Thema:
wieviel Prozent der Miete kürzen
hallo, ich bin grad dabei das Schreiben an den Vermieter zu machen, wegen der Mängel hier in der Wohnung, er hatte jetzt 2 monate zeit... ab jetzt kürze ich.
was meint ihr wieviel prozent von der Kalt oder Warmmiete??? kann ich kürzen
Mängelliste:
- Heizkörper lassen sich nicht regeln (keine Thermostate) – dadurch Temperaturen im Wohnzimmer zwischen 26-28 Grad, in den anderen Zimmern max. 18 – 20 Grad
- An der Kloschüssel läuft Wasser aus
- Wohnungstür schleift beim Öffnen am Boden, dadurch bereits Abnutzungsspuren und Kratzer an den betroffenen Fliesen
- Keine Steckdose im Badezimmer
- Balkontüren hängen - dadurch undicht
- Fenster in der Küche und Bad hängen - dadurch undicht
- Stromleitung für Telefon im Flur sollte gelegt werden
- Heizungsabdeckungen im Wohnzimmer fehlen
- schlechte Wasserregulierung im Bad /heiß-kalt
von
engelchen_lpz
am 23.02.2011, 12:19
Hallo,
du hast ihn aber bisher 2 mal angemahnt, die Mängel zu beseitigen?!
Ich würde mal googeln, es gibt Listen mit Prozentzahlen für diverse Mängel.
Viel Glück
Taram
von
taram
am 23.02.2011, 12:32
ich hab ihn glaub ich schon 8 oder 9 mal angemahnt...
von
engelchen_lpz
am 23.02.2011, 12:35
Hallo,
also ob "keine Steckdose im Badezimmer" und "Telefon im Flur" einen Mangel darstellt, der auch abzugsfähig ist, weiß ich nicht. Bei den anderen Sachen würde ich an deiner Stelle den Mieterschutzbund fragen, da es ja doch recht umfangreich ist. Bei solchen Sachen ist es immer besser, Fachleute zu fragen, bevor man Fehler begeht...
Gekürzt werden darf meines Wissens nach nur von der Kaltmiete, so war es bei mir im letzten Jahr.
Gruß, M
Mitglied inaktiv - 23.02.2011, 12:36
Antwort auf diesen Beitrag
Also ich minder derzeit die Miete wegen Schimmel im Kinderzimmer: 20 % der Warmmiete. Achtung: Die Minderung darf 2 Kaltmieten nicht erreichen: sonst Kündigungsmöglichkeit durch den Vermieter.
Ich würd zum Mieterverein gehen. Beitritt kostet ca. 70 € und die schreiben und rechnen. Allerdings bestünde kein Rechtschutz, wenn es vor Gericht geht.
Minderung wegen fehlender Steckdose oder Telefon geht nicht. Oder hast du eine schriftliche Zusicherung, dass er diese Leistung noch erbringt?
von
ursel66
am 23.02.2011, 13:15
Bevor man da was Falsches macht, würde ich das lieber über einen Mieterbund aufsetzen lassen bzw. mich beraten lassen.
Sind die Mängel erst seit kurzem dazugekommen??
Frage mich gerade bei der Menge, warum man da überhaupt einzieht ... aber nix für ungut!!
von
dani-h
am 23.02.2011, 13:37
weil im NOvember schriftlich zugesichert wurde, dass die offensichtlichen Mängel bis Einzug im Januar behoben wurden, das mit den Heizungen hab ich erst kurz vor Einzug gemerkt, sofort gemeldet, aber es tat sich nichts... bis heute... genau das selbe mit der tür, ... wenn ich vorher gewusst hätte was mich erwartet wäre ich nicht eingezogen!
von
engelchen_lpz
am 23.02.2011, 14:20
ich würd in den mieterschutz eintreten ist nicht sehr teuer und die sollen das dann in die hand nehmen!
Mitglied inaktiv - 23.02.2011, 16:13
Antwort auf diesen Beitrag
sind aber nur grobe Richtlinien.
Ich habe im Januar Miete gemindert 40 % wegen Schimmel im Schlafzimmer. Übrigens Minderung immer von Bruttomiete
Mandy
von
Zweimäusemama
am 23.02.2011, 20:18