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Zum Thema Betreunungskosten

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Mitglied inaktiv

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Kann ein Mann dessen Kinder bei seinen Eltern leben die Betreuungskosten absetzen? Er hat das Sorgerecht, die Kinder sind bei seinen Eltern gemeldet und er zahlt Betreuungskosten im Monat in höhe von 192€ pro Kind an seine Eltern. Kann er das absetzen. Wie ist das mit dem Unterhaltsvorschuss? Bekommt er den trotzdem obwohl er selbst schon die Betreuung bezahlt? Die Mutter der Kinder zahlt nicht. Er hat noch mal geheiratet und die Ehe ist gescheitert. Er müßte dann ja wieder Unterhaltsvorschuss nach der Scheidung bekommen. Aber wie ist das wenn die Kinder garnicht bei Ihm leben , sondern bei seinen Eltern und das JA bis dahin nichts davon weiß das die Kinder garnicht bei ihm leben und er selber ja schon betreuungskosten bezahlt? Danke im vorraus


Mitglied inaktiv

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Antwort auf diesen Beitrag

>Er hat das Sorgerecht, die Kinder sind bei seinen Eltern gemeldet und er zahlt Betreuungskosten im Monat in höhe von 192€ pro Kind an seine Eltern. Kann er das absetzen. genau wissen tu ichs nicht, aber ich würde vermuten: mit einer sauberen begründung ja. >Wie ist das mit dem Unterhaltsvorschuss? Bekommt er den trotzdem obwohl er selbst schon die Betreuung bezahlt? Die Mutter der Kinder zahlt nicht. Er hat noch mal geheiratet und die Ehe ist gescheitert. Er müßte dann ja wieder Unterhaltsvorschuss nach der Scheidung bekommen. Aber wie ist das wenn die Kinder garnicht bei Ihm leben , sondern bei seinen Eltern und das JA bis dahin nichts davon weiß das die Kinder garnicht bei ihm leben und er selber ja schon betreuungskosten bezahlt? sofern die sonstigen vorausetzungen für den uhv (kinder < 12 jahre, 72 monate noch nicht ausgelaufen) ja. greetz, nachtigall