Alleinerziehend, na und?

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Umzug knapp 200Km

Thema: Umzug knapp 200Km

Momentan findet aufgrund einiger Vorfälle kein Umgang mehr statt zwischen Kind 3 und dessen Vater (Ex2). Ich hätte die Möglichkeit, in Kürze ca. 180Km weit weg zu ziehn mit den Kids und LG und seine Kids. Vorteil: Klima ist für Kind 3 mit seiner Lungenproblematik supergut, Vorteil 2: ich käme endlich zur Ruhe, da ich aus dem Dunstkreis von Ex2 rauskomme, der immer versucht, mich zu kontrollieren und immer wieder versucht, Druck auf mich auszuüben in Form von "wenn du nicht...dann...". Es muß hier was geschehn, sonst geh ich echt noch ein. Ex2 wohnt nicht hier im Ort, wo wir momentan noch wohnen, hat aber im Vorfeld schon nen Umzug in meine Heimatstadt vereitelt, um mich so zu zwingen, hierzubleiben (seine Worte: DU bleibst hier wohnen ). Weitere Gründe für nen Umzug gäbe es nicht, außer daß wir aus der Großstadt rauskommen und endlich alle zur Ruhe kommen können und eben das Klima (was auch mir und meinem Asthma gut täte). Auch wenn der Umgang momentan gar nicht stattfindet, würde ich generell anbieten, einmal im Monat mit dem Kleinen in den jetzigen Ort zu fahren, wo ihn der Papa dann vom Bahnhof abholen könnte und ihn mir dann einige Stunden später wieder bringen könnte, so daß wir dann wieder zurückfahren. Mehr als einmal im Monat geht nicht, da ich weiterhin von Hartz4 leben muß und mir irgendwie das Geld für die Bahn zusammenkratzen muß und zu diesem einen Mal müßte ich den Kleinen schon sehr sehr überreden. Würdet ihr das machen mit dem Umzug- auch wenn Ex nicht zustimmt und es evtl. vor gericht geht? Momentan hab ich eigentlich nur Schiß, daß Ex2 uns wieder mal alles versaut, sonst wären wir schon längst weg, ich kann hier nicht mehr, der macht uns alle noch kaputt. (Attest vom Arzt, daß der Klimawechsel gesundheitliche Besserung bringt kann ich für den Kleinen, sowie auch für mich kriegen, ebenso ein Attest von meiner Psychotherapeutin, daß ein Umzug positiv wäre, um mich aus dem Druck und Psychoterror meines Ex zu befreien)

von Dreierbande am 23.07.2012, 12:55



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Bei der derzeitigen Rechtssprechung würde ich mich nicht trauen, ohne Genehmigung weg zu ziehen. Dann lieber die Atteste ausstellen lassen, diese dem KV mit dem "Genehmigungsgesuch" zustellen. Dann über das JA ggf. den Umzug aus gesundheitlichen Gründen durchdrücken. Alles andere wäre mir zu joker.

von shinead am 23.07.2012, 12:58



Antwort auf Beitrag von shinead

Der Vater antwortet auf gar nichts, ich hatte ihm die Umzugspläne schon mitgeteilt, er antwortet nicht. Da er schon einen Umzug vereitelt hat, muß ich davon ausgehn, daß er nicht zustimmt. Er selber könnte den Kleinen nicht nehmen, wohnt auch nicht hier vor Ort und der Kleine weigert sich, den Vater zu sehn und selbst telefonieren will er nicht mit ihm. Ich kann nicht zu lange warten, dann ist das Haus weg (es wäre ein älteres Haus außerhalb mit viel grün drum herum in Nordseegegend).

von Dreierbande am 23.07.2012, 13:04



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ich kann dir nur sagen, daß es eine bekannte von mir durchgedrückt hat und die vorzeichen standen für den klagenden vater nicht schlecht.

Mitglied inaktiv - 23.07.2012, 12:59



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In wiefern standen denn die Vorzeichen für den klagenden Vater nicht schlecht? (falls ich fragen darf)

von Dreierbande am 23.07.2012, 13:05



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mutter und vater sind verheiratet gewesen, der mann hat sich wegen einer anderen getrennt, hat sogar das abr beantragt und geklagt. es wurden gutachten erstellt und letztendlich ist die mutter 160km weit weg gezogen. dauerte alles, man mußte den umzug verschieben, aber jetzt isse wech.

