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Frage wegen Unterhalt - Vorsicht, lang! Rechtskundige hier?

Thema: Frage wegen Unterhalt - Vorsicht, lang! Rechtskundige hier?

Ich lebe seit über drei Jahren getrennt von meiner Frau, Scheidung ist noch nicht eingereicht. Ich habe zwei Kinder, die bei meiner Frau leben, mittlerweile sind die beiden 15 und 18 Jahre alt. Nach der Trennung ging ich zu einem Anwalt, um den Unterhalt berechnen zu lassen. Ich verdiene im Monat netto zwischen 1500 und 1600 Euro (Der Monatslohn ist immer leicht schwankend auf Grund von Schichtzuschlägen, deswegen kann man die Zahl nicht ganz genau benennen). Zusätzlich habe ich ein 13. Gehalt, aufgeteilt in Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Unterhaltstechnisch bin ich also in der zweiten Unterhaltsgruppe der Düsseldorfer Tabelle anzusiedeln. Meine "getrennte" Ehefrau ist nicht berufstätig, sie pflegt ihre Mutter (die allerdings nicht bettlägrig ist, eher so nach dem Motto: viermal Augentropfen am Tag und mit ihr kochen, Kreuzworträtsel lösen und so) und bekommt von dieser das Pflegegeld. Die Ex bewohnt mit den Kindern die gemeinsame Eigentumswohnung, die ich vor drei Jahren bei der Trennung noch mit Hilfe eines Darlehens (14000 Euro) meiner Eltern noch vollends bezahlt hat, damit es damit kein Durcheinander mit den (gemeinsamen) Restschulden gibt und ich nicht wollte, dass sie alleine nicht weiter abbezahlen muss. Jedenfalls hat der Anwalt damals berechnet, dass der Unterhalt für die Kinder jeweils 312 Euro beträgt und sich der Unterhalt für die Ehefrau dadurch aufhebt bzw. er hat diesen mit 4 Euro angesetzt ;-), da sie ja keine Miete bezahlt in der gemeinsamen Wohnung (damals waren die Kinder 12 und 15 Jahre alt, die Ehefrau war damals schon mit Pflege beschäftigt). Bis zur jetzigen Unterhaltsreform war die Welt auch noch in relativ in Ordnung. Ok, die einzige Kommunikation mit meiner Frau bestand daraus, dass sie mich einmal im halben Jahr beschimpft hat, wie wenig ich bezahle und dass sie sowenig Geld hat. Ansonsten verweigert sie jegliches Gespräch. Der jüngere Sohn kommt zweiwöchentlich zu mir und ich verbrauche das karge restliche Geld, das mir bleibt, tolle Unternehmungen zu planen wie Spaßbad, Bowlen, Kartfahren, Kino. Mit dem Großen telefoniere ich regelmäßig, der hat mit 18 wenig Interesse an Unternehmungen, die Kumpels sind weitaus wichtiger, was ja ok ist. Nun macht mich diese neue Unterhaltsreform fertig. Ich habe beim Jugendamt angerufen (es besteht aber keine Beistandschaft) und habe dort die Auskunft bekommen, dass ich pro Kind nun 355 Euro (also insgesamt 710 Euro) bezahlen soll. Wie gesagt, die Kinder sind 15 und 18 Jahre alt, gehen beide noch zur Schule. Die Angabe des Jugendamts deckt sich aber ja nicht mit der Düsseldorfer Tabelle, bei der 18-jährige anders "eingeteilt" werden. Ich habe mich vorhin durch die Leitlinien des Oberlandesgerichts Hamm zum Unterhaltsrecht gewühlt und blicke nicht durch, wie viel denn 18-jährige nun bekommen. Einmal steht da mit Kindergeld und einmal ohne ???. Außerdem steht da auch, dass man die Altersvorsorge zum Mindestbehalt dazurechnen darf. Ich habe seit langem eine private Altersvorsorge, die mich 85 Euro monatlich kostet. Das heißt dann, mein Mindestbehalt erhöht sich auf 985 Euro? Ist das mit der Altersvorsorge neu? Mein Anwalt hatte das damals nicht erwähnt. Mich frustriert die Gesamtsituation sehr. In den Monaten, in denen ich nur 1500 Euro verdiene, werden mich ca. 700 Euro Unterhalt voll runterreissen, ich weiß nicht so recht, wie ich das hinbekommen soll mit 800 Euro im Monat. Das Weihnachtsgeld geht weitgehend immer für Autosteuer/-versicherung und Geschenke für meine Kinder drauf. Mein Arbeitsplatz wird dieses Jahr 15 km weiter weg verlegt, mein Auto ist nicht mehr das Jüngste, ich sehe auch nicht viel Möglichkeit für einen Nebenjob (ich arbeite körperlich hart in einem Lager in Wechselschicht, bin mittlerweile 46 und ich merke, dass die Arbeit mich immer mehr erschöpft). Meine Frau macht keine Anstalten, dass sie mal wieder arbeiten wird, statt dessen jammert sie nur immer, wie wenig Geld sie zur Verfügung hat (ihre Autokosten werden übrigens von ihrer Mutter übernommen und wie gesagt, sie muss keine Miete bezahlen, nur Nebenkosten). Kann mir jemand etwas Aufmunterndes dazu sagen?

