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Arbeiten nach Elternzeit..Kündigung..?

Thema: Arbeiten nach Elternzeit..Kündigung..?

elternzeit endet nä. monat im juni.....wann kann der AG kündigen, gleich am ersten tag nach der elternzeit....? muß der AG den Angestellten nicht noch 3 monate einstellen u. lohn zahlen ? kann man ne abfindung verlangen.?...arbeitsverhältnis ist genau 4 jahre, 4 monate gearbeitet (Probezeit) u. danach ss u. berufsverbot bekommen......

von Keks10 am 14.05.2012, 13:39



Antwort auf Beitrag von Keks10

Hi, der AG kann direkt am ersten Tag nach der EZ kündigen - die Frage ist nur, mit welcher Frist, d.h. zu welchem Termin das Arbeitsverhältnis dann beendet ist. FInde es aber ziemlich befremdlich, dass du nach einer Abfindung fragst - faktisch hat dich das Unternehmen angestellt, du hast aber keine Leistung für es erbracht, weil du wieder weg warst, bevor die Einarbeitung durch war. Wenn du dort nicht arbeiten willst, dann sei so fair und kündige selbst, ansonsten nimm schleunigst Kontakt auf - bis Juni ist es ja nicht mehr lang. Gruß, Speedy

von speedy am 14.05.2012, 14:07



Antwort auf Beitrag von speedy

kann er einfach so kündigen weil er gerne die bahält die eigentlich nur befristet (also für die in elternzeit) eingesetzt war?

von Savanna2 am 14.05.2012, 18:31



Antwort auf Beitrag von Savanna2

Die Kündigungsgründe sind die gleichen, wie für alle anderen Arbeitnehmer - meistens entweder persönlich (aber nur mit vorhergehender Abmahnung) oder betrieblich. Wer aus der EZ kommt, hat da keine Vor- oder Nachteile. Wenn ein AG einem AN kündigen will, dann kommt er damit auch durch, wenn er sich vorher rechtlich gut beraten lässt. Gruß, Speedy

von speedy am 15.05.2012, 09:28



Antwort auf Beitrag von Keks10

Am erstem Tag kann gekündigt werden, aber mit geltender Frist - steht im Vertrag. Und wozu bitte solltest du Abfindung bekommen - du hast ja nur 4 Monate gearbeitet.

von kirshinka am 14.05.2012, 18:53