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Elternteilzeit und Schichtdienst...

Thema: Elternteilzeit und Schichtdienst...

Guten Morgen, eigentlich bin ich immer in nem andren Forum, aber ich weiss, das es hier im Forum ganz viele schlaue Muttis gibt, die mir bestimmt weiter helfen können. Meine Frage ist, ob ich bei bestehender Elternteilzeit (habe bis 5.12.07 - 30 Stunden/Woche beantragt) die wöchentliche Arbeitszeit(Stunden) reduzieren kann... Und wo wir schon mal dabei sind, hat eine von Euch Erfahrung dmait, ob man sich möglicherweise nen Attest geben lassen kann, daß man nachts noch nicht arbeiten kann? Bin nämlich Krankenschwester und wurde gestern "in die Ecke gedrängt" ab wann ich denn endlich wieder komplett zur Verfügung stehen könne-für Nachtdienst. Nur zur Info-Finja ist knapp 9 MOnate alt... Ich kann mir nicht vorstellen, wie das gehen soll-nachts arbeiten (11 Stunden, alleine für 18 teilweise aggressive Patienten)und dann tagsüber mein Kind versorgen. Wann soll ich denn dann schlafen?? Gruß, Steffi

Mitglied inaktiv - 05.09.2006, 09:40



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Wo ist sie denn, wenn Du tagsüber arbeitest??? Ich kannte mal eine Krankenschwester, die nur Nachtwache gemacht hat. Da war das Kind aber vormittags bei Tagesmutter. Trini

Mitglied inaktiv - 05.09.2006, 10:34



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Hi Ich bin auch Schicht während der EZ gegangen. Meine Kleine hat (wenn Papa auch Nachtschicht hatte) bei der Tamu geschlafen, und wenn ich ausgeschlafen habe, habe ich sie wieder abgeholt. Es geht schon...auch wenn es natürlich manchmal anstrengend ist :-)

Mitglied inaktiv - 05.09.2006, 11:24



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Hallöchen, hatte bisher immer nur Nachtdienst(seit 7J)gemacht in der letzten SS Tagschicht also wenn ich Teilzeit im Nachtdienst arbeite nach EZU habe ich 8Nächte im Monat ist doch besser als jeden Tag für mich gesehen.Einen Rechtsanspruch gibt es glaub ich nicht.Frag doch mal FR.Bader. Komme auf das gleiche Geld wie Vollzeit wegen der Nachtzuschläge. LG Bille

Mitglied inaktiv - 05.09.2006, 14:17



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du hast keinen anspruch auf bestimmte arbeitszeiten. du kannst nur versuchen, dich gütlich mit dem AG zu einigen. wenn du zu bestimmten zeiten nicht arbeiten kannst oder willst, musst du die konsequenzen daraus ziehen. der AG muss die nur teilzeit gewähren. alles andere müsst ihr so regeln. lg

Mitglied inaktiv - 05.09.2006, 18:06



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Hallo ! bei Teilzeit mußt Du mindestens 15 Std/ Woche arbeiten -soweit darfst Du reduzieren ! Du fragst nach einem Attest -wofür ? Du bist nicht krank und auch nicht mehr schwanger und von daher voll einsatzfähig und mußt von daher auch in den üblichen Schichten arbeiten ! Wenn Du Frühdienst hast muß Dein Kind ja auch irgendwo bleiben, also ist es ja dann , wenn Du morgens von der Nachtschicht kommst untergebracht und Du hast Zeit zum Schlafen . lg safrarja

Mitglied inaktiv - 06.09.2006, 12:29