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Kurzurlaub wird einfach durch Vater verlängert

Thema: Kurzurlaub wird einfach durch Vater verlängert

Hallo! Bin total wütend und wollte mal nachfragen, ob jemand weiß, wie die Rechtslage ist. Mein Ex ist mit unseren Kindern seit Donnerstag im Kurzurlaub bei Verwandten. Eigentlich wollte/sollte er auch heute zurück kommen. Heute morgen schrieb er mir noch, dass sie gegen Mittag losfahren, aber vorhin kam die SMS, dass es erst morgen wird, da er kein Geld für die Rückfahrt hätte und morgen welches erwarte. Spinnt der jetzt total? Darf er das so einfach? Wir haben gemeinsames Sorgerecht, die Kinder leben bei mir. Wir haben keine feste Regelung zum Umgang, er sieht sie so, wie er es sich einrichten kann, aber schon relativ häufig. Aber darf er einfach so bestimmen, noch einen Tag dranzuhängen? Ich kann ja jetzt eh nichts machen, ich weiß auch, dass es den Kids gut geht. Aber irgendwie würde ich ihm schon gerne mit der Rechtslage konfrontieren, da ich dieses Verhalten nicht dulden will. Hoffe, ihr wißt Rat. LG marmite

von marmite am 28.04.2013, 15:56



Antwort auf Beitrag von marmite

Was stört Dich daran?? Macht es DIR das Leben leichter, wenn Du Dich aufregst? Haben die Kinder was davon, wenn Du mit der Rechtslage drohst?? Wo genau ist Dein Problem? Müssen die Kinder in die Schule??

von Fru am 28.04.2013, 16:04



Antwort auf Beitrag von Fru

Das Problem ist, dass es eine Vereinbarung gab, die einzuhalten ist.

von Petra28 am 28.04.2013, 16:09



Antwort auf Beitrag von Petra28

aber ich verstehe nicht, warum man da ein Fass aufmachen muss, das ist der Vater der Kinder, somit gehe ich davon aus, das er entsprechend für die Kinder sorgt... Kann ein kleines bißchen Flexibilität schaden???

von Fru am 28.04.2013, 16:16



Antwort auf Beitrag von Fru

Ich finde es einfach nicht in Ordnung, dass er sich nicht an Absprachen hält. Und völlig verantwortungslos, dass er weg fährt ohne Geld für die Rückfahrt zu haben. Das ist sehr wohl für mich ein Grund ein Fass aufzumachen! Zwar sind die Kids Kita-Kinder, doch beim Großen steht morgen ein Veranstaltung an, für die ich bezahle und der Kleine hat morgen das Gruppenvesper auszurichten. Aber ganz davon abgesehen, finde ich es einfach nicht okay, das der KV mich so vor vollendete Tatsachen setzt, die ja auch schon viel eher abzusehen gewesen sind. marmite

von marmite am 28.04.2013, 16:32



Antwort auf Beitrag von marmite

kein Geld morgen anstehende Termine Da würde ich auch ein Fass aufmachen und ihn heute mit den Kindern antraben lassen. Dann muss er sich eben bei den Verwandten was leihen.

von mf4 am 28.04.2013, 16:34



Antwort auf Beitrag von marmite

ich hätte / habe bei sowas auch ein fass aufgemacht. gegen vorgehen kann man nicht aber dem ärger luft machen, durchaus. ändern tut es nicht aber vielleicht hilft es kurzzeitig (die hoffnung stirbt zuletzt). das geld für die veranstaltung würd ich verlangen.

von Patti1977 am 28.04.2013, 16:38



Antwort auf Beitrag von marmite

Ruf' ihn an, Verweise auf die Termine und verlange, dass er die Kinder nach Hause bringt! Er ist bei der Verwandtschaft, da kann er sich doch Geld leihen und dann zurück überweisen. Da sehe ich das Problem nicht! Morgen ist kein typischer Tag für Gehaltszahlungen. Daher wäre ich misstrauisch. Kannst Du die Kinder notfalls heilen, oder ist das zu weit? Das Nächte mal würde er nur unter Vorlage des Rückfahrtickets mit den Kindern weg fahren. DAS geht gar nicht!

