Thema:
wie lange muss eigentlich nachehelicher unterhalt gezahlt werden?
geht nicht um mich sondern meine eltern, die nun per anwalt kommunizieren...
getrennt haben die sich vor 23 jahren, scheiden lassen haben sie sich vor ca. 17 jahren, mein vater ist in zweiter ehe verheiratet, hat immer den unterhalt bezahlt, nun ist er rentner, muss er da immer noch das gleiche zahlen wie zu zeiten der erwerbstätigkeit?
hat da jemand ahnung; ist ja dann altes scheidungsrecht?
von
mama.frosch
am 12.06.2012, 22:33
Wow nach 23 Jahren noch für den/die Ex löhnen. Das ist ja heftig. Respekt vor deinem Papa, dass er trotz allem nochmal geheiratet hat.
von
mf4
am 12.06.2012, 22:57
find ich auch, das ist ja wie auf lebenszeit den/die ex angekettet zu haben.
war das im alten scheidungsrecht so dass der nacheheliche unterhalt auf lebenszeit galt?
von
mama.frosch
am 12.06.2012, 23:38
Ich bin ja auch noch "damals" geschieden wurden und auf die 2,50DM habe ich verzichtet. Mein Ex hätte eh nix gezahlt.
von
mf4
am 13.06.2012, 08:25
Früher galt: Einmal Frau Professor - immer Frau Professor. Sprich, es wurde auf schlimmer und ewig Ehegattenunterhalt gezahlt.
Dein Dad kann aber, wenn sich seine Einkommensverhältnisse durch die Rente geändert haben eine Anpassung verlangen. Die Option gab es früher auch schon.
Sollte aber auch sein Anwalt wissen.
von
shinead
am 12.06.2012, 23:27
jaja, SEIN anwalt meint das auch. aber meine mutter meint, dass IHR anwalt was anderes meinen würde... (etwas kompliziert, die frau). sie selbst fand es ein unding, dass mein vater mit dem renteneintritt den unterhalt neu berechnen lassen wollte und angeblich dürfe er das nicht. daraufhin hat meinen vater sich dann eben einen anwalt genommen.
er hat schon gut verdient, meine mutter hat davon natürlich gut profitiert (da sie aufgrund mehrere bandscheibenvorfälle mittlerweile eine schwerbehinderteneinstufung hat sicher eine große erleichterung), es tut mir auch leid für sie dass sie existenzängste hat, aber dann wird sie ihren lebensstandard eben etwas runterschrauben müssen auch wenn das hart sein mag.
ja, mein vater hat sich nochmal getraut, war ganz niedlich, seine zweite frau war auch geschieden und sie haben ihre beziehung immer um ein jahr verlängert und irgendwann haben sie dann beschlossen, zu heiraten (so kommt man auch als erwachsener noch zu geschwistern ;-) ). und das läuft auch und klar zoffen die beiden sich mal, aber sie können sich gut nehmen wie sie sind und werden mit sicherheit den rest ihres lebens gemeinsam verbringen.
von
mama.frosch
am 12.06.2012, 23:35
na... nur weil sie das nicht will, heißt das nicht, dass er es nicht trotzdem tun kann... hat sie eben pech (mein ich nicht böse...)
von
zwergdackel89
am 13.06.2012, 07:47
Als meine Eltern geschieden wurden gab es gerade so das "neue Gesetz" und auch als Ex-Gattin eines Politikers nach über 30 Jahren Ehe erhielt meine Mutter später keinen Unterhalt mehr. Mein Vater hat kurz nach der Scheidung eine neue Frau geheiratet.
von
mf4
am 13.06.2012, 08:26
normalerweise müsste das weniger werden... weil er ja wahrscheinlich nicht so viel rente bekommt, wie er mal lohn hatte.
er soll mal zum anwalt und das neu berechnen lassen.
aber zahlen muss er wohl noch weiter.
