elternzeit endet nä. monat im juni.....wann kann der AG kündigen, gleich am ersten tag nach der elternzeit....?
muß der AG den Angestellten nicht noch 3 monate einstellen u. lohn zahlen ?
kann man ne abfindung verlangen.?...arbeitsverhältnis ist genau 4 jahre, 4 monate gearbeitet (Probezeit) u. danach ss u. berufsverbot bekommen......
von
Keks10
am 14.05.2012, 13:39
Hi,
der AG kann direkt am ersten Tag nach der EZ kündigen - die Frage ist nur, mit welcher Frist, d.h. zu welchem Termin das Arbeitsverhältnis dann beendet ist.
FInde es aber ziemlich befremdlich, dass du nach einer Abfindung fragst - faktisch hat dich das Unternehmen angestellt, du hast aber keine Leistung für es erbracht, weil du wieder weg warst, bevor die Einarbeitung durch war.
Wenn du dort nicht arbeiten willst, dann sei so fair und kündige selbst, ansonsten nimm schleunigst Kontakt auf - bis Juni ist es ja nicht mehr lang.
Gruß, Speedy
von
speedy
am 14.05.2012, 14:07
kann er einfach so kündigen weil er gerne die bahält die eigentlich nur befristet (also für die in elternzeit) eingesetzt war?
von
Savanna2
am 14.05.2012, 18:31
Die Kündigungsgründe sind die gleichen, wie für alle anderen Arbeitnehmer - meistens entweder persönlich (aber nur mit vorhergehender Abmahnung) oder betrieblich. Wer aus der EZ kommt, hat da keine Vor- oder Nachteile. Wenn ein AG einem AN kündigen will, dann kommt er damit auch durch, wenn er sich vorher rechtlich gut beraten lässt.
Gruß, Speedy
von
speedy
am 15.05.2012, 09:28
Am erstem Tag kann gekündigt werden, aber mit geltender Frist - steht im Vertrag.
Und wozu bitte solltest du Abfindung bekommen - du hast ja nur 4 Monate gearbeitet.
von
kirshinka
am 14.05.2012, 18:53