Mitglied inaktiv - 23.07.2012, 13:31



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Hast Du schon das JA gefragt? Was die dazu sagen?

von Sunny76 am 23.07.2012, 13:11



Antwort auf Beitrag von Dreierbande

kravalleis fall wundert mich immer wieder, das darf einfach nicht sein. ich kenne es genau umgekehrt. mutter ist weggezogen (und das "nur" ein paar km weiter), aber eben nciht mehr im gewohnten umfeld. kind ist nun beim vater, der hat geklagt auf abr und es bekommen. @dreierbande wie alt ist das kind denn? ich weiß ja nicht was zwischen kind und vater vorgefallen ist aber generell bin ich dagegen einfach so weit weg zu ziehen (wenn in zukunft normaler umgang bestehen würde, ich weiß jetzt die gründe nicht warum keiner besteht) ) , wenn du jetzt wenigstens einen job da vorweisen könntest würde ich die chancen als besser erachten, aber so sieht es eher so aus als folgst du deinem lg, ohne ihn würdest du wohl kaum hinziehen!? und 1x monat paar stunden umgang wird zu wenig sein (ohne jetzt zu wissen was vorgefallen ist) ich würde es mich ohne einverständniss nicht wagen (komme dich dann aber mal gerne an der see besuchen, hoffe du bist nah am meer *gggg*)

von Milia80 am 23.07.2012, 13:42



Antwort auf Beitrag von Milia80

Der Vater hat das Kind (8) mehrmals geschlagen und den Halbbruder (11, meinen älteren Sohn, der nicht von Ex2 ist) ebenfalls, beide Kinder wollen Ex2 momentan nicht sehn und verweigern jeglichen Kontakt. Ex2 hat eine bipolare Störung und wenn er manisch ist, ist er aggressiv und psychotisch. Ich folge meinem LG nicht dorthin, denn der wohnt genau gegenüber von mir in meiner Straße, er würde aber mitzihen, wenn ich dorthin ziehe. Einen Job annehmen kann ich nicht, da 2 meiner Kinder pflegebedürftig und behindert sind und ich damit vollkommen ausgelastet bin. Mir geht es allein ums Klima, der Kleine hat ein schweres Lungenleiden und liegt oft im Krankenhaus, hin und wieder fahr ich mit den Kindern mal Richtung Nordsee und siehe da, dem Kleinen gehts dort lungenmäßig viel besser (zumindest an der Küste, auf ner Insel wiederum nicht), mir selber vom Asthma her ebenfalls. Ein weitere Grund ist die Kontrollsucht meines Ex2, die ich jetzt seit 6 Jahren ertrage und nervlich sowas von fertig bin, daß ich selber ne Psychotherapie brauchte.

von Dreierbande am 23.07.2012, 15:08



Antwort auf Beitrag von Dreierbande

Nach all den Fällen die ich kenne und von denen ich gelesen habe, bist Du ein Paradebespiel dafür, dass ein Richter diesem Umzug zustimmt. Aber : Ich würde es vorher abklären und notfalls einklagen, dann seid ihr vor bösen Überraschungen geschützt. Also ab zum Jugendamt und dann die weiteren Schritte.

von Sternenschnuppe am 23.07.2012, 15:24



Antwort auf Beitrag von Dreierbande

in dem eine Mutter mit ihren Kindern ohne Zustimmung des Vaters weg ziehen darf? Gibt es da eine Anzahl von km? Oder darf die Mutter weg ziehen wenn sie sich künftig darum kümmert dass des gewohnt Umgang statt findet (also bringt und holt)? Oder darf man grundsätzlich das Kind nicht weiter vom Vater "entfernen" als bisher? Sind 40km noch im Rahmen? LG Jeckyll die rein prophylaktisch fragt

Mitglied inaktiv - 23.07.2012, 18:16



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Nach meinem Verstaendnis is der Radius so bemessen, dass der Umgang zwischen Kind und Elternteil nicht behindert wird. In diesem Rahmen kann derjenige Elternteil mit Aufenthaltsbestimmungsrecht umziehen wohin er/sie will.

von Pamo am 23.07.2012, 18:27



Antwort auf Beitrag von Pamo

Der Umgang und das gewohnte Umfeld. Ist der Vater bestandteil des Alltags, Kind kann hinradeln etc., dann ist der mögliche Raduius sicherlich kleiner, als wenn er das Kind 1x im Monat sieht und die Mutter das weiterhin bewerkstelligen kann. Gerade bei GSR geht es ja auch um Schulabmeldung / Anmeldung, Freundeskreis etc. wo der Vater durchaus berechtigte Sorgen anführen kann, wenn die Tochter mit 15 den ersten Freund hat, kurz vorm Abschluss steht , im Verein eingebunden etc. Wenn die Mutter dann "nur" zum neuen Freund ziehen will 200km, dann wird das sicherlich schwerer.

von Sternenschnuppe am 23.07.2012, 18:38