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Bei Teilzeit Elternzeit verlängern?

Thema: Bei Teilzeit Elternzeit verlängern?

Ich muss euch mal wieder was fragen. Ich möchte ja nach einem Jahr Elternzeit (endet Ende August) wieder arbeiten gehen. In Teilzeit (30h/Woche). Mir wurde jetzt gesagt, dass es in dem Fall rententechnisch sinnvoll wäre meine Elternzeit zu verlängern und eine TZ-Beschäftigung während der EZ zu beantragen. Da derjenige, der mir das sagte nicht so sehr bewandert auf dem Gebiet ist, wollte er mir nichts weiter dazu sagen (um mir nichts falsches zu sagen) und gab mir den Rat mich evtl. an einen Steuerberater zu wenden. Aber vielleicht kann mir ja auch einer von euch weiterhelfen und erklären, was es damit auf sich hat? Wenn das wirklich sinnvoll wäre, wäre es dann nicht sinnvoller gleich die kompletten 3 Jahre zu beantragen? Wenn ja, was wäre wenn ich in diesen 3 Jahren (bzw. in den 2 Jahren nach dem ersten Jahr) wieder schwanger werden würde?

von Isa1005 am 30.03.2013, 00:58



Antwort auf Beitrag von Isa1005

Wenn du TZ in der EZ arbeitest, bleibt dein alter Arbeitsvertrag geschützt - wenn es z.B. in dieser Zeit einen Stellenabbau gibt. Außerdem kannst du zu deinem alten Pensum nach der EZ zurückkehren. Wenn du ein 2. Kind bekommst, kannst du die 1. EZ erst abwarten und dann die 2 EZ anfangen, wenn dein AG zustimmt - in der Regel gibt es dann aber keine Weiterbeschäftigung nach 6 Jahren - weil zu lange raus. Du kannst aber bei Kind 2. auch TZ in EZ arbeiten - so bleibst du immer am Thema und kommst nie raus. Für dein Rentenkonto ist das gut - du bekommst die 3 Jahre EZ plus die Punkte aus deiner TZ Tätigkeit.

von Lena_1977 am 30.03.2013, 10:01



Antwort auf Beitrag von Isa1005

Jep, ist sinniger. Du kannst bis zu 3 jahre EZ beantragen, genau wie Dein Mann. Unabhängig von einander. Udn in der EZ darfst du bis zu 30 Std die Woche arbeiten. ABER !!!!, da du bisher nur ein Jahr EZ angemeldet hast, darf dein AG jetzt eine Verlängerung ablehnen. Hättest du gleich 2 Jahre angemeldet, dann sähe es jetzt besser aus. Zudem mußt du die EZ mind. 7 Wochen vorher anmelden. Mein Rat, setzt dich mal mit deinem AG zusammen und bitte ihm um die Verlängerung. Sage ihm auch gleich, das du auch überlegst im 3ten jahr TZ zu arbeiten. Solltest du innerhalb der EZ schwanger werden, dann kannst du diese seit neusten jederzeit beenden.

Mitglied inaktiv - 30.03.2013, 13:17



Antwort auf Beitrag von Isa1005

Hi, wenn du jetzt mehr als 30h arbeitest, dann ist es auf jeden Fall sinnvoll, mit der Zustimmung des AG die EZ zu verlängern und innerhalb der EZ TZ zu arbeiten. Du erhältst damit dein Anrecht auf die frühere Stelle (VZ?). Außerdem genießt du weiterhin Kündigungsschutz (für die alte Stelle). Rententechnisch spielt es allerdings keine Rolle - hier bekommst du 3 Jahre/Kind anerkannt, zusätzl. zu dem, was du ggf. in der Zeit tatsächlich verdient hast. Eine erneute Schwangerschaft kann zur Unterbrechung der vorherigen EZ führen mit der Folge, dass max. 1 Jahr EZ dann "hinten dran" gehängt wird. Gruß, Speedy

von speedy am 30.03.2013, 14:39



Antwort auf Beitrag von Isa1005

Also die Situation bei uns ist so: Ich bin unbefristet im öffentlichen Dienst angestellt (Vollzeit). Ich habe nur ein Jahr Elternzeit beantragt, weil ich eigentlich vor hatte danach wieder Vollzeit zu arbeiten. Ich habe damals allerdings nicht daran gedacht (ich weiß, ist blöd), dass ich ja auch noch den Arbeitsweg von 1 Stunde habe und damit knapp 11 Stunden unterwegs bin jeden Tag. Deshalb habe ich mich auch erst während der Elternzeit dazu entschieden mit meiner Zeit runter gehen zu wollen. Ich will aber auf jeden Fall nach dem ersten Jahr wieder arbeiten gehen. Ich werde auf jeden Fall mit meinem AG darüber sprechen - es muss ja auch erst mal noch geklärt werden, ob das überhaupt mit der Reduzierung in dem Maß klappt, wie ich mir das vorstelle - aber ich will gut vorbereitet in dieses Gespräch gehen. Mein Freund hat die ersten 2 Monate mit mir zusammen Elternzeit genommen. Reduziert sich dadurch die Gesamtzeit, die ich nehmen kann um 2 Monate? Ja, oder? Wenn es sich für die Rente nicht auswirkt, wieso wäre es denn dann sinnvoller?

