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Arbeitsbefreiung, wenn das Kind mal krank ist? Wie läuft das?

Thema: Arbeitsbefreiung, wenn das Kind mal krank ist? Wie läuft das?

Also ich arbeite ja jetzt 19,5Std wieder. Wie läuft das denn, wenn unser Johann mal krank ist? Werde ich dann von der Arbeit freigestellt? Wieviele Tage stehen einem zu? Johann ist über mein Mann privat Krankenversichert. Gelten da andere Regelungen? ????????ßlg finchen29

Mitglied inaktiv - 04.10.2010, 14:07



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Bei uns ist das so: mein Mann und ich können jew. 10 Tage im Jahr mit dem kranken Kind zuhause bleiben. Diese Ausfalltage zahlt aber nicht der Arbeitgeber, sondern die Krankenkasse, nachdem man den "blauen Schein" eingereicht hat: ein Attest vom Kinderarzt. Mein Mann kann seine 10 tage auch auf mich übertragen, bzw. ich meine auf ihn. Wenn man die Tage aufgebraucht hat, liegt es am Arbeitgeber, wie man weiter vorgehen kann. Manche nehmen dann ihren normalen bezahlten Urlaub, manche beantragen unbezahlten Urlaub (der aber auch vom AG abgelehnt werden kann). Bisher haben uns die insges. 20 Tage ausgereicht...eigentlich ein Wunder, wenn man bedenkt, dass meine Kleine seit Dezember 2009 vollzeit in die KIta geht und dass dies ihr erstes Jahr dort ist, mit allen Kinderkrankheiten und Erkältungen und allem drum und dran. Man kann auch andere Personen (Oma, Opa, Tante, etc.) bezahlt aufpassen lassen. Wenn ich mein zweites Baby im Januar bekomme und mit meinem Mann im KH bin, wird meine beste Freundin (Patentante meiner Tochter) 1-2 Tage auf unsere Kleine aufpassen und vom Kinderarzt den blauen Schein bekommen. So hat auch sie keinen Verdienstausfall.

Mitglied inaktiv - 04.10.2010, 16:41



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Wenn du gesetztlich krankenversichert bist, stehen dir 10 Tage pro Jahr zu. Ich weiß nur nicht, wie das in der Konstellation ist, dass dein Sohn ja privat versichert ist.

Mitglied inaktiv - 04.10.2010, 20:01



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Dein Mann und du können jeweils 10 Tage unbezahlten Urlaub vom Arbeitgeber bekommen. Den Lohn für die Zeit würde eine gesetzliche Krankenkasse bezahlen, da aber die KK des KINDES bezahlen müßte und das eine PKV ist, werdet ihr nichts bekommen. Aber UNBEZAHLTEN Urlaub könnt ihr trotzdem nehmen. Mein Sohn ist auch in der PKV und ich nehme immer normalen Urlaub (oder halt mein Mann), wenn er krank ist (soweit ich noch Urlaub übrig habe). LG, Mari

Mitglied inaktiv - 04.10.2010, 20:19



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Danke, damit habe ich gerechnet...aber werde nochmal bei Zeiten bei den KK nachhaken. LG finchen29

Mitglied inaktiv - 04.10.2010, 21:39



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ist es möglich, daß der arbeitgeber bis zu 4 tage pro kind arbeitsbefreiung zugesteht, bevor die krankenkasse mit den 10 tagen einspringt. diese 4 tage sind unabhängig von der versicherungsart. bei mir an der uni ist es jedenfalls so. allerdings braucht man da natürlich auch die bescheinigung vom arzt. das gilt für kinder bis zum 12. lebensjahr.

Mitglied inaktiv - 05.10.2010, 11:18



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hallo, ich bin auch an der Uni, bei uns geht das auch, ist aber so kompliziert, dass ich bis jetzt lieber Urlaubstage genommen habe - die Kids waren allerdings kaum länger krank. Das klingt vielleicht nach Selbstausbeutung, damit zeigt man jedoch dem AG ein gewisses Engagement und kann dafür eher Rücksichtnahme bei Terminen etc erwarten.. Wiegesagt, bei ernsthaften/langwierigen Krankheitsfällen sieht es natürlich anders aus. Aber wegen einer Erkältung oder Magen-Darm-Geschichte würde ich keine Kindkranktage nehmen. Vielleicht kannst Du auch Überstunden ansammeln für solche Fälle?? geht bei mir leider nicht. alles gute al1ce

Mitglied inaktiv - 05.10.2010, 19:07



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manche Kolleg(inn)en lösen dieses Problem, indem sie sich selber krank melden - das finde ich nicht OK, aber man kann es auch entspannter sehen...

Mitglied inaktiv - 05.10.2010, 19:14