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auf welche LSTK?

Thema: auf welche LSTK?

Hallo, ich gehe jetzt wieder auf Lohnsteuerkarte arbeiten. Auf wessen Karte soll mein Kind eingetragen werden, bei meinem Mann oder mir bzw. gibt es Vorteile/Nachteile wg. der Steuererklärung? Uns hat ein Steuerberater gesagt, das die Kindergartenbeiträge nicht bei der Lohnsteuererklärung nicht abzusetzen sind, ist das richtig? (Hatte zu der Zeit einen 400€ Job) Kann man das ggf. rückwirkend für 2010 angeben? Wie ist das bei Euch? Habe nicht mehr so das Vertrauen in Steuerberater, darum frage ich hier. Vielen Dank

von wallekind am 10.02.2012, 07:54



Antwort auf Beitrag von wallekind

Wir haben aber auch beide Steuerklasse 4. Kinderbetreuungskosten sind natürlich absetzbar (Anlage Kind). Ob es sich wirklich lohnt, weiß ich allerdings nicht. Wenn Ihr die Steuerklärung für 2010 schon gemacht habt (was ich annehme), kannst Du aber jetzt nix mehr nachreichen. Nur die in 2011 entstandenen Kosten. Trini

von Trini am 10.02.2012, 08:38



Antwort auf Beitrag von wallekind

Hm, also uns wurde gesagt, dass die Kinder genau 50/50 auf den Lohnsteuerkarten stehen müssen, das ginge gar nicht anders, wenn beide Eltern arbeiten. Ich glaube, es würde bei uns auch keinen großen Unterschied machen, da wir (dann, wenn ich arbeite) gleichviel verdienen und beide LSK 4 haben. Nur den Steuerfreibetrag (wegen Schwerbehinderung) hat sich mein Mann zu 70% einschreiben lassen, weil er mehr Steuern zahlt als ich. Ob das sinn macht, weiß ich erst nächstes Jahr.

von Leya07 am 10.02.2012, 15:02



Antwort auf Beitrag von wallekind

http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuerklasse In Steuerklasse 4 hat man nur den halben Kinderfreibetrag. Deshalb hat in unserem Fall also jeder zwei ganze Kinder auf der Karte stehen. Trini

von Trini am 10.02.2012, 15:16



Antwort auf Beitrag von wallekind

wenn mein gedächtnis mich nicht täuscht, hatte mein mann früher (er stk 3 ich 5) beide kinder auf seiner lst-karte.musste damas einwilligen. als wir zu 4/4 gewechselt haben, kam der eintrag auf jeder karte (also, 50/50). wegen der kindergartenbeiträgen in 2010: tja, wenn die frist für den einspruch schon verstrichen ist, dann könnt ihr nichts mehr angeben für 2010. für 2011 würde ich es auf jeden fall angeben, entweder als erwerbsbedingte kinderbetreuungkosten, wenn voraussetzungen erfüllt (400 € job ist pauschal kein hinderungsgrund, die tätigkeit muss mehr als 10 std pro wochen betragen), andernfalls als sonderausgaben. die frage ob es sich lohnt würde ich mit JA beantworten, denn ich würde mich über jeden euro freuen, den ich vom finanazamt erstattet bekomme/weniger nachzahlen muss. was war denn das für ein steuerberater?!? bei uns machen die kinderbetreuungkosten (erwerbsbedingt) ein schönes sümmchen an rückerstattung aus, allein mein letzter einspruch weil nicht alles anerkannt hat uns ca ein tausender mehr an rückerstattung beschert. auch wegen viel kleinere summen würde ich es probieren! ich mache seit 3 jahren meine steuererklärung mit einem software-programm, ist supi! ist vielleicht auch eine idee für euch? gruss

von manira am 12.02.2012, 22:23