Alleinerziehend, na und?

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@engelchen

Thema: @engelchen

Hi, sag mal, wer genau kann eigentlich Kindergeldzuschlag beantragen? Ich z.B. habe es abgelehnt bekommen. Erkläre dir gerade mal die Situation der betreffenden Personen. Er arbeitet hat ca. 1600 Euro netto Sie lebt mit Kind von ihm bei ihren Eltern . Bekommt von ihm 205 Euro Unterhalt und Kindergeld. Erziehungsgeld seit diesem Monat nicht mehr da der Sohn eins geworden ist. Die Eltern von ihr bekommen einen Teil Hartz4 für die Tochter..... alles verstanden ? ;-) Hätten sie Anspruch? Ich blicke da nämlich nicht durch... LG, Angela

Mitglied inaktiv - 06.03.2009, 16:25



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wenn, dann is doch Elterngeld ausgelaufen oder? sie kann noch landeserziehungsgeld beantragen, sofern sie nicht arbeitet und der kleine noch nicht in die kita geht. hartzIV beantragen kann sie auch. wenn sie aber hartzIV bekommt, kann sie kein kindergeldzuschlag beantragen... aber viell hat engelchen noch paar tips. sorry, dass ich mich eingemischt habe... ;)

Mitglied inaktiv - 06.03.2009, 16:47



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...

Mitglied inaktiv - 06.03.2009, 17:08



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die frage jetzt... meinst du das erste jahr elterngeld oder das zweite landeserziehungsgeld. wenn du das elterngeld meinst, versteh ich nicht warum es abgelehnt wurde. fürs landeserziehungsgeld würd ich widerspruch einlegen mit der begründung das sie mit dem vater nicht mehr zusammenlebt... dann muss sie aufzeigen was sie jetzt an einkünften hat

Mitglied inaktiv - 06.03.2009, 17:29



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Problem ist, wenn das Kind UHV oder UNterhalt bekommt, dann ist die Grenze mit 140 Euro schon fast erreicht.

Mitglied inaktiv - 06.03.2009, 18:07



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bei was????

Mitglied inaktiv - 06.03.2009, 18:09



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*g* Grenze vom Kinderzuschlag. (Sind ja 140 Euro/KInd)

Mitglied inaktiv - 06.03.2009, 18:17



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ICH hatte es abgelehnt bekommen damals.... Sie hat bis Februar Elterngeld bekommen. Sie wohnt in Hessen. Ich glaube, hier gibt es kein Landeserziehungsgeld..... Aber WER? bekommt überhaupt Kindergeldzuschlag? Es bekommt ja fast jedes KInd Kindergeld oder Unterhaltsvorschuss...dann ist doch jeder über 140 Euro. Wie gesagt, ich verstehe es icht... Ach so, der Nachtrag Elterngeld bezog sich darauf, dass ich in meinem ersten Beitrag Erziehungsgeld geschrieben habe. .... :-)

Mitglied inaktiv - 06.03.2009, 18:51



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Aber sie kann´s doch mal beantragen, mehr als ablehnen kann die Behörde nicht. Besser man hat, als man hätte... ;) LG

Mitglied inaktiv - 06.03.2009, 20:29