Alleinerziehend, na und?

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ALG2-Anfänger-Frage

Thema: ALG2-Anfänger-Frage

Meine Vermieter haben mir die NK-Abrechnung für 2009 geschickt. Ich muß etwas nachzahlen. Nicht viel, aber zu viel, um das so aus dem laufenden ALG2 in einem Hau zu bezahlen. Einreichen oder abstottern? Es geht um Nebenkosten von der Wohnungseigentümergemeinschaft wie Gemeinschaftsstrom, Hausmeister...... Ich hatte eine Vorauszahlung mit der Miete gezahlt und die reicht eben nicht, es bleibt eine Differenz. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 13.08.2009, 17:19



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Nebenkosten (außer Warmwasser, Wohnungs(!)strom und zB Kochgas) gehören zu den KdU (Kosten der Unterkunft) und müssen vom Amt übernommen werden. Im Gegenzug würde das Amt ein Guthaben ja auch zurückbekommen. Lg, Susy

Mitglied inaktiv - 13.08.2009, 17:25



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Danke, also einreichen. Blöd, jetzt war ich heute Vormittag eh da *grummel*.

Mitglied inaktiv - 13.08.2009, 17:29



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jupp reich das ein, was willst Dir das aufhalsen?! Aus guten Samaritertum? Das klingt jetzt ganz bescheuert, eigentlich wirklich schmarotzerhaft, aber bei der ARGE haben sie mich auch gefragt ob ich meine Nebenkostenabrechnung (kam im april) shcon bezahlt hätte. Es waren 272 Euro nachzuzahlen. Ich hatte mit meiner Vermieterin eine Ratenzahlung von 50 Euro vereinbart und die auch beglichen. Sagt die ARGE: mei, das hätten wir übernommen. Weißt, da ärgerst dich dann schon. Andererseits war das alles zu Zeiten, wo ich noch erwerbstätig war. Aber rein theoretisch: HÄTTE ich die Rechnung einfach liegen lassen, hätte die ARGE mir das jetzt gezahlt. LG Sue

Mitglied inaktiv - 13.08.2009, 19:48



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Hallo Elisabeth, BK-Nachzahlungen sind Mietkosten, die sich im Nachhinein herausstellen, gehören zur Miete und sind zu übernehmen. Also einreichen, und nichts abstottern. Von den Regelsätzen soll schon soviel angespart und zurückgelegt werden, daß Mietteile davon nicht bewältigt werden können. Ein Umstand übrigens, weshalb die Arge es immer ablehnt, wenn bei einem Umzugswunsch die Zusicherung der Betreffenden kommt, die Differenz aus dem Regelsatz zahlen zu wollen. LG Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 13.08.2009, 19:54