So, jetzt habe ich mich durch 2356 Seiten Informaterial zum neuen Wohngeld gewühlt. http://www.bmvbs.de/-,302.1059189/Die-Wohngeldreform-zum-1.-Janu.htm Die Mietstufe für meine Stadt gefunden und auch das zu berücksichtigende Gesamteinkommen berechnet - soweit alles klar..... Aber darf meine Miete (Kalt/Warm) auch über dem Miethöchstsatz liegen ? Oder ist das nur eine max. Berechnungsgrenze ? Lena (mit ??? in den Augen)