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Frage zu Teilzeit/Vollzeit

Thema: Frage zu Teilzeit/Vollzeit

wenn ich nächstes Jahr (nach zwei Jahren Elternzeit) bei meinem AG einen Antrag auf Teilzeit stelle und der wird (warum auch immer) abgelehnt, kann ich dann meinen Antrag zurücknehmen und wieder Vollzeit arbeiten?? Will ich nicht unbedingt, aber bevor ich gar keine Arbeit habe..... müsste doch gehen oder??

Mitglied inaktiv - 04.10.2010, 12:54



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Die Ablehnung des Antrages begründet nicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wenn der Antrag abgelehnt wird, mußt Du entweder kündigen oder es gilt, daß Du automatisch zu den "alten" Bedingungen wieder antrittst.

Mitglied inaktiv - 04.10.2010, 13:03



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o.k Danke!!!! Nur so als Notnagel. Damit ich trotzdem erstmal einen Job habe!! (wenn ich bis dahin nicht sowieso was anderes gefunden habe)

Mitglied inaktiv - 04.10.2010, 13:11



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Die Ablehnung der teilzeit kann/darf aber nur unter bestimmten Gründen erfolgen. Wurde einer Kollegin z.B. genau die gleiche Stelle teilzeit möglich gemacht, kann Dir das im Rahmen der "Gleichstellung" nicht verwehrt werden.

Mitglied inaktiv - 04.10.2010, 13:20



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ich bezweifle, dass ich das so durchbekomme wie ich will. Es sind alle Bedingungen erfüllt, das heißt sie müssen mir Teilzeit gewähren, aber die sind echt heftig drauf zur Zeit. Ein Beispiel: eine Kollegin bekam vor drei Jahren ein Kind. Sie hat nach einem Jahr wieder auf 400 € Basis angefangen zu arbeiten. Sie wollte nun nach den drei Jahren einen Teilzeitvertrag. Sie hat sich vertrösten lassen auf den Sommer und hat weiter auf 400 € Basis gearbeitet. Nun wurde sie gekündigt, weil sie "nur" Aushilfe ist..... die sind echt krass drauf! Sie ist zwar selber schuld, aber bei solchen Beispielen erwarte ich das Schlimmste.... übrigens die Kollegin war 10 Jahre dort und war in vielen Bereichen einsetzbar

Mitglied inaktiv - 04.10.2010, 14:05



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Eine 400 EURO Kraft ist keine Aushilfe, sondern eine Teilzeitkraft. Eine Aushilfe ist jemand, der unregelaessig nach Bedarf aushilft. Deine Bekannte haette das nicht mit sich machen lassen muessen.

Mitglied inaktiv - 04.10.2010, 15:12



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Hi ICH bin so eine Kanditatin :-) Teilzeit abgelehnt, nun wieder Vollzeit im Beruf. Du brauchst dir bei Ablehnung keinen Kopf machen, gekündigt bist du, wenn du eine Kündigung schreibst. Leider steht im Gesetz (Sinnbildlich): Teilzeit muss gestattet werden, ausser es lässt sich betrieblich nicht vereinbaren. Und glaube mir: Wenn die nicht wollen, dann LÄSST es sich nicht vereinbaren. Ich spreche aus Erfahrung. Bei 1600 Mitarbeitern ließ sich meine Teilzeit auch nicht vereinbaren. Ich hätte klagen können, war der Vorschlag der Firma. Nein danke. Und siehe da: Vollzeit klappt auch :-) LG Sumse

Mitglied inaktiv - 04.10.2010, 15:58



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sie bekommt jeden Monat einen neuen Vertrag.... und diesmal halt nicht. Ich mache mir sehr wenig Hoffnung, dass die mir Teilzeit gewähren, daher mache ich mir jetzt schon Gedanken (bzw. ich freunde mich damit an) wieder Vollzeit zu arbeiten. Falls sich bis dahin nichts anderes findet.... Danke für eure Antworten

Mitglied inaktiv - 04.10.2010, 17:16