Hi, ich steige gerade bei der Berechnung des Erziehungsgeldes nicht ganz durch die Voraussetzungen durch. Vielleicht kann mir jemand helfen, der eine ähnliche Situation hat: Ich plane, 1/2 Jahr in Elternzeit zu gehen, danach mein Ref. fortzusetzen (ca. 900 Eur brutto). Gleichzeitig oder leicht zeitversetzt möchte mein Freund gerne für 2 Jahre in Elternteilzeit gehen, d.h. sein Gehalt verringert sich ab dem Beginn seiner Elternzeit ganz gewaltig. Was ist nun der maßgebliche Zeitraum für die Einkommensberechnung? Eigentlich ja das Vorjahreseinkommen (das in unserem Fall über der Bemessungsgrenze liegen würde). Für die Zeit, in der ich aussetze, wird mein Einkommen nicht gezählt, aber wie ist es mit dem Einkommen aus Teilzeit bei meinem Freund? Zählt das dann (da aktuell) oder bleibt es bei der Grundlage der Berechnung auf den Daten des Vorjahres? Vielen Dank! Speedy
Mitglied inaktiv - 11.05.2005, 13:30