Hi Ihr Aupair-Erfahrenen!
Unser künftiges Aupair hat Bedenken, dass sie das Aupair-Taschengeld in Deutschland oder ihrem EU-Heimatland versteuern muss. Kann das sein? Werden Kost & Logis angerechnet?
Nach Euren Tipps hier, können wir als Gasteltern ja Kosten von ca. 600€ monatlich steuerlich geltend mache.
also mehr als ein 400€-Job
Aber ich bin bisher gar nicht auf die Idee gekommen.
Was sagt Ihr?
Danke und viele Grüße!
von
Ulli
am 16.12.2011, 20:00
Hallo,
wie kommt sie denn darauf? Also in Deutschland muss sie es sicher nicht. Wäre ohnehin unter dem Existensminimum und im EU-Heimatland auch nicht, denn dort hat sie ihren Wohnsitz zu der Zeit nicht.
Ich bin kein Steuerexperte. Kommt sie über eine Agentur? DAnn versichert Euch dort noch einmal.
Grüße Tina
von
Tinai
am 17.12.2011, 10:20
Nö, noch nie gehört. In Deutschland definitiv nicht, in ihrem EU-Heimatland sollte sie sich selber erkundigen!
Gruss
manira
von
manira
am 17.12.2011, 17:52
Hallo,
hier in D ist das Taschengeld (nicht steuerpflichtiges Einkommen) nicht stuerplfichtig.
Da sie zudem ihrem gewöhnlichen Aufenthalt hier hat, dürfte sie im Heimatland nicht steuerpflichtig sein in dieser zeit.
Viele Grüße
Désirée
von
desireekk
am 18.12.2011, 12:37
Hallo,
seit 2012 können alle Eltern die Kosten der Kinderbetreuung, also auch die anfallenden Kosten für ein Aupair, im Rahmen der Höchstbeträge steuerlich absetzen.
Alle Eltern, egal ob erwerbstätig oder nicht, können 2/3 der Kinderbetreuungskosten pro Kind und maximal 4.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
Mehr: http://www.aupair-village.com/gastfamilie/gastfamilie-werden/aupair-von-der-steuer-absetzen.html
Liebe Grüße
M.
von
MarilyAupi
am 05.11.2012, 13:56