Mitglied inaktiv - 14.01.2010, 14:55



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hi, ich bin nicht rechtskundig,würde aber spontan sagen,geh nochmal zum anwalt,und klär das ab. auch wie das ausschaut mit den monatlichen gehaltsschwankungen,denn es kann ja nicht sein,das du unterhalb des mindestbehaltes kommst. fachanwalt für familienrecht kann sicher auch auskünft geben,über etwaige anrechnungen für die altersvorsorge,und wie es bei unterhaltszahlungen für 18jährige ausschaut. lob an dich ! finde das sehr fair,das du dich zudem auch noch finanziell an der wohnung beteiligst,und deine ex mietfrei wohnen kann. ich will hier nicht bekanntgeben,was ich von meinem ex bekomme *harhar* viel glück lg birgit

Mitglied inaktiv - 14.01.2010, 15:11



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Der Anwalt hat mich letztes mal über 200 Euro gekostet :-(, deswegen habe ich momentan wenig Motivation, ihn nochmal aufzusuchen. Davon abgesehen will ich Mitte des Jahres die Scheidung einreichen, dann muss ich sowieso hin. Ich hatte nur gehofft, dass ich irgendwie vorher eine Lösung finde. Das wird eh alles sehr schwierig, da meine Ex ja so gut wie nie mit mir redet (außer um mir zu sagen, wie wenig Geld sie hat).

Mitglied inaktiv - 14.01.2010, 15:28



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auf den ersten blick sag ich jetzt mal, du müßtest es doch eigentlich schaffen, in die erste stufe zu kommen, 334€ für den kleinen und 304€ für den großen, macht 638€....das sind schon ein paar euronen weniger. ansonsten ist es völlig unerheblich, in welchen verhältnissen deine nochfrau lebt, du schuldest den kindern den unterhalt. ich verstehe deine verzweiflung, aber was aufmunterndes kann ich dir nicht sagen.... erst mal würde ich aber das weiterzahlen, was du bis jetzt gezahlt hast, wo kein kläger, da kein richter.... ( wenn ich ehrlich bin, finde ich es auch viel geld, gerade für geringverdiener....)

Mitglied inaktiv - 14.01.2010, 15:11



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Ha, stooop. Genau das ist ja eine meiner Fragen. Wie kommt du auf 304 Euro für den Großen? In der Düsseldorfer Tabelle ist beim Unterhalt eine viel höhere Zahl genannt, nämlich eben 180 Euro (Kindergeld) mehr? Das darf ich einfach komplett abziehen und warum? Ist das rechtlich belegt? Das mit der ersten Stufe klappt eben nicht, weil ich noch hälftig Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekomme. Nur ging eben z.B. das Weihnachtsgeld für Winterreifen, Autoversicherung/-steuer und -reparatur drauf :-(. Das kann ich also nicht ansparen. Weißt du, der Spruch: "wo kein Kläger, da kein Richter" trifft es nicht ganz. Sie hat mir ja erst letzte Woche vorgehalten, wie wenig Geld sie habe und die Zeitung liest sie ja auch. Sie weiß von der Unterhaltserhöhung und bisher hat sie alle Konflikte über die Kinder ausgetragen. Ich bin sehr froh, dass mein Sohn alle zwei Wochen zu mir kommt und will nicht riskieren, dass er nicht mehr kommen darf. Danke für deine Antwort trotzdem.

Mitglied inaktiv - 14.01.2010, 15:26



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na ja, solange sie nur DIR ihr leid klagt, ist das jacke. ernst wird es erst, wenn sie die beistandschaft beantragt und du berechnet wirst, aber DAS kann dir ja eigentlich recht sein, denn es ist umsonst. ich bin mir sicher, du rutscht in klasse1. ich habe die zahlbeträge der dus tab angeschaut...ganz am ende.... wenn sie ihn nicht mehr kommen lassen will, dann kannst du das auch übers jugendamt kostenlos regeln lassen, bzw auch übers gericht. kostet dich ebenfalls NICHTS.

