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BITTE nocheinmal-Elternzeit

Thema: BITTE nocheinmal-Elternzeit

Hallo ihr lieben, wer kann mir helfen. Mein ET ist der 18.03.2011. was schreibe ich nun an meinen AG wenn ich 3 Jahre Elternzeit beantragen möchte und nach 1Jahr wieder TZ arbeiten möchte? Gibt es Vordrucke? LG Cana

von Cana am 19.12.2011, 15:02



Antwort auf Beitrag von Cana

Ich würde jetzt erst einmal nur ein Jahr beantragen und dann weiter sehen. Du müsstest Dich nur ziemlich schnell nach dem 18.03.2012(???) entscheiden und dann die Anträge stellen. Wenn Du gleich auf TZ pochst, bist Du in der TZ-Falle.

Mitglied inaktiv - 19.12.2011, 15:10



Antwort auf Beitrag von Cana

Hallo, Wenn Du jetzt schon weißt, dass Du Drei Jahre in EZ gehen willst, dann solltest Du jetzt zwei Jahre fest beantragen. Das dritte Jahr darfst Du 8 Wochen vor Beginn noch beantragen. Der Empfehlung nur ein Jahr zu beantragen, kann ich mich nicht anschließen. Denn nach einem Jahr kannst Du nicht einfach verlängern. TZ-antrag solltest Du dann gegen Ende des ersten Jahres stellen. So bleibt Dein Anspruch auf eine VZ-Stelle bis Ende Elternzeit erhalten. Gruß Tina

von Tinai am 19.12.2011, 15:46



Antwort auf Beitrag von Cana

Auf tz würde ich mich auch nicht festlegen, sonst MUSS du arbeiten. Was machst du wenn du ein problemkind hast. Oder keine betreuung? Du solltest 2 jHre beantragen, weil 1 Jahr kann man nicht verlängern.

von Hürem am 19.12.2011, 15:59



Antwort auf Beitrag von Hürem

Doch. 1 Jahr kann man verlängern. Ich habs gemacht. Habe mir noch 4 zusätzliche Monate gegönnt, arbeite jetzt mit einem Vertragszusatz teilzeit befristet. Danach wieder Vollzeit. Der alte Vertrag blieb bestehen.

von Nachtwölfin am 20.12.2011, 11:50



Antwort auf Beitrag von Cana

Man kann auch nach einem Jahr verlängern - jedoch muss der AG dann zustimmen. Hat man direkt 2 Jahre Elternzeit gemacht kann der AG das dritte Jahr im Anschluss NICHT ablehnen! Das mit der TZ nach dem 1. Jahr würde ich in die Anzeige der Elternzeit (denn Elternzeit wird NICHT beantragt sondern der AG wird nur von der Elternzeit in Kenntniss gesetzt) nicht mit aufnehmen, es sei denn Du bist Dir wirklich 100% sicher dass Du das auch will - egal was für Umstände dann sind (s. z.B. oben erwähnte). Wenn Du einen guten Draht zu Deinem AG hast würde ich das mündlich ansprechen und ggf. in der Anzeige der Elternzeit auf das Gespräch verweisen ggf. mit einem Zusatz dass Du die TZ auch zurücknehmen kannst wenn irgendwann dagegen spricht. Wie man allerdings juristisch korrekt ausdrücken würde kann ich Dir leider nicht sagen! LG Sabine

Mitglied inaktiv - 20.12.2011, 11:50



Antwort auf Beitrag von Cana

Wenn man nur 1 Jahr angegeben hat, kann man nur mit Erlaubnis des AG weiter verlängern. Kann ja sein, das deiner nichts dagegen hatte. MAn sollte schon die 2 Jahre beantragen, dann kann man das 3 Jahr dranhängen oder bis zum 8 Geb. aufsparen.

von sternenfee75 am 20.12.2011, 13:32



Antwort auf Beitrag von sternenfee75

Ach so. Ja stimmt. Ich hatte angegeben, dass ich erstmal 1 Jahr in Elternzeit gehen will mit Option auf Verlängerung. Das war ein Tip des Personalrats.

von Nachtwölfin am 21.12.2011, 12:48



Antwort auf Beitrag von Cana

Hallo, Elternzeit beantragst du nicht, sondern du informierst nur den AG. Lass aber den Chef auf jeden Fall gegenzeichnen. Hab es genauso gemacht. 3 Jahre genommen und reingeschrieben, dass ich ab dem 1. Geb. in TZ (30 h) arbeiten will. Vorteil der ganzen Sache: du geniesst 3 Jahre Kündigungsschutz. Falls es dann wirklich ein "Problemkind" werden sollte, kannst du auch länger zu Hause bleiben (lt. Frau Bader). LG D.

von dee1972 am 23.12.2011, 01:30