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Elternzeit unterbrechen ?

Thema: Elternzeit unterbrechen ?

Liebes Forum, ich bin in Elternzeit und möchte im Frühjahr bei meinem Arbeitgeber stundenreduziert wieder einsteigen. Dem Arbeitgeber ist es egal, ob ich dafür meine Elternzeit unterbreche oder weiter in Elternzeit bleibe. Ich weiß nun gar nicht, welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind. In Elternzeit bleiben hieße ja: - weiterhin Kündigungsschutz - Elternzeit verbraucht sich schneller Elternzeit unterbrechen hieße: - kein Kündigungsschutz mehr (wobei eine Kündigung sehr unwahrscheinlich ist) - Ich könnte die Elternzeit für später aufheben - ich nehme an, dass ich dann meine Stunden nicht mehr so ohne weiteres aufstocken könnte, aber das wäre mir sogar ganz recht An welche Vor- und Nachteile habe ich nicht gedacht? Was muss ich beachten? Könnt ihr mir da weiterhelfen? Vielen Dank schon einmal und viele Grüße, Leana

von Leana223 am 16.01.2016, 21:13



Antwort auf Beitrag von Leana223

Du würdest Deine Vollzeitstelle aufgeben. Das kann ein Nachteil sein, denn es ist oft schwierig Stunden aufzustocken. Einige Kolleginnen von mir versuchen seit langem erfolglos Stunden aufzustocken.

von Astrid18 am 17.01.2016, 12:27



Antwort auf Beitrag von Leana223

Liebe Astrid, vielen Dank für deine Antwort! Ich möchte meine ohnehin schon reduzierte Stelle auf 10 Stunden kürzen und es macht auch nichts, wenn das so bleibt, weil ich noch Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit habe. Fällt noch jemandem etwas ein? Danke!

von Leana223 am 17.01.2016, 13:46



Antwort auf Beitrag von Leana223

Hi, du kannst ohnehin max. 1 Jahr Elternzeit aufsparen, wenn es also das 2. Jahr betrifft, kein Problem. Zudem macht es Sinn, die 3 Jahre EZ voll auszunutzen wg. der Rentenbeiträge, die zuätzlich zum Arebitslohn für max. 3 Jahre gebucht werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass du formal den Statur EZ hast, TZ ist kein Hindernis. Selbst wenn du die EZ beendest, heißt das nicht, dass du dann an TZ gebunden bist. Möglich ist auch eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, die TZ vom ... Bis zum ... Regelt. Danach lebt dann der ursprüngliche Arbeitsvertrag wieder auf. Gruß, Speedy

von speedy am 17.01.2016, 15:23



Antwort auf Beitrag von Leana223

TZ in Elternzeit ist im Gesetz geregelt als 15-30h im Wochendurchschnitt. 10h wäre dann zu wenig. Paragraph 15(7).1. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 25.01.2016, 20:04



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Hallo Lilly, danke für deine Antwort. 10 Stunden sind nicht zu wenig, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist. Und das ist der ja. Aber das ist ja auch gar nicht meine Frage...mir geht es nur um die Frage, ob es von Vorteil ist, während der Beschäftigung in Elternzeit zu bleiben oder die Elternzeit zu unterbrechen.

von Leana223 am 25.01.2016, 20:49



Antwort auf Beitrag von Leana223

Die Vor- und Nachteile hast Du ja selbst schon aufgezählt. Entscheiden was Dir davon wichtig ist, musst Du schon selbst ;) Wenn Du die EZ später eh nicht nochmal "frei" machen willst, ist es taktisch sicherlich besser, jetzt TZ in EZ zu machen. Nicht nur wegen des Kündigungsschutzes sondern eher, weil Du deinen Altvertrag dadurch nicht verlierst. Bei den meisten ist es ja eher das Problem einen reduzierten Vertrag wieder aufzustocken. Aber wie gesagt, was jetzt für Dich persönlich die bessere Variante ist, kannst Du nur selbst beurteilen. Ich mach für mich lieber dann jetzt zwei Jahre TZ in EZ als mir das aufzuheben, denn in fünf Jahren nehme ich es dann vermutlich eh nicht mehr. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 27.01.2016, 15:38