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400 Euro Job

Thema: 400 Euro Job

Hallo! Ich muss mich leider mit meinem AG in Verbindung setzen, da ich einen 400 Euro Job angenommen habe und ich laut AV nur mit Einverständnisserklärung meines AG ausserhalb arbeiten darf. Wie kann / sollte dieses Schreiben ausschauen? Kurzes zu unserem AN AG Verhältnis: Mein Chef hatte versucht mich während meiner SS zu kündigen, wir waren dementsprechend vor Gericht. Seine Abfindungsvorschläge habe ich selbstverständlich nicht angenommen. Ich habe aber ein Schreiben aufgesetzt, in dem ich mitgeteilt habe, dass ich die 3 Jahre Elternzeit nehmen werde und nach der Elternzeit in Teilzeit wieder anfangen möchte. (abgesegnet durch meinen ReA) Da mein Sohn ab August in den KIGA gehen wird, wollte ich im Sept. wieder im Büro erscheinen. (vor Ablauf der Elternzeit!) Wie kann ich IHM das am sichersten übermitteln, ohne dass ich Gefahr laufe hier missverstanden zu werden. Den 400 Euro Job werde ich auch nur bis August machen, da ich sonst keine Zeit mehr für meinen Sohn habe. Ich hoffe auf eine große Anzahl von guten Antworten, schon einmal vielen Dank an Euch alle!

Mitglied inaktiv - 06.03.2008, 11:11



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Hallo, bei uns gibt es Vordrucke in der Firma, die ausgefüllt werden müssen. Da heißt es: Genehmigung auf Antrag einer Nebenbeschäftigung Art der Beschäftigung: also z. B. Aushilfe (Minijob) als ... Beginn der Beschäftigung: ab / seit ... Anschrift des Arbeitgebers: ... Wochenarbeitszeit: ... Arbeitszeiten: z. B. während der Elternzeit (!!!); von Mo 10 - 18 h etc. Dauer der Beschäftigung: bis zum Ende der Elternzeit (!!), also ... Datum, Unterschrift: ... Wenn dein Chef dich eh loswerden will, wird er sich freuen, wenn du jetzt schon woanders arbeitest / Fuss fasst. Er wird dir da wohl keine Steine in den Weg legen. Und wenn er dich nicht gerade selbst braucht oder du nicht zur direkten Konkurrenz arbeiten gehst, dann kann er das nicht einfach verbieten.

Mitglied inaktiv - 06.03.2008, 11:46



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Zum einen musst Du auch in Elternzeit vor Aufnahme einer Beschäftigung (auch Minijob) die Genehmigung deines AG einholen - die kann er Dir nur unter ganz bestimmten Bedingungen verweigern (Konkurrenz oder er kann Dir das gleiche anbieten). Du hast keinen Anspruch darauf, vor Ablauf der Elternzeit wieder anzufangen zu arbeiten. Wenn DU 3 Jahre angemeldet hast, bist Du zunächst erst einmal gebunden (es gibt Härtefallregeln, die liegen bei Dir aber wohl eher nicht vor). Es hängt also vom guten Willen des AG ab, wenn er Dich vor Ablauf der Elternzeit nimmt. Für die Zeit nach Elternzeit musst Du fristgerecht einen TZ-Antrag stellen (Anzahl Stundne und gewünschte Lage), die Details kenne ich jedoch nicht, weil ich das Problem noch nicht hatte. Grüße Tina

Mitglied inaktiv - 06.03.2008, 11:50