Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Murmeline am 06.09.2005, 19:37 Uhr

Wer kennt sich aus im Beamtenrecht (Beihilfe)?

Ja, alle leiblichen Kinder unter 27 sind bei der Beihilfebemessung berücksichtigungsfähig - es sei denn, sie gehen z. B. selber schon arbeiten und haben zuviel eigenes Einkommen. Aber solange sie im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig sind und ein Elternteil noch Kindergeld für sie bekommt, werden sie auch bei der Beihilfesatzbemessung berücksichtigt.
LG Murmeline (auch Beamtin mit 2 Kiddies und 70 % Beihilfe)

 
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