von
zwergdackel89
am 13.06.2012, 07:40
Beider Rente wird es wieder anders berechnet,bekommt deine Mutter auch Rente? Oder Arbeitet Sie noch? Oder bekommt Sie Rente und arbeitet dazu noch? Es wird halt geguckt wie hoch die Differenz zwischen den beiden Renten liegt und ob der jenige der uh bekommt noch dazu verdient,das wird mit angerechnet. Man nimmt wohl die Differenz zwischen den Renten und daraus wird dann der uh berechnet,früher stand einem die Hälfte der Differenz zu,wenn noch gearbeitet wird wird der Betrag abgezogen,teilweise mussten dann die Frauen noch an den Mann zahlen wenn sie durch das Einkommen und ihre Rente mehr hatten. Aufjedenfall sollte es neu berechnet werden. Ob Sie das jetzt mit dem neuen Gesetz geänderte hat weiss ich nicht das kann nur ein Anwalt sagen,frag doch mal im Expertenforum bei Frau bader die weiss das sicher.
von
CKEL0410
am 13.06.2012, 08:26
... inwieweit man das Urteil von damals im Zuge der jetzt ohnehin zu erfolgenden Anpassung der Unterhaltshöhe nicht nach heutigem Recht dahingehend korrigieren kann, daß GAR KEIN Unterhalt mehr zu zahlen ist.
Es kann eigentlich doch nicht sein, daß die alten Scheidungsfälle im Zuge der Neuberechnung immer noch nach altem Recht behandelt werden.
Das würde ich von meinem Anwalt mal prüfen lassen und notfalls auch gerichtlich durchpauken.
LG
Snoopy
von
Ralph
am 13.06.2012, 11:44
ich glaube auch das er gute chancen hat ,es sind keine kinder mehr da die beutreut werden müssen oder?
gerade weil sich ja in den letzten jahre soviel zu dem thema getan hat!
von
CKEL0410
am 13.06.2012, 12:46
Mein ehemaliger Doc muss (trotz geändertem Recht) immer noch für seine Ex-Frau zahlen. Die sind inzwischen fast 25 Jahre geschieden (gibt es eigentlich eine Silberne Scheidung?), die gemeinsamen Kinder mehr als Erwachsen und beide inzwischen im Ruhestand.
von
shinead
am 13.06.2012, 13:01
Vielleicht wird ein einmal getroffenes Urteil vorerst nicht revidiert, aber evtl., wenn sich die Grundlage ändert wie hier mit Eintritt ins Rentenalter?
Keine Ahnung, ich an seiner Stelle würde das allerdings durchfechten, notfalls durch mehrere Instanzen, wenn es möglich ist. Offenbar geht es nicht um Peanuts!
LG
Snoopy
von
Ralph
am 13.06.2012, 14:24
Hmmmmmmm, für mich ist das sehr zweigeteilt.
Heute: Jeder kann für sich selbst sorgen, selber schuld, wenn die Frau zu Hause bleibt (länger als die Elternzeit)!
Früher: da war es einfach anders und die Ehefrau machte den Haushalt und die Erziehung und dies meist auf Wunsch des Vaters.
Ich finde es total schrecklich, wenn diese Frauen - vielfach nach Austausch durch Andere - vor dem Nichts stehen.
Eine gewisse Anpassung an heutige Verhältisse - sprich weniger Rente - ist ok, denn das weiß ja jeder, die Rente ist geringer als das bisherige Netto.
Aber der Rest sollte schon aus moralischen Gründen gezahlt werden.
von
ursel66
am 13.06.2012, 21:09
sie hat sich von ihm getrennt, wurde nicht ausgetauscht. mein vater war dann erstmal ein paar jahre ohne partnerin. gearbeitet hat meine mutter ab meinem sechsten lebensjahr auch, nur teilzeit, aber das dann durchgängig. mein vater will ihr ja auch nicht den unterhalt streitig machen sondern die anmaßung, dass der nicth korrigiert werden dürfe mit dem renteneintritt.
von
mama.frosch
am 13.06.2012, 21:30