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@Alema

Thema: @Alema

Hallo, du schreibst weiter unten: Schule ist grundsätzlich - gesetzlich vorgeschrieben - bis 12:30 Uhr. In NRW? Meinst du den Unterricht oder eine Betreuung nach Unterrichtsschluss bis 12:30h? Wo ist das gesetzlich vorgeschrieben? Wäre mir neu und ich dir dankbar, wenn du mich aufklären könntest. Danke!

Mitglied inaktiv - 22.10.2008, 21:55



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Hallo, es gibt das Gesetz von der "verlässlichen Grundschule", die Unterricht bzw. in Krankheitsfällen oder ähnlichem eine Betreuung zu den Kernzeiten ermöglichen muss. Das ist ein Runderlass vor einigen Jahren gewesen und müsste nun in der BASS zu finden sein. Diese liegt mir aber hier nicht vor, so dass ich den genauen Paragraphen nicht nennen kann. Die Kernzeiten sind in den ersten beiden Schuljahren die 1. bis 4. Stunde, in den 3. und 4. Schuljahren die 1.-5. Stunde. Sollte augrund von extremer Anzahl von Krankheiten und keiner Vertretungsreserve einmal eine reguläre 5. Stunde nicht möglich sein, muss dies rechtzeitig, allerspätestens am Tag vorher angekündigt werden (ist bei uns noch nie vorgekommen). Kinder, die die Übermittagsbetreuung oder den Offenen Ganztag besuchen dürfen selbstverständlich nicht nach Hause geschickt werden. Da muss eine andere Notlösung gefunden werden und wenn es nur eine Betreuung ist. LG Alema

Mitglied inaktiv - 22.10.2008, 22:28



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Hallo Alema, ich kann gut verstehen, dass wöchtentliche Besprechungen dein Privatleben ganz schön beeinflussen. Was sagt denn dein Chef zu den rechtlichen Grundlagen? Ich kläre so etwas immer erst mal mit ihm. Dann versuche ich, auch am Abend Vieles telefonisch zu erledigen. Da haben die Eltern oft auch Zeit. (und ich auch :-) Konversation übers Mitteilungsheft, das der Schüler immer bei sich hat und täglich von den Eltern gesichtet wird und ggf. unterschrieben. Lass dich nicht aus der Ruhe bringen. Ich persönlich fände eine wöchtliche Sprechstunde am späten Abend auch zu viel!!! Alles Gute Cella

Mitglied inaktiv - 23.10.2008, 16:38



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hallo alema, noch zum thema von unten: ich finde, dass man als lehrerIN sehr wohl OHNE SCHLECHTES GEWISSEN von den eltern erwarten kann, dass sie zur regulären sprechstunde kommen, wann immer die auch stattfindet. es geht schließlich um ihr kind und dann müssen sie sich das eben organisieren und im schlimmsten fall urlaub nehmen. wie unten schon jemand gesagt hat, wenn ich einen wichtigen termin habe, egal ob beim arzt, anwalt, notar, beim finanzamt oder sonstwo, kann ich auch nicht auf einen abendtermin bestehen, nur weil mir der gerade besser passt. ich regle viel mit e-mail, auch mal telefonisch oder über's mitteilungsheft. wenn die eltern zu den regulären sprechstunden (die bei uns wöchendlich sind), nicht kommen können, ist das ehrlich gesagt nicht mein problem. lass dich nicht zu sehr unter druck setzen! lg, melony

Mitglied inaktiv - 23.10.2008, 19:22