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Frage zum Minijob (Absetzbarkeit), habe ich das richtig verstanden?

Thema: Frage zum Minijob (Absetzbarkeit), habe ich das richtig verstanden?

Hallo! Ich benötige ab Frebruar wegen Stundenaufstockung jemand, die mir die Kinder über Mittag betreut (kein Nachmittagsbetreuung vor Ort). Kann ich die Kosten der Nanny dann als Kinderbetreuungskosten absetzen, auch wenn sie mal bügelt, oder darf sie dann keinen Handschlag im Haushalt machen? Sie soll eigentlich auch das Mittagessen zubereiten, Kind 2 die letzten Wochen vom Kiga abholen, Kind 1 und später Kind 2 nach der Schule in Empfang nehmen, als Ansprechpartnerin bei den Hausaufgaben zu gegen sein und an langen Tagen die Kinder zur Musikschule fahren. Nun hatte ich bei der Minijobzentrale gelesen, das ich bis zu 510 € im Jahr steuerlich absetzen kann. Kinderbetreuung geht aber bis 4000 € im Jahr. Ihre hauptsächliche Aufgabe soll aber schon der Kinder wegen sein. Kann mich da mal jemand aufklären? Danke

Mitglied inaktiv - 23.11.2012, 13:17



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Ehrlich gesagt würde ich sie als Haushaltshilfe anmelden, denn dann kann sie auch mal durchsaugen, mal was Bügeln. Und Kochen ist ja auch Haushalt. melli

von sojamama am 23.11.2012, 14:32



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Nun ja, bei der 3/4-Erstattung der Gesamtkosten würde ich bis zu 4000 € wieder bekommen, bei der Haushaltshilfe bis zu 510 €, das ist schon ziemlich viel Geld als Unterschied. Dafür koche ich auch vor und bügele selbst. Im Jahr macht das einen Unterschied von bis zu 3500 €.

Mitglied inaktiv - 23.11.2012, 14:38



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Es mindert nur dein zu versteuerndes Einkommen um 4000 €...Du bekommst also nicht bis zu 4000 € wieder.

von Tippel33 am 23.11.2012, 14:48



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? Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten bis zu 4000 €, (3/4 der tatsächlichen Kosten) im Jahr, ich dachte das wäre meine(unsere) dann zuviel bezahlte Lohnsteuer? Aber wenn das so ist, wie Du sagst, dann sind 510 € trotzdem noch weniger, oder ist das in etwa Jacke wie Hose? Ich seh schon, ich muss doch mal zum Steuerberater.

Mitglied inaktiv - 23.11.2012, 14:57



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Vom Steuerberater ausrechnen lassen .... Nein, es wird nur von deinem Gesamteinkommen abgezogen, also eben diese max. 4000 €... Wenn Du so zum Beispiel 50 000 € Jahreseinkommen zu versteuern hättest und müsstest darauf ( nur als Beispiel ) 8000 € Steuern zahlen, hast Du dann nur noch 46 000 € zu versteuern und musst vielleicht nur noch 7500 € Steuern zahlen, heißt....würdest dann ggf. 500 € raus bekommen....

von Tippel33 am 23.11.2012, 15:03



Antwort auf Beitrag von Tippel33

abzusetzender Betrag heisst nicht Erstattung....man kann es absetzen, als Werbungskosten, Sonderausgaben o.ä. .... aber es mindert eben erstmal nur das zu versteuernde Einkommen.

von Tippel33 am 23.11.2012, 15:05



Antwort auf Beitrag von Tippel33

Besten Dank, jetzt blicke ich mehr durch. Ja, ja,dann mal doch zum Steuerberater, wir haben für 2012 eh eine große Menge "Handwerkerrechnungen" lol, so daß ich meinem mann gesagt habe, bis hier her und nicht weiter, (also den normalen Krams, aber nix kompliziertes). ich weiß schon weshalb ich meinen beruf gewählt habe und nicht etwas mit "Verwaltung" "Finanzen" und "Steuern"

Mitglied inaktiv - 23.11.2012, 19:03