Mitglied inaktiv - 14.01.2010, 15:39



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Der Jung ist 15 - wie soll sie ihm verbieten, zu Dir zu kommen? Festbinden? Einsperren? Ich habe ja schon Probleme, meiner 13jährigen zu sagen, wo sie hindarf und wo nicht *grummel*. Ich würde auch mal zum Anwalt gehen und das ausrechnen lassen. Bei Deiner Einkommensklasse hast Du gute Chancen, daß Du den Anwalt nicht bezahlen mußt. Im Grunde ist das für jeden Familienrechtsexperten eine Pipifax-Aufgabe. Der Vorteil ist lediglich: Falls die Ex dann Terz macht, kann der Anwalt dem auch gleich ein Ende setzen... Übrigens: Ab 18 schulden BEIDE Eltern dem Kind Barunterhalt. Die Berechnungsgrundlage ändert sich dann erheblich. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 14.01.2010, 15:46



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Hallo, ich würde ich an Deiner Stelle noch einmal von einem Anwalt beraten lassen! Ganz ehrlich! Ob die Schulden usw. richtig berücksichtigt sind??? Wie sich Deine Frau finanziert, spielt damit nicht so rein. Aber versteh ich das richtig: Du hast die Wohnung bezahlt und sie wohnt dort mietfrei und Du zahlst noch den Kredit ab??? lg heike

Mitglied inaktiv - 14.01.2010, 15:31



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ich gehe mal davon aus das du den anwalt gar nicht bezahlen musst. bei deinem einkommen,bzw. ausgaben an unterhalt.würde dir sicher pkh zustehen. oder eben die variante mit dem jugendamt.

Mitglied inaktiv - 14.01.2010, 15:49



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Wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast (die würde ggf. ein Beratungsgespräch übernehmen), kannst Du Dir einen Beratungsschein holen bzw. fragen, ob Du einen bekommen kannst. Dann kostet Dich das nichts...und für die Scheidungskosten würdest Du sicher auch PKH bekommen. lg heike

Mitglied inaktiv - 14.01.2010, 16:32



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zahlt in Familienangelegenheiten rein gar nichts, das versichern die nämlich nicht. Und ich denke/glaube, wenn 1.500,00 EUR das geringste Einkommen ist, es ansonsten dann ja höher liegt, ist das kein geringes Einkommen mehr, sorry. ES sei denn, ich habe das falsch verstanden, will jetzt aber nicht nochmal nachlesen. Du wirst also PKH nicht bekommen, würde mich aber trotzdem erkundigen, wo die Grenzen liegen. Das ist ja eigentlich nur zu bekommen, wenn man auf Hartz IV-Niveau lebt oder dafür arbeitet. Mir fällt eigentlich auch nichts dazu mehr ein, außer ein Beratungsgespräch (dann wird nur die sog. "Beratungsgebühr" fällig, 200,00 EUR ist übrigens "nix" an Anwaltsgebühren) beim Anwalt zu suchen und neu ausrechnen zu lassen. Mir kommen die Unterhaltsfordungen auch arg viel vor. Ich glaube, der Selbstbehalt für Arbeitende liegt bei 900,00 EUR, mehr darf nicht abgezogen werden. Viel Glück VG I.

Mitglied inaktiv - 14.01.2010, 18:37



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zahlen die RV die Beratungsgespräche, auch wenn in Familiensachen stattfanden? Das wäre auch für mich interessant zu wissen. VG I.

Mitglied inaktiv - 14.01.2010, 18:40



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Zu deiner letzten Frage: Genau das habe ich gemacht. Ich habe die Wohnung vollends abbezahlt und außerdem - als wir die Wohnung gekauft haben - noch damals 30000 Mark von meinen Eltern bekommen. Hintergrund war vor drei Jahren sicher mein schlechtes Gewissen, weil ich meine Frau und die Kinder wegen einer anderen Frau verlassen habe und wollte, dass die Wohnung schuldenfrei ist. Frei nach dem Motto: wenn ich schon nicht mehr da sind, soll die "Restfamilie" dann wenigstens sicher wohnen. Und sie wohnt jetzt mietfrei mit den Kindern in der Wohnung, im Gegenzug bezahle ich für meine Frau aber auch keinen Unterhalt. Sie ist allerdings jetzt der Meinung, die Restzahlung und auch die 30000 Mark könnte ich mir abschminken, der Wert der Wohnung würde durch vier geteilt (sie rechnet die Kinder mit ein) und da bliebe nicht viel für mich übrig .

Mitglied inaktiv - 14.01.2010, 18:45



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o.T.

