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frage wegen erziehungsurlaub!

Thema: frage wegen erziehungsurlaub!

ich bin schwanger mit unserem dritten kind! leider weiss ich nicht mehr wann und wie ich den erziehungsurlaub einreichen muss! muss ich bescheinigungen vorlegen? ich weiss absolut gar nichts mehr! es ist 51/2 jahre her, als ich den erziehungsurlaub eigereicht habe! gibt es eine i-net adressse wo man nachlesen kann, wie das alles funktioniert oder weiss vielleicht hier jemand bescheid? lg pinkett

Mitglied inaktiv - 05.06.2007, 10:41



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Habe ich bei Frau und Beruf gefunden: Elternzeit Neue Regelung bietet Flexibilität "Erziehungsurlaub" - dieser Begriff klang doch allzu sehr nach Sonne, Sand und Meer... Anfang 2001 wurde das Ganze nicht nur umgetauft in "Elternzeit", sondern auch neu geregelt. Ein wichtiger Punkt: Nun können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich ihrem Kind widmen und gleichzeitig den Kontakt zum Beruf aufrecht erhalten. Die Regionalstelle FRAU UND BERUF gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die neue Elternzeit. Wer erhält Elternzeit? Einen Anspruch auf Elternzeit haben alle Mütter und Väter, die angestellt sind. Dabei ist es unerheblich, ob sie einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag haben, ob sie Vollzeit oder Teilzeit arbeiten oder einen Minijob haben. Auch Auszubildenden, Umschüler/innen, Beschäftigten im Rahmen einer beruflichen Fortbildung oder Frauen und Männern, die Heimarbeit machen, steht Elternzeit zu. Was passiert mit dem Arbeitsvertrag? Während der Elternzeit bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen - es gilt ein Sonderkündigungsschutz. Jedoch muss der Arbeitgeber in dieser Zeit keinen Lohn oder Gehalt zahlen. Eine Ausnahme: Die oder der Elternzeitler/in arbeitet Teilzeit weiter, wie es nun erlaubt ist. Zulässig sind 30 Stunden pro Woche. Wie lange besteht der Anspruch auf Elternzeit? Die Elternzeit umfasst insgesamt höchstens drei Jahre für jedes Kind - hier unterscheidet sie sich nicht vom einstigen Erziehungsurlaub. Mütter und Väter können sie bis zum dritten Geburtstag des Kindes in Anspruch nehmen. Die Eltern können sich die Zeit auch teilen. Wenn der Arbeitgeber zustimmt, kann Mutter oder Vater bis zu zwölf Monaten der Gesamtzeit "aufsparen", bis das Kind acht Jahre alt wird - zum Beispiel, um die Phase der Einschulung zu begleiten. Welche Fristen gibt es? Elternzeit ist kein "Selbstläufer": Sie muss beantragt werden. Und hierfür gibt es Fristen. Soll sie unmittelbar im Anschluss an den Mutterschutz beginnen, so muss das Elternteil die Elternzeit sechs Wochen vor dem Beginn beim Arbeitgeber einreichen - und zwar schriftlich! Nimmt man sie später, ist ein Vorlauf von acht Wochen vorgeschrieben. Hinzu kommt eine verbindliche Erklärung, wann Mutter oder Vater innerhalb der ersten Jahre in Elternzeit gehen will. Dabei müssen auch schon die genauen Zeiten festgelegt werden - nur aus wichtigem Grund können sie später verlangen, dass die Elternzeit geändert wird. Die Elternzeit ist gesetzlich verankert; daher darf der Arbeitsgeber nicht ablehnen. Zustimmen muss er hingegen, möchte Mutter oder Vater bis zu einem Jahr der Elternzeit nach dem dritten Geburtstag des Kindes nehmen. Ist der Arbeitgeber grundsätzlich einverstanden, so reicht es, die genaue Zeit acht Wochen vor Beginn mitzuteilen. Aber Achtung: Wer die restliche Elternzeit übertragen möchte, sollte sich rechtzeitig mit dem Arbeitgeber zusammensetzen. Sonst besteht die Gefahr, dass sie verfällt. Gruß annette

Mitglied inaktiv - 05.06.2007, 12:54



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um elternzeit zubeantragen- benötigst du ja die geburtsurkunde des kindes, daher lohnt es nicht vorher den antrag zustellen da es eh nicht bearbeit wird- und noch ein tip- stellt den antrag auf elterngeld erst nach dem mutterschutz also die zahlung- denn das mutterschaftsgeld wird abgezogen so zieht man dir gleich mal 8 wochen elterzeit ab- hab dadurch 1200 euro in wind geschossen.

Mitglied inaktiv - 07.06.2007, 08:32