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finazielle Lösung für Kindergartenplatz

Thema: finazielle Lösung für Kindergartenplatz

Hallo , wir haben ein kleines Problem. Wo ich nicht genau weiß an wen und wohin ich mich wenden muss und kann. Ich bin Erwerbstätig mit einem Nettogehalt von 1300,-€. Meine Lebensgefährtin war seit der Geburt zuhause. Nun sind die 2 Jahre des Erziehungsgeldes rum und wir bekommen nur noch mein monatliches Einkommen und die 154,-€ Kindergeld. Mir geht es jetzt darum ab wann bzw. wie bekommt man finanzielle Unterstützung für einen Kindergartenplatz? Unser Sohn ist gerade 2 Jahre geworden. Und wir finden das Ihm die KiTa super gut tun würde. Leider kostet bei uns ein KiTa-Platz 350,-€ zzgl. Essengeld. Das ist aber leider in unserem Budget nicht. Meine Lebensgefährtin kann erst ab März 09 arbeiten gehen. Sie würde auch jetzt schon wieder Arbeiten gehen aber Ihr Arbeitgeber stellt sich quer mit den Arbeitszeiten. Sie würde gern in Teilzeit wieder anfangen aber er besteht auf Teilzeit im Schichtdienst. Was kann man da machen? Vorallem finanziell vom Staat?

Mitglied inaktiv - 14.09.2008, 16:23



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Hallo, in welchem Bundesland wohnt ihr denn? Die Betreuungskostenfrage ist überall anders geregelt. Allerdings vermute ich, dass ihr keine Unterstützung bekommen werdet. Mit 2 Jahren und einem Elternteil, das nicht berufstätig ist, könnt ihr froh sein, überhaupt einen Platz zu bekommen, einen Anspruch darauf habt ihr nicht. Wenn du alleinerziehend wärst und geringes Einkommen hättest - DAS wäre ein Fall für einen Betreuungszuschuss vom Jugendamt. Dort kannst du nachfragen, aber wie gesagt, ich halte es für eher unwahrscheinlich. Andere Ansätze: - du kannst 2/3 der Betreuungskosten von der Steuer absetzen (bis 4000 Euro). Natürlich bekommt man dadurch nur einen kleinen Teil wieder in deinem Steuerbereich, aber trotzdem bringt es was - der Arbeitgeber kann zusätzlich zum Gehalt einen Zuschuss zu den Betreuungskosten zahlen, der dann steuer- und abgabenfrei ist. Eventuell eine Alternative, wenn du eh um mehr Geld bitten wolltest LG

Mitglied inaktiv - 14.09.2008, 17:03



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Danke für Deine Antwort. Also wir wohnen in Bayern. Das mit einem Platz bekommen, haben wir auch schon gemerkt. Ich meine Klar ich bin Vollverdiener, aber es ist nicht ausreichend um unseren Sohn in KiTa zu stecken. Hier in Bayern sind die Mieten etc. sehr hoch angesiedelt. Bei uns fallen incl. Nebenkosten für 70m² allein 605,- Miete an. Strom 40,-€ Versicherungen , KfZ , Private Altersvorsorge , Lebensmittel , Kleidung. Da bleiben keine 400,- € für nen KiTa-Platz übrig.

Mitglied inaktiv - 14.09.2008, 17:07



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Hallo, sucht sich Deine Freundin nicht einen 400 Euro Job bzw warum wollt Ihr das Kind abgeben obwohl sie daheim ist? Wenn ihr das möchtet müsst ihr meiner Meinung nach auch selber dafür aufkommen. LG

Mitglied inaktiv - 14.09.2008, 17:14



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Wie gesagt, sie befindet sich in einem Arbeitsverhältnis und der Arbeitgeber rückt weder LStK noch sonstwas raus. damit sie nebenbei was tun kann. Als nächstes finden WIR es wichtig das ein Kind soziale Kontake zu Kindern hat.

Mitglied inaktiv - 14.09.2008, 17:46



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Wenn der AG ihr keine entsprechende Stelle anbieten kann, muss er ihr zugestehen, woanders zu arbeiten. Er darf das nur dann untersagen, wenn es sein Konkurrenzunternehmen ist. Für einen minijob auf 400-Euro-Basis müsste Deine Frau ihn informieren und er kann unter oben genannten Gründen das verwehren (also sehr unwahrscheinlich) und dafür benötigt Ihr keine Lohnsteuerkarte. Außerdem kann man sich immer eine zweite holen. Die ist dann Lohnsteuerklasse 6, aber die Abzüge bekommt man mit dem Jahresausglich wieder. Also daran kann es nicht scheitern zu arbeiten. Für die Kinderbetreuung halte ich es für fast ausgeschlossen dass Ihr da einen Zuschuss bekommt. Du kannst es beim Jugendamt versuchen, aber mach Dir nicht zu viel Hoffnung. Wenn Ihr das für Euer Kind wichtig findet, dann müsst Ihr das auch finanzieren und da scheint mir der Minijob das passendste zu sein. Gruß Tina

