Baby und Job

Forum Baby und Job

Elternzeit vorbei und jetzt?

Thema: Elternzeit vorbei und jetzt?

Hallo, im Juni 08 ist mein Elterngeld vorbei. Wollte von euch mal wissen wie ihr danach vorgegangen seid. Stimmt es, dass man kündigen muss bei der Arbeitsstelle wegen der Krankenversicherung aber der Arbeitsplatz muss trotzdem freigehalten werden? Wer von euch geht wieder arbeiten und wer bleibt zuhause? Verdienen eure Männer soviel dass ihr überhaupt zuhause bleiben könnt oder wie macht ihr das? Liebe Grüsse Gabi und Hannah

Mitglied inaktiv - 28.02.2008, 16:41



Antwort auf diesen Beitrag

Also, erstmal Elterngeld und Elternzeit sind zwie verschiedene Dinge. Du kannst wieder arbeiten gehen, wenn du nur 1 Jahr elternzeit genommen hast, oder enstprechend verlängern. In der Elternzeit muss dein Arbeitgeber einen (nicht deinen) Arbeitsplatz freihalten bzw. darf jemand anderes nur befristet einstellen. In der Elternzeit bist du krankenversichert oder wenn du verheiratet bist in jedem Fall auch krankenversichert. Kündigen mußt du nur dann wenn du deine alte Stelle (oder eine vergleichbare) nicht mehr antreten möchtest - spricht mit deinem Arbeitgeber über die Möglichkeiten. Du kannst z.B. auch bis zum 3. Lebensjahr für deine Vollzeitstelle Elternzeit einreichen und bei deinem Arbeitgeber Teilzeit arbeiten (ggf. auch bei einem anderen - da muss dein Arbeitgeber aber zustimmen). Nach den 3 Jahren kannst du dann wieder Vollzeit arbeiten. P.S.: Mein Mann verdient nicht soviel das ich zuhause bleiben kann - aber ich würde es auch gar nicht wollen.

Mitglied inaktiv - 28.02.2008, 17:47



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, hast von Lena schon eine gute Antwort bekommen, dem ich garnichts weiter zufügen kann. Nur zu den Erfahrungswerten. Die wenigsten können es sich wohl heutzutage bei den steigenden Preisen überall (von MWST bis Benzin und Miete) nicht leisten, lange daheim bzw. erwerbslos zu bleiben. Die, die das können (die ich kenne) sind Frauen von Landwirten, die von ihren Eltern oder Großeltern das Haus mit Grund geerbt haben, also mietfrei wohnen oder aber Frauen von Geschäftsführeren, die ebenfalls schon (abbezahltes) Wohneigentum haben. Ich denke, zu sowas zählt die Mehrheit ja nicht ;-) Auf der anderen Seite. Ich war 5 Monate komplett daheim bzw. in Elternzeit. In der Zeit ist mir die Decke schon fast auf dem Kopf gefallen, zudem mochte ich diese finanzielle Abhängigkeit vom Mann nicht (auch wenn er mir immer gab / zahlte, was wir brauchten, hatte auch mein eigenes "Haushaltskonto" zur freien Verfügung) und ich mag den Kontakt zu außen. Klar nervt mich auch immer wieder mal die Arbeit, die Kollegen, der Chef ;-) etc., aber ganz aufgeben würde ich das nicht wollen. Und wiederum gilt es ja auch an übermorgen bzw. die Rente zu denken. Gruß, Bianca

Mitglied inaktiv - 28.02.2008, 18:13



Antwort auf diesen Beitrag

Wenn Du nur ein Jahr Elternzeit beantragt hast, musst Du wieder arbeiten gehen oder kündigen. Du hast Dich nämlich direkt nach der Geburt für 2 Jahre festgelegt. Wie Lena schon schreibt, Elterngeld und Elternzeit sind zwei verschiedene Dinge. An sich müsstest Du Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber beantragt haben. Was hast Du da denn geschrieben? Ich bin nach dem ersten Kind (da gabs noch kein Elterngeld) nach 11 Monaten wieder arbeiten gegangen. Nach dem zweiten Kind (da gabs nur wenig Elterngeld, weil ich ja nach dem ersten Kind ausgesetzt habe und bis zur nächsten Geburt dann nur ein paar Monate gearbeitet habe) hab ich nach 8 Wochen wieder Teilzeit angefangen. Ich arbeite allerdings, weil mein Mann so viel verdient, dass ich es mir leisten kann zu arbeiten. Die Kinderbetreuung für 2 Kleinkinder frisst nämlich fast alles, was ich zusätzlich verdiene. Wenn man dann noch berücksichtigt, dass wir in einer sauteuren Innenstadtwohnung wohnen, damit ich es schaffe, die Kinder vor der Arbeit wegzubringen und abends wieder zu holen, zahlen wir drauf. Mit einem Häuschen auf dem Land kämen wir deutlich günstiger weg. Frühestens wenn die Kleine 3 ist, verdiene ich tatsächlich wieder Geld. Gruß Linda

Mitglied inaktiv - 29.02.2008, 08:04



Antwort auf diesen Beitrag

Elterngeld und Elternzeit sind zwei verschiedene Dinge. Falls dein Kind 2007 geboren ist, bekommst du zwar kein Elterngeld mehr, hast aber immer noch deine (unbezahlte) Elternzeit - je nachdem wie lange du sie direkt nach der Geburt beantragt hast. Falls du nur ein Jahr Elternzeit beantragt (angegeben) hast, hast du folgende Möglichkeiten: Variante 1: Du möchtest nicht mehr arbeiten. Dann musst du fristgerecht kündigen und hast danach keinen Anspruch mehr auf Rückkehr. Variante 2: Du möchtest arbeiten. Dann musst du ab Juli arbeiten gehen. Falls du zwei oder mehr Jahre beantragt hast, bekommst du zwar kein Elterngeld mehr, hast aber weiterhin Anspruch auf (unbezahlte) Elternzeit. Nach Ablauf der Elternzeit gilt das Gleiche wie für Variante 2.

Mitglied inaktiv - 29.02.2008, 09:21



Antwort auf diesen Beitrag

deine fragen sind ja schon kompetent beantwortet worden. die meisten von uns sind wieder in lohn und brot, darum heißt das forum nämlich baby und job ;-). ich hab nach dem 1. kind ein jahr pause gemacht, nach dem zweiten nur acht wochen. und, nein, mein mann verdient nicht einmal annähernd genug, dass ich daheim bleiben könnte. würde ich aber auch nienienie wollen! aber es kann sein, dass er im nächsten jahr einfach mal so pausiert, denn ich verdiene nämlich annähernd genug :-).

Mitglied inaktiv - 01.03.2008, 20:18



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, vielen Dank für eure Antworten. Bin bisschen spät dran da ich ganz vergessen habe diese Frage in diesem Forum gestellt zu haben :-)) Ihr habt mir auf jeden Fall seeeehr geholfen. Dankeschön und machts gut Gruss Gabi

Mitglied inaktiv - 05.03.2008, 21:18