von shinead am 28.04.2013, 18:10



Antwort auf Beitrag von Fru

A) der Vater sicher auch möchte, dass er die Kinder zum vereinbarten Termin abholen kann (und nicht erst tags drauf) und B) die Mutter Pläne hat. Verlässlichkeit ist sehr wichtig. Zumindest hätte der Vater die Mutter hier fragen können, ob es aufgrund des Liquiditätsengpasses in Ordnung geht. Dann hätte sie entscheiden können, ob sie flexibel sein kann oder ob ihre Pläne dagegen stehen.

von Petra28 am 28.04.2013, 20:27



Antwort auf Beitrag von marmite

Ich habe alleiniges SR aber sowas kam hier auch schon vor. Wenn die Kinder nicht zur Schule müssen ist das für mich okay. Rechtslage ist mir schnuppe, wenn es den Kindern gut geht und er es mitteilt. Ich würde nur auf den ausgemachten Tag drängen, wenn ein Termin der Kinder ansteht, der wichtig ist.

von mf4 am 28.04.2013, 16:20



Antwort auf Beitrag von marmite

Nein, darf er nicht. Aber wenn ihr keine feste Regelung habt, dann wird es schwierig zu beweisen, dass er gegen eine Vereinbarung verstößt. Jetzt ist er also angeblich geldlos gestrandet. Verpassen die Kinder einen Schultag?

von Pamo am 28.04.2013, 16:21



Antwort auf Beitrag von Pamo

Es sind Kinder im Kita-Alter also kein verpasster Schultag. Wenn ein KV dann auf diese Idee käme das wäre ja wohl der Hammer. Mit den Kindern verreisen ohne Kohle zeugt aber auch nicht gerade von Umsicht.

von mf4 am 28.04.2013, 16:31



Antwort auf Beitrag von marmite

ja, darf er. mit gemeinsamen sorgerecht darf er. androhung bei mir war mal: ich hol ihn im kindergarten ab und nehm ihn zu mir. antwort jugendamt: mit gemeinsamen sorgerecht darf er. ich müsste es mir erklagen, dass er wieder bei mir bleiben soll. es ist sch... aber du kannst nichts machen.

von Patti1977 am 28.04.2013, 16:22



Antwort auf Beitrag von Patti1977

Das stimmt so nicht. Wenn die Kinder bei der KM gemeldet sind und der KV woanders wohnt, dann ist davon auszugehen, daß das eine gemeinsame Entscheidung war - schließlich darf keiner der beiden bei GSR die Kinder ohne Zustimmung des anderen irgendwo anmelden. Und dann ist es der Polizei durchaus "erlaubt", das Kind an seinen Wohnsitz - also die Meldeadresse, die BEIDE Eltern für das Kind als Wohnsitz bestimmt haben - zurückzubringen. Wenn der KV den Wohnsitz des Kindes verändern möchte - zu sich, zum Beispiel - und die Mutter das nicht möchte, dann muß der KV klagen. Einfach mitnehmen geht nicht. Er könnte das Kind ja auch nicht ummelden.

von Strudelteigteilchen am 28.04.2013, 16:38



Antwort auf Beitrag von marmite

Zunächst einmal finde ich es sehr feige, sowas per SMS zu schreiben.Anstand wäre eine Telefongespräch gewesen. und die Aussage das er kein Geld hat, sonder erst morgen welches bekommt - finde ich merkwürdig, den morgen ist erst der 29. und die meisten bekommen erst am 30. Geld. LG Chrissie

von Aprilscherz2000 am 28.04.2013, 16:36



Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

In Ordnung finde ich die nicht Einhaltung von Absprachen nicht! egal ob gemeinsames oder getrenntes Sorgerecht. Allerdings würde ich - wahrscheinlich - im persönlichen Fall nichts dagegen haben, wenn: A. das Kind nicht zur Schule muss und B. er kurz simst: "Du ist es OK wenn wir noch einen Tag länger bleiben etc." Ein Minimum an Kommunikation im Sinne fürs Kind und für die eigene Planung halte ich für erforderlich.