Mitglied inaktiv - 14.01.2010, 18:46



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Mitglied inaktiv - 14.01.2010, 18:47



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Der Selbstbehalt für Arbeitende liegt bei 900 Euro, da hast du Recht. Aber, dadurch dass ja das 13. Gehalt (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) mit zum Jahreseinkommen gerechnet wird, komme ich eben in die Einstufung 1500 bis 1900. Da gibt es leider keine "Feinabstufung" mehr . Ich habe also im Juli und im November mehr Gehalt (weil ja jeweils ein halbes 13.), das Geld ist aber natürlich gleich mit sonstigen anstehenden Kosten für Auto oder Reparaturen verplant. Großartig sparen ist da nicht drin. Ich bin ja froh, dass ich meine private Rentenversicherung gerade noch so aufbringen kann mit 85 Euro im Monat. Mir graust einfach vor Situationen wie: die Waschmaschine verreckt oder ich komm mit dem Auto nicht mehr durch den TÜV und bräuchte ein neues... Ich glaube, ich habe einfach die A.. karte...

Mitglied inaktiv - 14.01.2010, 18:53



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dese Karte zusammen mit hunderttausenden anderer betroffener - auch arbeitender - Männer und Frauen und Familien in unserer Republik, die von diesem Existenzminimum bzw. von noch weniger leben müssen... Willkommen in Deutschland. Das nennt man auch "soziale Marktwirtschaft" Sorry für die Ironie, aber iss halt so.... Doch, schaut man moment in andere Teile der Welt, dürfen wir nicht jammern. VG I.

Mitglied inaktiv - 14.01.2010, 19:16



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meine rv zahlt ein beratungsgespräch auch bei familienrecht, aber NUR wenn der anwalt danach nicht tätig wird. also die reine beratungsleistung, um etwas zu erfahren. allerdings habe ICH einen selbstbehalt, variiert von recht zu recht, hab ich auch nicht im kopf, vertragsrecht war 100€.

Mitglied inaktiv - 14.01.2010, 19:17



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du wirst doch irgendwas anrechnen lassen können, versicherungen, schulden....da gibts doch gar nicht!

Mitglied inaktiv - 14.01.2010, 19:18



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interessieren niemanden... Was mit Versicherungen ist, weiß ich aber nicht. VG I.

Mitglied inaktiv - 14.01.2010, 19:20



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wenn die schulden innerhalb der familie gemacht wurden, für die familie aber doch, dachte ich. die wohnung wurde ja beschuldet wegen der familie....

Mitglied inaktiv - 14.01.2010, 19:21



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Ich schrieb ja auch nur von einem Beratungsgespräch! Vielleicht reicht das ja schon... Sonst eben den Beratungsschein. vg heike

Mitglied inaktiv - 14.01.2010, 20:10



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Naja, ist ja immer die Frage, WAS der Anwalt "abrechnet" bzw. angibt - oder? Und da sind viele nicht zimperlich... vg heike

Mitglied inaktiv - 14.01.2010, 20:12



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Wem gehört sie denn jetzt auf dem Papier bzw. welche Vereinbarungen habt ihr diesbezüglich getroffen? Verstehe ich das richtig, daß DIR die Wohung gehört und Deine Familie mietfrei dort wohnt? Wäre ja auch noch schöner, wenn Du für sie auch noch Unterhalt zahlen würdest?! Der Trennungsunterhalt ist idr höher als der Nacheheliche. Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, daß sie jetzt noch groß Unterhalt bekommen sollte...irgendwann ist´s ja auch mal wieder gut mit ausnehmen. Dann muß sie halt zum Amt gehen, wenn´s mit Arbeit nicht klappt. Ein 15 une 18 Jähriger brauchen doch keine Mama daheim, die den ganzen Tag bereitsteht... Ich kann Dir nur zu einer schnellen Scheidung raten...dann ist die Unterhaltssache geklärt und auch alle anderen Streitpunkte aus dem Weg... lg heike

Mitglied inaktiv - 14.01.2010, 20:21



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Mitglied inaktiv - 14.01.2010, 21:03



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Hallo, Lies Dich da mal ein: http://www.scheidung-online.de/ku.htm "volljährige Kinder". Kernfragen sind: geht das Kind noch zur Schule? Hat es eigenes Einkommen? Grundsätzlich rate ich Dir Eines ganz dringend: dem 18-jährigen Kind steht der Unterhalt DIREKT zu. Du kannst NICHT an die Mutter zahlen. Wenn Du einfach so weiter an die Mutter zahlst, kann das Kind irgenwann kommen und trotzdem Unterhalt von Dir verlangen. Das musst Du echt schnellstmöglich umstellen. ODER Das Kind unterschreibt Dir, daß Du schulbefreiend weiter an die Mutter zahlen darfst. Zudem kann man beim Unterhalt von volljährigen Kindern das ganze Kindergeld abziehen. Wir haben das gerade durch, der Große meines Mannes ist jetzt schon 19 Jahre :-) Zudem fällt mir noch ein: Die Ehefrau hat keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt mehr, die Kinder sind zu "groß". Spätestens bei der Scheidung würde ich dann eine Mietzahlung vereinbaren! Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 15.01.2010, 09:46