Hallo,
hat das jemand von Euch so gemacht, nach der Elternzeit erst wieder gearbeitet und dann nach 1 Jahr arbeiten doch noch das 2. und 3. Jahr genommen? Das 3. Jahr kann ja bis zum 8. Lebensjahr des Kindes genommen werden. Natürlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Das ist mir leider klar.
Mich würden Eure Erfahrungen damit interessieren.
von
Oktaevlein
am 22.03.2012, 23:32
ich habe es nicht gemacht, aber eine kleine Richtigstellung:
das 2. Jahr kannst Du nur mit Zustimmung des AG nehmen, das 3. Jahr musst Du ihm nur mitteilen, da kann er nix gegen sagen.
Ulrike
von
u_hoernchen
am 23.03.2012, 16:37
Hallo Ulrike,
ich dachte immer, wenn man sich zunächst auf nur 1 Jahr festlegt, muß man die erneute Elternzeit in jedem Fall vom Chef genehmigen lassen. Bist Du Dir da sicher, kann ich das irgendwo nachlesen? Damit ich evtl. was vorzuweisen hätte, falls ich mich für eine erneute Elternzeit entscheiden würde?
Danke,
Oktaevlein
von
Oktaevlein
am 25.03.2012, 17:37
Hi,
das 2 Jahr kannst du nur im 2. Lebensjahr des Kindes nehmen, nicht später, auch nicht mit Genehmigung des AG. Das 3. Jahr kannst du mit Genehmigung später nehmen oder ohne Genehmigung nur, wenn es unmittelbar an das 2. Jahr Elternzeit anschließt. Ist die Elternzeit aber bereits unterbrochen (z.B. nur 1,5 Jahre EZ genommen), dann kann auch das 3. Jahr nicht einfach "genommen" werden, sondern es ist die Zustimmung des AG nötig.
Gruß, Speedy
von
speedy
am 25.03.2012, 21:05
Hallo Speedy,
danke, so dachte ich auch. Die Antwort davor hörte sich für mich anders an, da wollte ich nochmal nachfragen. Wäre ja auch zu schön gewesen.
Viele Grüße
Oktaevlein
von
Oktaevlein
am 25.03.2012, 22:37