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Bitte um Hilfe an Juristinnen oder Unternehmergattinnen

Thema: Bitte um Hilfe an Juristinnen oder Unternehmergattinnen

Hallo, mein Mann möchte mit einem Partner eine GmbH gründen und wäre dann geschäftsführender Gesellschafter. Wir wollen uns nun darauf vorbereiten und überlegen, an was alles zu denken ist. Kann mir jemand, der in ähnlicher Situation war, Tipps geben? Für Anregungen aller Art wäre ich sehr dankbar. Für uns als Familie wäre vor allem wichtig, ob wir irgendwelche Regelungen (Ehevertrag o.ä. haben wir noch nicht, also Zugewinngemeinschaft) vornehmen müssten, um uns abzusichern. Danke und viele Grüße.

Mitglied inaktiv - 09.12.2008, 07:45



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Wegen dem Ehevertrag würde ich den Notar fragen, der den GmbH-Vertrag beurkundet (und vorbereitet). Für Euch als Familie sehe ich eigentlich keine unbedingte Notwendigkeit, da Du als Ehefrau ja nicht mit für die Firma haftest, nur für das, was Du mit unterschreibst. Als Geschäftsführer hat Dein Mann ja normalerweise auch einen normalen Anstellungsvertrag. Oft enthalten Gesellschaftsverträge aber Regelungen, dass Eheverträge bzgl. des Gesellschafteranteils abzuschließen sind, da u. U. die Firmen pleite gehen, wenn sie im Todesfall eines Gesellschafters den Erben ihren Erbteil bzgl. der Firma auszahlen müssen. V. G.

Mitglied inaktiv - 09.12.2008, 08:03



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Also da solltet Ihr Euch grundsätzlich beraten lassen, das kann man nicht hier im Forum. Dein Mann wird vermutlich auch aus der SV ausscheiden als geschäftsführender Gesellschafter, müsst Ihr wissen, ob Ihr das wollt oder nicht, hat aber natürlich Konsequenzen. Insbesondere bei der Altersversorgung (auch eine Frage im Falle der Trennung und für den Ehevertrag). Ansonsten: Es gibt auch geschäftsführende Gesellschafterinnen, nur so als Hinweis. Ob Ihr einen Ehevertrag braucht oder nicht, könnt auch nur Ihr zwei entscheiden, das kann sinnvoll sein. Gruß Tina

Mitglied inaktiv - 09.12.2008, 10:39



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für die Information braucht Ihr eher einen Wirtschaftsprüfer als einen Juristen. Fragt mal bei der IHK, ob die jemanden empfehlen.

Mitglied inaktiv - 09.12.2008, 10:40



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Hi, lasst euch auf jeden Fall anwaltlich beraten. Es ist leider nicht so, dass immer nur die Einlage haftet, die Geschäftsführer oder Gesellscahfterhaftung schlägt auf das Privatvermögen durch und das sollte man vorher besser schützen, denn gerade in den ersten Jahren kann viel schief gehen. Zudem gibt es Nachschusspflichten... Auch das Ausscheiden eines Gesellschafters (freiwillig, Tod...) ist zu beachten - die buchmäßig erforderliche Zahlung gem. Gesellschaftswert übersteigt nicht selten die liquiden Mittel der Gesellschaft und schon hängt man privat mit Schulden mit drin. Genaue Tipps kann dir hier nur ein Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bzw. ein lokaler Anwalt geben. Auf jeden Fall ist es sinnvoll, das Vermögen vorher klar zu trennen. Was dir dann allerdings bewußt sein sollte: Als Ehefrau bist du dann u.U. benachteiligt, wenn du dich von deinem Mann trennst - bei Zugewinngemeinschaft steht dir dann der Zugewinnausgleich zu, somit auch 1/2 seines buchmäßigen Gesellschaftsanteils. Du könntest dann von deinem Mann die Auszahlung verlangen und damit sogar die Ges. in Schwierigkeiten bringen (s.o.). Bei getrennten Massen siehst du im Falle einer Trennung nichts vom Gesellschaftsvermögen. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 09.12.2008, 11:00



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Einen Ehevertrag braucht man bei der Gründung einer Gesellschaft nicht. Etwas anderes ist es, wenn Gesellschaftsanteile von Todes wegen übertragen werden sollen. Da gibt es oft in den Gesellschafterverträgen die Vorgabe, dass ein Ehevertrag zu schließen ist, um das Gesellschaftsvermögen aus dem Zugewinn rauszuhalten. Wie schon vorher gesagt, der Notar, der den Gesellschaftsvertrag beurkundet, kann Euch dahingehend beraten. Wichtiger ist aber vor allem eine Absicherung Eures Privatvermögens. Bei Neugründungen werden Kredite oft nur dann erteilt, wenn die Gesellschaft persönlich mithaften oder persönlich bürgen. Hier kann es Sinn machen, dass man bestimmte Vermögensgegenstände (z.Bsp. Immobilien) auf den Ehepartner überträgt. Bei der Zugewinngemeinschaft bestehen ja grds. getrennte Vermögensmassen. Auf das Vermögen der Ehefrau haben die Gläubiger dann keinen Zugriff. Ach ja, und das sollte man machen, bevor finanzielle Schwierigkeiten auftreten, sonst könnte die Übertragung angefochten werden. Da kann Euch aber auch der Notar beraten. Die sind in den ganzen Familienrechtssachen sehr fit.

Mitglied inaktiv - 09.12.2008, 13:46



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"Unternehmergattin" - das ist doch mal ein cooler Beruf! Wenn ich gewusst hätte, dass man in sowas eine Ausbildung machen kann kann... Sorry, das konnt ich mir jetzt nicht verkneifen ;-) Susanne

Mitglied inaktiv - 09.12.2008, 14:43



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ot

Mitglied inaktiv - 09.12.2008, 16:43



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Sobald einmal der Begriff "Hausmannsgattin" für Anerkennung sorgt, DANN haben wir das Ultimum der Emanzipation erreicht

Mitglied inaktiv - 09.12.2008, 19:07