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Auch einige Fragen zur TZ Arbeit nach der EZ

Thema: Auch einige Fragen zur TZ Arbeit nach der EZ

Also mein AG hat jetzt ein Angebot für eine 15std. Stelle für mich. 1. Bekommt man mit Kind mehr Gehalt als ohne? bzw. wird weniger abgezogen so dass mehr Netto bleibt? Ich bin in Steuerkl. 3, da mein Mann selbstständig ist. 2. Kann man die Betreuungskosten immer absetzen, oder kann es auch sein, dass wir nichts zurückbekommen, da wir evtl. zuviel verdienen? 3.Was wäre wenn mir die angebotene Stelle nicht zusagt. Habe ich irgendein Anspruch auch ein Stellenangebot. Ich hatte 1Jahr EZ beantragt und den Wunsch nach weniger Stunden (Vertragumschreibung) geäußert. LG finchen

Mitglied inaktiv - 28.05.2010, 21:22



Antwort auf diesen Beitrag

zu 1.: Es gibt Arbeitgeber, die Kinderzuschläge zahlen. Schau in den Tarifvertrag oder frag nach. Ansonsten wird das alte Einkommen einfach anteilig zum Teilzeitanteil gezahlt. Das Nettogehalt rechnet dir jeder Gehaltsrechner im Netz aus. zu 2.: Soweit ich weiß gibt es keine Einkommensgrenzen für die Absetzbarkeit von Betreuungskosten. Schau Dir in einem Steuerprogramm die entsprechenden Erläuterungen an: Betreuungskosten sind nicht im vollen Umfang absetzbar. zu 3.: Ich persönlich würde die Teilzeit stets befristet abschließen, zB die volle EZ nehmen und während der Zeit TZ (unter 30 h/Woche) arbeiten. Damit bleibt der Anspruch auf Deine VZ-Stelle nach Ablauf der EZ bestehen.

Mitglied inaktiv - 31.05.2010, 12:44