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Elterngeld und befristeter Arbeitsvertrag

Thema: Elterngeld und befristeter Arbeitsvertrag

Hallo ich bin im 4. Monat schwanger. Mein befristetes Arbeitsverhältnis endet im August 2022. Der errechnete Geburtstermin des Kindes ist der 19. Juli 2022. Da ich in den letzten 18 Monaten versicherungspflichtig als Teilzeitbeschäftigte angestellt war, habe ich außerdem Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ist es richtig, dass die Höhe und der Anspruch auf Elterngeld unabhängig von der Befristung meines Vertrages ist, sondern sich nach dem Einkommen der letzten 12 Monaten meiner Teilzeit-Beschäftigung richtet? Hat die Entfristung meines Vertrages dann nicht eher nachteilige Auswirkungen auf das monatlich verfügbare Einkommen, da ich mit Fortbestand des Vertrages meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld verliere? Denn zum Arbeitslosengeld käme dann ja noch das Elterngeld dazu- Ich freue mich auf Eure Erfahrungen zu diesem Thema, viele Grüße

von Hannah87 am 10.01.2022, 11:25



Antwort auf Beitrag von Hannah87

Wenn Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, weil Du Dein Kind betreuen musst und nicht Arbeiten willst, hast Du auch keinen Anspruch auf ALG. Du bekommst doch EG, Kindergeld und zusätzlich ist Dein Partner mit dafür verantwortlich Dich finanziell zu unterstützen.

von Suomi am 10.01.2022, 11:50



Antwort auf Beitrag von Hannah87

Wenn du Elterngeld bekommst, darfst du kein ALG beziehen, weil du dem Arbeitsmarkt ja auch nicht zur Verfügung stehst!!! Ich verstehe nicht ganz warum du keine Entfristung möchtest. Du möchtest doch nach der Elternzeit dort weiterarbeiten. Du kannst das EG auch auf zwei Jahre strecken, dann halbiert sich halt der monatliche Betrag oder ihr nehmt später noch die Partnermonate (beide arbeiten Teilzeit), ist aber kompliziert zu beantragen, lass dich da nochmal beraten. Nach der Elternzeit in der Arbeitslosigkeit zu landen, ist nie gut! PS: Elterngeld bekommst du erst 8 Wochen nach Entbindung. Davor bekommst du Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und einen Ausgleich vom Arbeitgeber, aber nur bis zum letzten Tag deines Vertrags. Es könnte bei dir also eine Einkommenslücke im Juli/August geben, aber das weiß deine Personalabteilung besser.

von April1 am 10.01.2022, 22:26



Antwort auf Beitrag von April1

Verstehe ich jetzt auch nicht, warum sollte eine Entfristung denn ein Nachteil sein?! Ist doch genau andersrum, ALG ist doch viel weniger als der Lohn, da es ja nur um die 60% davon sind! Das jemanden der Elterngeld bekommt nich gleichzeitig ALG bekommen kann erklärt sich doch wohl von selbst... ALG wird danach außerdem aus dem Elterngeld errechnet, falls man danach arbeitslos wird, ist also noch weniger!

von SunnyGirl!75 am 16.01.2022, 22:23