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BAFÖG Rückzahlung

Thema: BAFÖG Rückzahlung

Hallo, kennt sich vielleicht jemand mit der aktuellen Situation der BAföG Rückzahlung aus und kann mir sagen, ob ich die Regelung richtig verstanden habe? Ich bin noch in Elternzeit und habe zurzeit kein Einkommen. Ist das richtig, dass ich ein Recht darauf habe die Rückzahlung zu verschieben bzw. Erst einmal aussetzen zu lassen, aber dass das Thema Elternzeit (+ kein Einkommen) zu keinem Teilerlass des Darlehens führt? ! Oder hätte ich in meinem Fall Anspruch auf einen Teilerlass? Dankeschön im Voraus!

von Kleeblatt4 am 28.10.2013, 12:07



Antwort auf Beitrag von Kleeblatt4

Teilerlass weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass du mit wenig Einkommen einen Antrag auf Rückstellung (immer nur 1 Jahr gültig) stellen kannst. Dabei musst du dein Einkommen nachweisen und Kinder etc. werden mit einberechnet.

von Morla72 am 28.10.2013, 12:22



Antwort auf Beitrag von Morla72

Sorry für die dumme frage ... aber meinst du mit Rückstellung quasi ein aussetzen der raten - erstmal ? Das was mich an der sache durcheinander bringt , sind aussagen von frauen, die meinen aufgrund ihrer kinder und der betreuungszeit die Bafögsumme verringert zu haben?!

von Kleeblatt4 am 28.10.2013, 12:29



Antwort auf Beitrag von Morla72

Dankeschön für die Info! :)

von Kleeblatt4 am 28.10.2013, 13:16



Antwort auf Beitrag von Kleeblatt4

Rückstellung heißt, du musst jetzt erstmal keine Raten zahlen. Im nächsten Jahr wird wieder neu berechnet, bzw. kannst du erneut einen Antrag stellen, wenn sich dein Einkommen nicht erhöht hat. Das mit dem Verringern wegen Erziehungszeiten war wohl früher mal. Ansonsten kannst du nur die GEsamtsumme verringern (und zwar immens) indem du alles auf einmal zurückzahlst.

von Morla72 am 28.10.2013, 13:27



Antwort auf Beitrag von Kleeblatt4

Teilerlass gibt es nicht mehr (gab es bis 2009 irgendwann) also Teilerlass wegen Erziehungszeiten. Teilerlass wegen sofortiger Zahlung bzw. sofortiger Zahlung des rechnerischen gesamtbeitrages ging bei mir 2009 jedoch. Ansonsten kannst Du die Rückzahlung stunden mit Begründung des geringen Einkommens (kein Einkommens)

Mitglied inaktiv - 28.10.2013, 12:25



Antwort auf Beitrag von Kleeblatt4

Die Rückzahlungsrate beträgt dreivierteljährlich 315 euro bzw. 105 euro monatlich. Aufgrund meines Einkommens (bin in elternzeit - Hab kein Einkommen) kann die rate vermindernt werden ... z.b. auf monatlich 40 euro. Läuft das darauf hinaus, dass ich dann einfach länger bezahle , weil die raten geringer sind oder verfällt die differenz von 65 euro monatlich? Mir kommen die fragen, weil ich auf Internetbeiträge stieß, in denen frauen aussagen, dass sich die Darlehenssumme aufgrund der betreuungszeit verringerte ...

von Kleeblatt4 am 28.10.2013, 12:46



Antwort auf Beitrag von Kleeblatt4

Das war früher so, als ich Elternzeit hatte. Damals konnte ich noch 1200 € im Jahr durch Elternzeit verringern, aber das gibt es so viel ich weiß nicht mehr. ich glaube, das war bis 12/08 so, hatte bei mir nicht mehr ganz geklappt, aber über 3 Jahre waren bei mir wirksam. ich hätte sonst in der Elternzeit zurück zahlen müssen, hatte das aber immer jedes jahr verlängert und "abgekindelt" und erst nach Arbeitsaufnahme dann alles auf einmal abbezahlt.

Mitglied inaktiv - 28.10.2013, 13:03



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Danke Dir für die Informationen! :-)

von Kleeblatt4 am 28.10.2013, 13:11