von Sonnenmond am 28.04.2013, 17:09



Antwort auf Beitrag von Sonnenmond

Die ich-bin-pleite-Sache stößt mir am meisten auf. Es ist nicht okay, wenn einer Userin keine Kohle im Hause hat, um eine UNGEPLANTE Kinder-Abhol-Aktion zu starten... aber eine GEPLANTE Reise des KV ohne Kohle für die Rückfahrt ist okay? Unter den Umständen würde ich mir überlegen, ob ich solche Reisen mit dem Vater noch will in Zukunft, wenn ich davon ausgehen muss, dass sie wegen Geldnot nicht zurück kommen.

von mf4 am 28.04.2013, 17:18



Antwort auf Beitrag von marmite

Hab ihm vorhin das Spritgeld überwiesen, jetzt MUSS er kommen. Er scheint inzwischen auch auf der Autobahn zu sein. (wird bei unserer Bank sofort gutgeschrieben) Bin nur gespannt, ob und wann ich das Geld wiedersehen werde... Und wieder mal habe ich ihm den Ar... gerettet. Kotzt mich so an, dass ich ständig für ihn einstehen muss, nur damit die Kinder kein schlechtes Bild von ihm bekommen. (z. Bsp. abgesagte Ausflüge oder Besuche) Er zahlt schon keinen Unterhalt und dazu kommt, dass ich ihn immer mitfinanzieren muss. Achso, da hier einige bemerkten, dass morgen kein Zahltag ist, er ist Selbstständig und bekommt Geld so, wie er die Rechnungen legt.

von marmite am 28.04.2013, 18:43



Antwort auf Beitrag von marmite

Wieso überweist Du ihm, der nicht einmal Unterhalt zahlt nun Geld , damit die Kinder ihr offensichtlich falsches Bild von ihm behalten ? Schnall ich nicht !

von Sternenschnuppe am 28.04.2013, 19:01



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ich hätte es auch gemacht. Womöglich hat er auch morgen dann keine Kohle und dann kommen die Kinder wieder nicht. Die Kinder machen sich später selbst ihr Bild vom wunderbaren Papa. Da muss die Mutter nicht viel beitragen.

von mf4 am 28.04.2013, 19:19



Antwort auf Beitrag von mf4

Wenn er morgen auch nicht zu Geld gekommen wäre, dann hätte ich es auch übernommen. Aber nicht heute, wo er doch eine Lösung für morgen hatte.

von Sternenschnuppe am 28.04.2013, 19:34



Antwort auf Beitrag von marmite

>> Kotzt mich so an, dass ich ständig für ihn einstehen muss, nur damit die Kinder kein schlechtes Bild von ihm bekommen. Dann tu' es nicht! Du bist nicht dafür verantwortlich, also zieh' Dir den Schuh nicht an! Ich hätte von ihm eine Lösung verlangt. Soll er doch die Verwandtschaft anpumpen!

von shinead am 28.04.2013, 21:55



Antwort auf Beitrag von marmite

Schließe mich FRU an, ist doch kein Weltuntergang.

von Berlinga am 28.04.2013, 20:31



Antwort auf Beitrag von marmite

als ich mit meiner Tochter auszog und sie mit bei meiner neuen Wohnung anmeldete hat allerdings niemand nach der Erlaubnis des Vaters gefragt...

von Schippchen am 28.04.2013, 20:52



Antwort auf Beitrag von Schippchen

Ich weiß, daß bei den Meldestellen oft nicht gefragt wird, aber deswegen ist es noch lange nicht rechtens. Ich kämpfe gerade mit der Meldestelle, weil mein Ex-Mann 2005 die Kinder ohne mein Wissen bei seiner Wohnung als Zweitwohnsitz gemeldet hat. Meine Anwältin hat einen bitterbösen Brief an die Behörden geschrieben. Das kam nämlich nur per Zufall raus. Kann ja nicht angehen, daß ein sorgeberechtigter Elternteil nicht weiß, wo seine Kinder gemeldet sind. Wobei wir damals noch verheiratet waren, das macht es etwas verzwickter.

von Strudelteigteilchen am 28.04.2013, 21:05



Antwort auf Beitrag von Schippchen

Dann ist die Anmeldung Deiner Tochter noch immer schwebend unwirksam. Will heißen: solange keiner dagegen angeht ist alles in Ordnung. Beschwert sich der Vater ist die Anmeldung nichtig. Hier muss man die Einverständnis vorlegen oder eine Negativbescheinigung.

