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Arbeitszeugnisfrage

Thema: Arbeitszeugnisfrage

Hallo, ich hab da mal eine Frage bezüglich eines Arbeitszeugnisses. Was ist, in Schulnoten ausgedrückt: - zur vollsten Zufriedenheit - zur vollen Zufriedenheit. Weiß das jemand? LG tabeamutti

von tabeamutti am 20.03.2012, 08:51



Antwort auf Beitrag von tabeamutti

Wobei ich immer noch hadere mti dem Wort "vollsten" .... voll ist voll und voller geht nicht. Bei mir steht´s aber auch oft so drin "zur vollsten Zufriedenheit" und "stets höflich und zuvorkommend".... was immer das alles bedeuten mag. melli

von bubumama am 20.03.2012, 09:15



Antwort auf Beitrag von tabeamutti

vollsten = 2 vollen = 3 stets zur vollsten = 1.

von arlett1978 am 20.03.2012, 09:36



Antwort auf Beitrag von tabeamutti

Es hängt in jedem Fall davon ab, ob noch ein "stets" oder "immer" mitläuft - ohne das, ist es weniger wert. Wenn "stets zur vollsten Zufriedenheit" - dann ist das eine 1. "stets zur vollen Zufriedenheit" kann auch als 1 gemeint sein, aber auch als 2. Grund ist der, dass "voll" nicht gesteigert werden kann (voller, voller, am vollsten geht eben nicht). Das sah auch die Rechtssprechung schon so als ein Angestellter im Zeugnis auf "vollste Zufriedenheit" geklagt hatte - so jedenfalls habe ich das erfahren. "vollste oder volle" Zufriedenheit macht also nicht den großen Unterschied und evtl. keinen - die Ausschmückungen vorher und nachher sind wichtig! grüße Tina

von Tinai am 20.03.2012, 11:15