Baby und Job

Forum Baby und Job

Bin traurig und sauer! Stimmt das?

Thema: Bin traurig und sauer! Stimmt das?

Ich hab mit dem Gesundheitsamt hier in unserer Nähe telefoniert. Die Gute Frau am Telefon (war ganz nett) hat mir erklärt: Der MINI-Job den ich ausübe, bei dem ich nie über 200 Euro verdient habe (5 Std./Woche). Wird auf den Sockelbetrag AUCH angerechnet. IST DAS WAHR? Ich bin ganz aus´m Häuschen...

Mitglied inaktiv - 02.12.2009, 09:59



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, welchen Sockelbetrag meinst Du denn? Vom Elterngeld? Ich habe vorher in einem Minijobverhältnis gearbeitet und habe in der Elternzeit die 300 Euro bekommen. Es wird nicht angerechnet, so wurde es mir gesagt. Hausfrau o. Minijobberin wird den Sockelbetrag von 300 Euro erhalten hat mir die Steuerberaterin gesagt. melli

Mitglied inaktiv - 02.12.2009, 14:45



Antwort auf diesen Beitrag

Beim elterngeld wird alles angerechnet, allerdings weren mind. 300 eur ausgezahlt. Sollte dein Elterngeld aber höher sein (z.b. weil du vorher voll gearbeitet hast), wird jeder Mini-Betrag angerechnet. Gruß, speedy

Mitglied inaktiv - 02.12.2009, 14:48



Antwort auf diesen Beitrag

Nein ich bekomme doch nur den Sockelbtreag von 300 Euro, da ich doch jetzt nur 200 verdiene.

Mitglied inaktiv - 02.12.2009, 15:06



Antwort auf diesen Beitrag

ENTSCHULDIGUNG HALT HALT NOCHMAL: ***ICH möchte nach der Entbindung wieder 5 Std/Woche arbeiten. Wie ich erfahren habe wird mein Verdienst dann angerechnet und ich bekomme ca. 100 Euro von der Eltergeldstelle oben drauf um auf die 300 Euro zu kommen*** Stimmt das?

Mitglied inaktiv - 02.12.2009, 15:14



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, solange Du nicht mehr als 30h/Woche arbeitest, bekommst Du völlig unabhängig von Deinem Einommen die 300 EUR. Gruß, bobcat

Mitglied inaktiv - 02.12.2009, 17:12



Antwort auf diesen Beitrag

Hi, das stimmt so auf keinen Fall. Von der Elterngeldstelle bekommst du auf jeden Fall 300 Eur - das ist der Mindestsatz, den es auch gibt, wenn du vorher nicht gearbeitet hast. Auf den Mindestsatz wird nichts angerechnet, so lange du unter 30h/Woche arbeitest. Bekommst du aber mehr Elterngeld als den Mindestsatz (z.B. weil du vor der Entbindung gearbeitet hast), dann wird ein Verdienst nach der Geburt teilweise angerechnet auf den Elterngeld-Betrag, der 300,- Eur überschreitet. KLartext: Wenn dir 500 Eur Elterngeld zustehen und du zusätzlich noch 200 verdienst, dann wird ein Teil angerechnet. Es gibt aber auf den Seiten des Ministeriums einen guten und richtigen Rechner, bei dem du auch das Einkommen nach der Geburt mit einplanen kannst. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 03.12.2009, 18:37