Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 04.07.2005, 15:15 Uhr

zu der Frage

Hi Harmony_

also bei 50/50 Teilung der Betreuung, oder ähnlich, habe ich schon abweichende Regelungen gesehen.

Unterhaltspflichtig sind beide Elternteile.

Betreut ein Elternteil das Kind überwiegend alleine, erfüllt er dadurch seine Unterhaltspflicht, der andere, getrenntlebende Elternteil istz dann alleine barunterhaltspflichtig.

Habe die Eltern ein anderes Modell in dem sie die Betreuung aufteilen, dann kann eine andere Unterhaltsregelung getroffen werden.

2Tage pro Woche dürfte aber noch nicht dazu führen, eine Regelung 3Tage zu 4 Tage, oder wöchentlicher oder 14-tägiger Wechsel evtl schon.

Aber bei euch dürfte das nicht so herauskommen.... wobei man sich auch immer auf eine eigene Lösung einigen kann, wenn beide Seiten es wollen.

cu

 
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