Hallo,
ich brauche mal eure Hilfe.
Ich beziehe zur Zeit hälftiges Elterngeld im 2. Jahr, habe mir das Elterngeld auf 2 Jahre aufgeteilt. Also ist das eigentliche Anspruchsjahr schon vorbei. Jetzt arbeite ich auf 400,00 €-Basis im Monat nebenbei. Muß ich diese 400 jetzt versteuern, weil ich zusammen mit dem Elterngeld über 400 € komme? Daß ich das Elterngeld als Einnahme in der Steuererklärung angeben muß, das weiß ich, nur was ist mit den 400 €. Bleiben diese steuerfrei?
Danke für eure Antworten
Mitglied inaktiv - 27.05.2008, 06:24
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400 Eur Job ist ok, Elterngeld zusätzlich bei der Steuer angeben.
Gruß, Speedy
Mitglied inaktiv - 27.05.2008, 09:56
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Nachdem Dein eigentlicher Anspruch auf Elterngeld schon vorbei ist, ist der 400,00 €-Job OK, also steuerfrei. Wäre es im übrigen auch im Anspruchsjahr, nur dass das Elterngeld dann entsprechend gekürzt wird (so ist es bei mir) :(
Mitglied inaktiv - 27.05.2008, 14:16
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Hallo, dazu habe ich auch mal eine Frage.
Wenn ich ca. 500 Euro Elterngeld bekomme (für 1 Jahr) und nach 6 Monaten einen 400Euro Job mache. Um wieviel würde es denn gekürzt?
So ca.?
Mitglied inaktiv - 01.06.2008, 10:53