Hallo ihr Lieben,
Wie habt ihr das denn damals geregelt mit der Elternzeit? Bin ein absoluter Neuling und mich würde es interessieren, welche Möglichkeiten es gibt .. grundsätzlich könnte ich mir vorstellen nach 1 Jahr schon wieder arbeiten zu gehen, also auch nur 1 Jahr Elternteil zu nehmen. Jetzt habe ich aber gehört dass es möglich ist auch beispielsweise 2 Jahre zu nehmen, und trotzdem zu arbeiten? Kennt sich da jemand aus?
Danke schon mal
von
Tilda89
am 21.06.2023, 09:59
Ich hab für meine Vollzeitstelle 3 Jahre Elternzeit genommen.
Bin aber nach 1 Jahr / Ende Elterngeldbezug 20 Stunden Teilzeit in Elternzeit arbeiten gegangen.
von
Lena_1922
am 21.06.2023, 13:21
du darfst in der ez bis zu 32 h/woche arbeiten. solltest in der zeit aber besser kein eg mehr bekommen sonst wird das angerechnet.
das problem ist dass du nicht einfach verlängern kannst wenn du nur 1 jahr meldest. das kann der ag dann ablehnen. eine verlängerung nach 2 jahren hingegen ist auch gegen den willen des ag möglich.
vorteile wenn man in der ez arbeitet: kündigungsschutz, der alte av bleibt bestehen
von
WonderWoman
am 21.06.2023, 13:34