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2 Teilzeit Jobs! Geht Das?

Thema: 2 Teilzeit Jobs! Geht Das?

Hallo! Ich bin gelernte Fachkraft in meinen derzeit ausgeübten Job mit 15 wochenstunden also Halbtagskraft. Nun würde ich gerne noch einen Job annehmen in dem ich 18 wochenstunden hätte ebenfalls Teilzeitkraft! Geht das? Wie schaut das mit der Lohnsteuerkarte aus? Arbeitet noch jemand so? Danke! Tina

Mitglied inaktiv - 25.05.2010, 11:55



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Hallo, mit der Lohnsteuer ist das in Österreich anders, daher weiß ich das nicht. Leute mit 2 Jobs zu je 50% oder etwas weniger kenne ich einige und hatte das ja auch ein halbes Jahr. Soweit die Kernarbeitszeiten passen kein Problem. Grundsätzlich ist es aber immer etwas aufwendiger als eine 40h Stelle, da Du mehr Fahrzeit hast. Schwierig für mich waren v.a. außerordentliche Termine, da war ich halt kaum noch flexibel. Z.B. eine Fallbesprechung bei Dienstgeber 1 zu einer Zeit, wo ich bei Dienstgeber 2 war. Dienstgeber 1 musste der zweiten Stelle zuvor auch zustimmen. Wenn ich ihn nicht vorher informiert hätte, hätte er mir kündigen können. LG Sally

Mitglied inaktiv - 25.05.2010, 12:53



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Gehen tut alles, nur in Deutschland ist das doof. einer der beiden Teilzeitjobs wird mit Steuerklasse 6 besteuert, auf die Art lohnt sich das nicht. Aber: Reduziere den 15 Stunden Job runter auf 14 Stunden bzw. musst halt schauen wieviel du runter müsstest damit es max 400 Euro sind, dass er unter Minijob fällt, da kassierst dann 400 Euro und bei dem 18 Stunden Job machste Teilzeit, so lässt sich das mit Steuerklasse 6 prima umgehen.

Mitglied inaktiv - 25.05.2010, 19:53



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es geht insofern, dass du einen job ausübst, egal wie viele stunden er in anspruch nimmt - und einen, der aber dann nur auf 400-euro-basis läuft und meines wissens die 15 h nicht überschreiten darf. allerdings muss dein "hauptarbeitgeber" dem zweiten job zustimmen. so wars jedenfalls damals bei uns (allerdings waren das alles vollzeitjobs und eine hatte nebenher nen 400-euro-job) LG sue

Mitglied inaktiv - 26.05.2010, 21:12



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Ja, der eine Job wird zunächst mit Klasse 6 versteuert - aber das kann man sich im Lohnsteuerjahresausgleich wiederholen. Dann zahlt man in Summe auch nicht mehr Steuern, als würde man das gleiche Geld mit nur einem Job verdienen. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 27.05.2010, 08:26