von shinead am 28.04.2013, 21:53



Antwort auf Beitrag von shinead

Wie läuft sowas denn genau? Nach meiner Erfahrung kann ein Ehegatte die komplette, zusammenlebende Familie ummelden - mit einer einzigen Unterschrift. Eine zweite Unterschrift wurde noch nie gefordert. Waren diese Umeldungen "schwebend unwirksam"?

von Pamo am 29.04.2013, 08:44



Antwort auf Beitrag von Pamo

Ich war noch verheiratet und hatte auch noch nicht das ASR, als ich damals mit meinen Großen umzog... klappte easy, keiner fragte nach und bei diversen Umzügen danach musste ich auch mit dem ASR keine Negativbescheinigung vorweisen. Mit den beiden Kurzen und ASR ebenfalls, Umzug, Ummeldung, Kita-Anmeldung, Schul-Anmeldung... alles ohne Nachweis des ASR. In ca. 20 Jahren AE wurde genau 2 mal eine Negativbescheinigung (für Kontoeröffnung und Pässe) gebraucht... das wars.

von mf4 am 29.04.2013, 14:03



Antwort auf Beitrag von mf4

Das wird viel zu selten geprüft - deswegen verstehe ich das Tamtam ums SR immer nicht so ganz. Fragt doch eh keiner nach. Das läuft dann nach dem "wo kein Kläger, da kein Richter"-Prinzip. Darf man doof finden, ist aber so. Ich bin da radikal subjektiv: Dass es bei den Schulanmeldungen keine Socke interessiert hat, ob ich das ASR habe oder nicht, finde ich okay. Dass es auch keinen interessiert hat, als mein Ex die Kinder in seiner Wohnung gemeldet hat, finde ich hingegen ganz und gar nicht okay. Wobei ich diese Subjektivität auch begründen kann: An welche Schule die Kinder gehen kann der abwesende Elternteil durch einfaches Befragen der Kinder ohne weiteres herausfinden. Das mit dem Zweitwohnsitz wussten nicht mal die Kinder, das war ein Geheimnis zwischen dem KV und der Meldestelle. Ausserdem muss Schule nun mal sein, ein Zweitwohnsitz hingegen nicht.

von Strudelteigteilchen am 29.04.2013, 15:22



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Ich fände es einfach richtig, wenn die Belege so abgefragt würden, wie es notwendig ist. Hätte ja auch sein können, dass ihr eine 50/50 Regelung habt. Das kann der Sachbearbeiter nicht wissen. Vielleicht hat er auch die Betreuung übernommen und meldet die Kinder komplett um. Bis Du das mitkriegst, dauert das... Meine Stadt ist irgendwie komisch. Da wurde die negativbescheinigung beim Kindergarten verlangt, die Schule wollte sie auch sehen... Angemeldet wurde Junior noch ohne Vaterschaftsanerkennung an meinen Wohnort. Aber Freundinnen von mir gingen nach dem Umzug mit Scheidungsurteil oder NB zum Ummelden. Ehrlich gesagt finde ich die Einverständnis bei der Ummeldung wichtiger als bei einem Ausweis, da gibt es m.E. keine Diskussion.

von shinead am 29.04.2013, 16:34



Antwort auf Beitrag von marmite

Zum einen, finde ich es nicht so dramatisch, wenn die Kinder nicht schulpflichtig sind, zum anderen hätte ich ihm kein Geld überwiesen, das hätte er sich von Verwandten borgen müssen. Notfalls wäre ich lieber hingefahren und hätte meine Kinder geholt - er hätte dann sehen dürfen, wie er heim kommt.

von chartinael am 29.04.2013, 09:07



Antwort auf Beitrag von chartinael

Ich würde auch kein Geld überweisen. Unter euren Umständen schon gar nicht, und aus Erfahrung auch nicht. Also gar nicht. ;o) Es ist seine Verantwortung, wenn er fährt. Auch, wenn du Angst um die Kinder hast. Wie beugst du dem nächsten Quatsch dieser Art vor?!

von shortie am 29.04.2013, 09:13



Antwort auf Beitrag von marmite

Einfach neugierig bin LG Chrissie

von Aprilscherz2000 am 29.04.2013, 09:44