Mitglied inaktiv - 14.09.2008, 17:53



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Ich frag nochmal ganz doof: Wenn Deine Lebensgefährtin nicht arbeitet, ist ja nicht zwingend ein KiTa-Platz notwendig! Würde es denn nicht auch ein normaler Kindergartenplatz (also von ca. 8.00 bis 12.00 Uhr) tun??? Soziale Kontakte bekommen Kinder auch so, es ist günstiger und Essensgeld fällt auch nicht an.... LG, dieElle

Mitglied inaktiv - 14.09.2008, 18:02



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Also so lange sie nicht auch arbeitet, bekommt ihr auch keine Unterstützung vom Jugendamt... Damit der Kontakt zu anderen Kindern hat, könnt ihr euch einer Krabbelgruppe, Mutter-Kind-Turnen und so machen....

Mitglied inaktiv - 14.09.2008, 18:06



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Übrigens in Bayern gibts Landeserziehungsgeld 1/2 jahr ca. 200€ nach den 2 Jahren Erziehungsgeld

Mitglied inaktiv - 14.09.2008, 18:07



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Prüf doch mal, ob es in deinem Bundesland Landeserziehungsgeld gibt. Dann noch schauen, ob ihr Anspruch auf Kinderzulage (Kindergeldstelle) habt. Ergänzendes Hartz IV wäre auch eine Alternative, oder dein Mann geht wieder arbeiten. Zum KiTa Platz kannst du einen Zuschuss beim Jugendamt beantragen, dafür müsst ihr eure kompletten Finanzen offen legen.

Mitglied inaktiv - 14.09.2008, 19:46



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Vielen Dank für die Antworten. Als erstes, der Arbeitgeber kann meiner Freundin den Arbeitsplatz gewähren. So ist es nicht. Nur stellt er gewisse Bedingungen, die einfach nicht machbar sind. Das Unternehmen ist ein Einzelhandelsbetrieb. Der gewährt meiner Freundin den Arbeitsplatz auch als Teilzeit allerdings im Schichtbetrieb. Sprich mal Früh von 8-13 oder Mittel von 13-18 oder Spät von 15 - 20 Uhr. Da wäre auch nicht das Problem. Nur leider arbeite ich auch in einem Einzelhandelsunternehmen und ich habe ebenfalls Schichtsystem. So kann es sein, das ich und meine Freundin Spätschicht hätten. Und das ist nicht machbar. Da wir allein hier wohnen und unsere Familien woanders. Sprich wir sind dem Arbeitsplatz hinterhergezogen. Soviel zur Problematik mit dem Arbeitsplatz. Das mit der 400,- € und LstKl 6 haben wir auch schon in Erwägung gezogen nur was bleibt davon übrig???? Wenn das Geld für einen KiGa übrig bleibt, haben wir nichts gegen. Achja nebenbei gefragt, was ist der Unterschied zwischen KiTa und KiGa????

Mitglied inaktiv - 14.09.2008, 20:06



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Bei einem Minijob unter 400 Euro bekommt sie Brutto für netto - nur der AG hat zusätzliche Abgaben in Höhe von 30 %, Ihr nicht. Bei Lohnsteuerklasse 6 kommt am Anfang erst einmal fast nichts raus, dafür wird das Einkommen beim Lohnsteuerjahresausgleich (die Erklärung müsst Ihr natürlcih machen - aber mit Kind sowieso). mit dem individuellen Steuersatz besteuert, das heißt, man bekommt eine Rückzahlung. Vielleicht sucht Ihr erst einmal was, ehe Ihr jede Suche schon mti Zweifeln aufgrund von Uninformiertheit zunichtte macht. Oder sucht Euch wirklich einen Kindergarten-Platz (Kiga) und keine Kindertagesstäte (Kita), letztere ist durch den höheren Betreuungsaufwand wirklcih teurer. Gruß Tina

Mitglied inaktiv - 14.09.2008, 21:21



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Der Beitrag für den Kita-Platz scheint mir sehr hoch zu sein. Hier in München sind die Beiträge in den städtischen Einrichtungen nach dem Einkommen gestaffelt. Hier würden als Höchstsatz (!) EUR 370 für einen Ganztagsplatz von 7 bis 8 Stunden täglich anfallen, das braucht Ihr ja wirklich nicht (sofern Ihr überhaupt so einen Platz bekommt). Vielleicht nehmen bei Euch die Kindergärten schon 2jährige, dann zahlt Ihr ungefähr die Hälfte (ist zumindest in München so).

Mitglied inaktiv - 15.09.2008, 12:26



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In Hessen würdet ihr wahrscheinlich einen Zuschuß bekommen evtl. auch eine Vollkostenübernahme - liegt am Einkommen deiner Frau bzw. am gesamten Nettoeinkommen der Familie - da hilft nur ein Beratungsgespräch beim Jugendamt.

Mitglied inaktiv - 15.09.2008, 13:26