte die Broschüre damals bestellt, hat mir sehr viel geholfen. Grüße

von manira am 11.02.2021, 23:16



Antwort auf Beitrag von MeryemK

Ich finde es wirklich gut, dass Sie im Mutterschaftsurlaub schwanger wurden. Das hatten ich und meine Frau auch. Und jetzt habe ich mich hier registriert, weil wir noch ein Baby haben wollen;)

von Gonik am 08.03.2021, 20:30



Antwort auf Beitrag von Gonik

Das freut mich, danke und viel Glück wünsche ich euch. Liebe Grüße

von MeryemK am 09.03.2021, 16:25