von Isa1005 am 30.03.2013, 23:18



Antwort auf Beitrag von Isa1005

... dass dein AG dir die Elternzeitverlängerung verweigern kann, da du nur ein Jahr Elternzeit genommen hast? Wenn du 2 Jahre genommen hättest, hätte er dir das 3. Jahr geben müssen. Aber so kann er ablehnen. Da würde dir nichts anderes übrig bleiben, als dann ganz Teilzeit zu machen (unwiderruflich) und dann wäre dein KüSchu weg.

von ALF0709 am 31.03.2013, 09:54



Antwort auf Beitrag von Isa1005

Hi, dir stehen trotzdem volle 3 Jahre EZ zu, dein Freund kann unabhängig davon auch 3 Jahre EZ beanspruchen. Dein AG müsste einer Verlängerung der EZ zustimmen, genauso wie einer Reduzierung auf TZ. Zumindest ersteres sollte aber im öD kein Problem sein. Der Vorteil einer Verlängerung der EZ wäre der, dass du nach Ende der EZ in deine VZ-Stelle zurückkehren kannst. Ohne Verlängerung der EZ müsstest du entweder eine dauerhafte Reduzierung auf TZ vornehmen (ohne Garantie, jemals wieder aufstocken zu können) oder aber mit Zustimmung des AG lässt sich auch eine temporäre (=zeitlich befristete) Reduzierung vereinbaren. Es gibt also viele Wege zum Ziel, nur scheint der mit Verlängerung der EZ der einfachste... Gruß, Speedy

von speedy am 31.03.2013, 11:46



Antwort auf Beitrag von ALF0709

Zur EZ: Ja, dass weiß ich. Ich glaube, die müssten sogar nicht mal dem 2. Jahr zustimmen, wenn ich das jetzt erst im Nachhinein beantrage. Zur TZ: Das stimmt nicht. Bei uns wird es in den meisten Fällen so gemacht, dass die TZ nur für einen bestimmten Zeitraum gemacht wird (wenn der AN, dass so beantragt). Wenn ich natürlich einfach nur TZ beantrage und nicht sage, dass ich das nur für einen bestimmten Zeitraum will, dann ändert sich mein Arbeitsvertrag wahrscheinlich dauerhaft.

von Isa1005 am 31.03.2013, 12:57



Antwort auf Beitrag von speedy

Ok, also macht es quasi keinen Unterschied, ob ich die TZ jetzt über Elternzeit habe oder weil ich sie für einen gewissen Zeitraum beantrage? Dass das mit der befristeten TZ bei uns kein Problem ist weiß ich, da eine Kollegin, dass schon mal für ein Jahr gemacht hat.

von Isa1005 am 31.03.2013, 13:00



Antwort auf Beitrag von Isa1005

Da bei dir der Kündigungsschutz keine Rolle spielt, ist es in der Tat egal, welche Variante du wählst. Gruß, Speedy

von speedy am 31.03.2013, 20:49



Antwort auf Beitrag von Isa1005

Im ÖD ist ein TZ-Zeitvertrag möglich. ISA: Sprich mal mit Eurer Gleichstellungsbeauftragten (oder die vom Landkreis, wenn ihr keine eigene habt) Du kannst im ÖD bis zum vollendeten 8. Lebensjahr Elternzeit nehmen, auch jetzt noch gestückelt.

Mitglied inaktiv - 31.03.2013, 21:03



Antwort auf Beitrag von speedy

TZ nur mit befristeten Vertrag!!! Ganz wichtig

Mitglied inaktiv - 31.03.2013, 21:04



Antwort auf Beitrag von Isa1005

Beantrage einfach Teilzeit befristet auf 2 Jahre (so mache ich es immer) nach der Elternzeit. So behälst Du auch Deinen Anspruch auf Deine volle Stelle. Trini PS: Würdest Du wieder schwanger, berechnet sich das Elterngeld nach Deinem neuen Gehalt.

von Trini am 02.04.2013, 10:27



Antwort auf Beitrag von Trini

Gut, dass du das noch mal erwähnst. Dazu wollte ich nämlich auch noch mal was fragen. Ich meine mal gelesen zu haben, dass sich das Elterngeld für die zweite Elternzeit, wenn man während der ersten schwanger wird und entbindet, wieder nach dem Gehalt vor der ersten Elternzeit berechnet. Bin mir aber nicht ganz sicher, ob ich da nicht was falsch verstanden habe. In dem Fall wäre es ja dann doch wieder besser, wenn ich meine Elternzeit verlängere, weil ich dann wieder Elterngeld wie beim ersten Kind (also vom Vollzeitgehalt) bekommen würde.

von Isa1005 am 03.04.2013, 17:13



Antwort auf Beitrag von Isa1005

Es ist egal, ob du in Elternzeit Teilzeit arbeitest oder nur Teilzeit, dieses Gehalt wird als Grundlage für die neue EG Berechnung genommen. Das gleiche Elterngeld wie beim ersten Kind würde man nur bekommen, wenn das 2. Kind direkt nach 12 Monaten nach dem ersten etwa geboren wird. Nur Monate mit Elterngeldbezug werden ausgenommen, nicht die Monate mit Elternzeit.

von sternenfee75 am 03.04.2013, 17:20



Antwort auf Beitrag von sternenfee75

Alles klar, danke. Dann hab ich da wirklich was falsch verstanden. :) Ist ja auch alles kompliziert.

von Isa1005 am 03.04.2013, 17:57