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Elternzeit anmelden: Kann ich das so schreiben?

Thema: Elternzeit anmelden: Kann ich das so schreiben?

Hier mein Text: "Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit melde ich fristgerecht meine Elternzeit für mein Kind xxxx, geb. xx.xx.2008, vom letzten Tag des Mutterschutzes bis zum xx.xx.2010 (1 Tag vor dem zweiten Geburtstag des Kindes) an. Gemäß § 16 BEEG behalte ich mir vor, das dritte Jahr nach Bedarf an diese Zeit anzuhängen. Darüber werde ich sie selbstverständlich fristgerecht (sieben Wochen vor Ablauf der zweijährigen Elternzeit) informieren. Nach Ablauf meiner Elternzeit würde ich gerne nach Bedarf zunächst in Teilzeit wieder einsteigen. Dazu werde ich fristgerecht spätestens drei Monate vor Arbeitsbeginn einen Antrag stellen. Bitte bescheinigen Sie mir diese Anmeldung. Vielen Dank und freundliche Grüße, xxx" Ist das so in Ordnung? Sind das zu viele Infos (3. Jahr nach Bedarf / Teilzeit) oder ist das gut, meine Pläne offenzulegen? Vielen Dank für Eure Hilfe!

Mitglied inaktiv - 18.04.2008, 08:33



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Grundsätrzlich finde ich es OK, würde aber die TZ eher weglassen. Gackere nicht über ungelegte Eier :-) Du könntest auch schreiben "... direkt an den Mutterschutz anschließend für die ersten 2 LJ bis xx.xx.xxxx (Tag vor dem 2. Geb.). Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 18.04.2008, 08:56



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Dankeschön! Dieses Schreiben geht ja an unsere Personalabteilung. Soll ich denn mit meinem Abteilungsleiter über Teilzeit nach der Elternzeit sprechen? Oder soll ich die Teilzeit erst einmal komplett weglassen und zu gegebener Zeit ansprechen?

Mitglied inaktiv - 18.04.2008, 09:05



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So früh wie möglich ansprechen - dann kann der AG damit planen - ich habe schon während der SS gesagt das ich nach 1 Jahr TZ arbeiten möchte und habe das auch gleich mit in den Antrag geschrieben. Die Fristen würde ich aus deinem Schreiben rauslassen - die sollte euere Personalabteilung selbst kennen. Als Chef würde ich mich übergangen fühlen, wenn mir die Personalabteilung den TZ-Wunsch meiner Mitarbeiterin übermittelt. Andererseits auch immer mit in den Antrag schreiben - wer weiß ob dein Cehf in 2 oder 3 Jahren noch im Unternehmen ist oder sich erinnern kann/möchte.

Mitglied inaktiv - 18.04.2008, 09:53



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Hm... die Fristen gehören für mich KLAR rein, dann gibt es kein rumgeeier und auch Personalabteilungen sind manchmal Trötnasen!!! Klare Formulierungen vermeiden unnötigen Ärger. ICH wäre tendenziell vorsichtig, schon jetzt die TZ anzusprechen, wenn sie bei Euch sowieso nicht üblich ist. Ein halbes Jahr vorher reicht immer noch, auch für den AL zur Planung. Und DANn würde ich erst zum AL gehen und DANN zur PA -) Und: wer weiß, was sich bis in 2-3 Jahren ändert...vielleicht willst Du dann ja gar nicht mehr TZ oder MUSST VZ... Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 18.04.2008, 10:02



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Also ich finde das Schreiben absolut toll, weil Du ja an alles gedacht hast. Wegen der Teilzeit hast Du ja auch nach Bedarf reingeschrieben, und dass Du das 3 Monate vorher noch mal beantragen willst. Ist also noch nicht so verbindlich. Evtl. hast Du noch Resturlaub der auf die Zeit nach der Elternzeit übertragen werden soll?! Und willst Du wirklich am 2. Geburtstag Deines Kindes arbeiten? Vielleicht würde ich das Datum nochmal überdenken oder schauen, was das für ein Wochentag ist. Man muß doch nicht immer jahresweise machen! Wie ist das eigentlich mit dem 3. Jahr. Habe ich bei meinen Kindern bisher nicht genommen und auch nie beantragt. Kann ich das auch irgendwann einfach noch anmelden? Was muß man da für Fristen beachten? Also ich finde das Schreiben gut.

Mitglied inaktiv - 18.04.2008, 16:22



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"Nach Ablauf meiner Elternzeit würde ich gerne nach Bedarf zunächst in Teilzeit wieder einsteigen" Schreib lieber: Nach Ablauf der Elternzeit würde ich gerne nach Bedarf meine Tätigkeit in Teilzeit wieder aufnehmen. "wieder einsteigen" klingt nicht so doll... LG, dieElle

Mitglied inaktiv - 18.04.2008, 20:29