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Schikane bei Inanspruchnahme von Kind-krank-Tagen durch Firma - Brauche Auskunft

Thema: Schikane bei Inanspruchnahme von Kind-krank-Tagen durch Firma - Brauche Auskunft

Ich habe die Frage bereits im Aktuell-Forum gestellt. Vielleicht gibt’s hier auch noch gute Hinweise. Wenn ein Kind bis 11 Jahre krank ist, ist man doch 10 Tage/Jahr von der Arbeit freigestellt. Bei uns in der Firma war es bisher immer so, dass man die Bescheinigung des Kinderarztes in der Personalabteilung vorzeigt. Auf der Rückseite muss man ja eintragen, wie viele Tage man in dem Jahr bereits in Anspruch genommen hat und außerdem mit seiner Unterschrift bestätigen, dass keine andere geeignete Person verfügbar ist, die die Pflege des erkrankten Kindes übernehmen kann. Man legte also den Schein vor, die Firma zog die Tage vom Gehalt ab und damit war es gut. Nun soll man zusätzlich eine Bescheinigung vom Arbeitgeber des Partners beibringen, dass dieser nicht zu Hause die Pflege des erkrankten Kindes hätte übernehmen können. Es gab einen ziemlichen Knatsch mit dem Betriebsrat, weil der meinte, wenn der Krankenkasse die Unterschrift des Berechtigten auf der Rückseite der Bescheinigung, dass kein anderer Erwachsener die Pflege im betreffenden Zeitraum übernehmen kann, reicht, dann sollte es auch unserer Firma reichen. Tut es aber angeblich nicht. Jeder, der jetzt in die Situation gerät, wird mächtig unter Druck gesetzt und soll "freiwillig" eine Bescheinigung für seinen Partner mitbringen. Kennt sich einer von euch aus, ob es für das Ansinnen des Arbeitgebers eine rechtliche Grundlage gibt? Oder auch eine, die dem Verhalten widerspricht? Dass jedes Elternteil Anspruch auf die 10 Tage hat, weiß ich. Aber mit dem Übertragen vom einen auf den anderen ist es so eine Sache; hab ich vor ein paar Jahren mal probiert und da ging gar nichts, weil die Arbeitgeber einwilligen müssen und das nicht wollten. Bei mir persönlich liegt jetzt auch kein konkreter Fall vor. Ich denke bloß einfach, dass es sich bei dieser Forderung nach einer zusätzlichen Bescheinigung wirklich um Schikane handelt. Wir haben viele junge Leute mit Kindern und jeder weiß (oder sollte es eigentlich wissen), dass gerade kleine Kinder leider oft krank werden. Natürlich entsteht der Firma kein Ausfall, außer dass der-/diejenige halt max. 10 Tage/Jahr nicht da ist, aber ob das als Motivation dahinter steht? Verstehen tut es keiner. Ich hoffe, ihr könnt verweisen auf irgendein Sozialgesetzbuch oder was ähnlich "Handfestes". Danke! Agnetha

von Agnetha am 09.09.2011, 17:52



Antwort auf Beitrag von Agnetha

Hallo, habe leider keinen Gesetzestext oder dergleichen, halte das aber auch für reine Schikane. Es geht doch, wenn ich das richtig verstehe, um die 10 Tage, die JEDES Elternteil hat, nicht um darüber hinausgehende Tage, die eigentlich dem anderen Elternteil zustehen? Das werden doch auch nie im Leben die Arbeitgeber des jeweils anderen Elternteils mitmachen, jedesmal eine Bescheinigung auszustellen. Da sollte der Betriebsrat wirklich hinterher sein, dass das ein unsinniges Ansinnen ist, LG Kristina

von krissie am 09.09.2011, 20:18



Antwort auf Beitrag von krissie

PS.: Also, geregelt ist das, habe ich jetzt gefunden, in § 45 SGB V, da kannst Du nachlesen, da steht aber natürlich nichts von der zusätzlichen "Bedingung", die dein Arbeitgeber stellt!

von krissie am 09.09.2011, 20:23



Antwort auf Beitrag von krissie

Danke, Krissie, für deine Mühe! Ja, es geht wirklich nur um die 10 Tage, die jedem Elternteil zustehen, und nichts anderes. Ich denke, die Leute sollen irgendwie eingeschüchtert werden. Im Übrigen halte ich es auch für völlig sinnlos, denn jeder Arbeitgeber schreibt wohl entweder lieber ein Papierchen, dass sein Mitarbeiter nicht frei nehmen kann (weil er froh ist, dass seine Leute nicht fehlen) bzw. fragt von vornherein, ob man ihn veralbern will. So gesehen hat das überhaupt keinen Wert. Mal sehen, wie die Diskussion läuft, wenn es uns das nächste Mal trifft. Bin jetzt schon "satt", wenn ich nur dran denke. Als ob man das aus Spaß macht und nicht auch lieber sein Kind gesund hätte ... Agnetha

von Agnetha am 10.09.2011, 14:49



Antwort auf Beitrag von Agnetha

Hallo, verlange doch mal von Deinem AG eine Bescheinigung, dass Du die Kinderkranktage nicht nehmen darfst, weil die Dein Mann zu rVorlage in de rfirma braucht. Das werden die nie und nimmer ausstellen, das dürfen sie nämich nicht. Das ist ein unbedingter Anspruch. In keinem Fall wird man Dir kündigen können, wenn Du die Bescheinigung nicht vorlegen kannst. Vielleicth kannst Du dem ganzen aber auch so vorbeugen, dass Du vom Kinderarzt direkt in die Krankschreibung reinschreiben lässt, dass es für die Genesung des Kindes unabdingbar ist, dass die Mutter beim Kind bleibt. Alles in allem ziemlich albern. Grüße tina

von Tinai am 11.09.2011, 18:46



Antwort auf Beitrag von Agnetha

Hallo, ich glaube nicht, dass es eine rechtliche Handhabe gibt, das zu verlangen. Wenn der AG Zweifel hat, dass nicht doch eine andere Person das Kind betreuen könnte, müsstest Du aber in der Beweispflicht sein. Allerdings geht es nicht, dass AGs hier die Elternteile gegeneinander ausspielen. Denn keiner der beiden AGs kann die Kinderkranktage eigentlich ablehnen, das weiß auch Dein AG. Also gäbe es theoretisch iimmer einen anderen Partner, der die Kinder betreuen kann - ich hoffe, ich mache keinen Denkfehler. In der Situation ist es zum Kotzen, da stimme ich Dir zu. Von der Sache her finde ich es aber auch wichtig, dass nicht nur Frauen Kinderkranktage in Anspruch nehmen, sondern ebenso Männer. Und wenn sie sich auf diese Weise mal Gedanken darüber machen, dann hat es vielleicht einen positiven Effekt. Wirklich als Schikane würde ich es nicht bezeichnen. Grüße Tina

von Tinai am 11.09.2011, 18:38