Geschrieben von Murmeline am 06.09.2005, 19:37 Uhr |
Wer kennt sich aus im Beamtenrecht (Beihilfe)?
Ja, alle leiblichen Kinder unter 27 sind bei der Beihilfebemessung berücksichtigungsfähig - es sei denn, sie gehen z. B. selber schon arbeiten und haben zuviel eigenes Einkommen. Aber solange sie im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig sind und ein Elternteil noch Kindergeld für sie bekommt, werden sie auch bei der Beihilfesatzbemessung berücksichtigt.
LG Murmeline (auch Beamtin mit 2 Kiddies und 70 % Beihilfe)
- Wer kennt sich aus im Beamtenrecht (Beihilfe)? - Robinie 06.09.05, 16:43
- Re: Wer kennt sich aus im Beamtenrecht (Beihilfe)? - Murmeline 06.09.05, 19:37
- Frage - Murmeline 06.09.05, 19:44
- Hm, - Nicole-Mami 06.09.05, 21:23
- muß nicht unbedingt so sein,... - Murmeline 07.09.05, 5:10
- DANKE! Re: muß nicht unbedingt so sein,... - Robinie 07.09.05, 12:59
- Muss KV Krankenversicherung mitzahlen? - Robinie 07.09.05, 13:08
- Re: Muss KV Krankenversicherung mitzahlen? - Nicole-Mami 07.09.05, 13:23
- @Robinie: - Murmeline 07.09.05, 13:31
- Krankenkassenbeitrag des Kindes! - Murmeline 07.09.05, 13:32
- Re: @Murmeline - Robinie 07.09.05, 18:04
- Re: @Robinie: - Murmeline 07.09.05, 19:29
- Muss KV Krankenversicherung mitzahlen? - Robinie 07.09.05, 13:08
- DANKE! Re: muß nicht unbedingt so sein,... - Robinie 07.09.05, 12:59
- muß nicht unbedingt so sein,... - Murmeline 07.09.05, 5:10
- Hm, - Nicole-Mami 06.09.05, 21:23
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- Re: Wer kennt sich aus im Beamtenrecht (Beihilfe)? - Murmeline 06.09.05, 19:37