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Frage zur Berechnung Erz.geld

Thema: Frage zur Berechnung Erz.geld

Hi, ich steige gerade bei der Berechnung des Erziehungsgeldes nicht ganz durch die Voraussetzungen durch. Vielleicht kann mir jemand helfen, der eine ähnliche Situation hat: Ich plane, 1/2 Jahr in Elternzeit zu gehen, danach mein Ref. fortzusetzen (ca. 900 Eur brutto). Gleichzeitig oder leicht zeitversetzt möchte mein Freund gerne für 2 Jahre in Elternteilzeit gehen, d.h. sein Gehalt verringert sich ab dem Beginn seiner Elternzeit ganz gewaltig. Was ist nun der maßgebliche Zeitraum für die Einkommensberechnung? Eigentlich ja das Vorjahreseinkommen (das in unserem Fall über der Bemessungsgrenze liegen würde). Für die Zeit, in der ich aussetze, wird mein Einkommen nicht gezählt, aber wie ist es mit dem Einkommen aus Teilzeit bei meinem Freund? Zählt das dann (da aktuell) oder bleibt es bei der Grundlage der Berechnung auf den Daten des Vorjahres? Vielen Dank! Speedy

Mitglied inaktiv - 11.05.2005, 13:30



Antwort auf diesen Beitrag

Also wenn du nur ein 1/2 Jahr in den EU gehen möchtest und dein Freund 2 Jahre dann solltest du deinen Freund gleich als empfänger fürs EG eintragen. Allerdings darf er während dessen nicht Arbeiten gehen da er sonst das Gehalt vom Vorjahr angeben muß und wenn er da über die 30000€ kommt könnt Ihr das EG abschreiben. Das Problem ist auch wenn du das EG beantragst und nach einem 1/2 Jahr wieder Arbeiten gehst wird das EG neu berechnet und dann kann es sein das Ihr auch nichtsmehr bekommt. Hoffe ich konnte dir helfen.

Mitglied inaktiv - 31.05.2005, 10:50