Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von spiky73 am 13.12.2005, 12:39 Uhr

*einmisch*

hallo babs,

bei mir war es so, dass ich in frankfurt einen zuschuss beantragt habe, erst zur tagesmutter, dann zum au pair (betreuung durch au pair ist eine rechtliche grauzone, zuschuss kann bewilligt werden, muss aber nicht), und zum schluss kindergarten.
und eigentlich habe ich immer einen zuschuss erhalten. in die berechnung flossen damals auch miete, kredite und diverse versicherungen als belastungen mit ein.

seit letztem sommer leben wir wieder im saarland und ich habe den antrag zwar mitgenommen, aber gar nicht erst abgegeben. der kindergartenbeitrag ist hier viel niedriger (allerdings war das vorher ein ganztagesplatz mit mittagessen, aber auch ein solcher platz wäre mich im hiesigen kindergarten viel günstiger gekommen). und in der berechnung des zuschusses wären auch die o.g. belastungen zum grossen teil gar nicht angesetzt worden.
allerdings ist es im saarland so, dass das 3. kindergartenjahr beitragsfrei ist. zumindest der regelbetrag. allerdings habe ich meine tochter zu anderen betreuungszeiten angemeldet, und ich muss halt die differenz zum regelbetrag (sind 9 oder 10 euro) bezahlen. und zusätzlich halt noch eine kleine pauschale für bastelmaterial und getränke oder was weiss ich. insgesamt sind das monatlich etwa 14 oder 15 euro. und da wäre mir der aufwand, überhaupt einen antrag abzugeben, einfach zu lästig.

vermutlich ist das von bundesland zu bundesland unterschiedlich geregelt (oder sogar von gemeinde zu gemeinde). kommt vielleicht auch auf die kindergartensatzung an: in kleinen kuhkäffern haben kindergärten nur bis 12 oder 13 uhr geöffnet (so gesehen in büdingen). ist natürlich sehr arbeitszeitfreundlich.

lg
martina

 
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