Alleinerziehend, na und?

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Weiss jemand wieviel Unterhalt mir zu steht??

Thema: Weiss jemand wieviel Unterhalt mir zu steht??

oder zumindest wo ich das nachlesen kann?? Also Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt für ein kind, zwei jahre alt... ich find heut nix bei google.. lg silvi

Mitglied inaktiv - 23.12.2008, 19:43



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Guckst Du hier: http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltstabellen.php Je nach dem, ob Westen oder Osten, die Berliner- oder Düsseldorfer Tabelle anklicken. Liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 23.12.2008, 19:47



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da ist die tabelle für den kindesunterhalt davon musst du jeweils aber noch das halbe kindergeld abziehen.. vg

Mitglied inaktiv - 23.12.2008, 19:58



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ist das pauschal 3/7 vom Einkommen?

Mitglied inaktiv - 23.12.2008, 20:05



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ich kenn nur den kindesunterhalt, sorry!! vg

Mitglied inaktiv - 23.12.2008, 20:08



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kann man nicht so pauschal sagen,da schulden usw. berufsbedingte sachen usw mit eingerechnet werden,erstmal kommt der kindesunterhalt,wnn dann noch was bleibt kommst du. ich schätze mal das die lsk ja ab nächstem jahr geändert wird auf 1 bei deinem mann,weißt du denn was er ca. netto hat? mein mann hatte damals ca 1800 euro mit lsk 3 und hätte mir und dem kind zusammen knapp 800 euro zahlen müssen,ich bin ja uf 400 euro basis arbeiten gegangen und das wurde zu einem kleinen teil mit berechnet. und bei lsk 1 wären es 410 euro gewesen,davon 220 kindesunterhalt.

Mitglied inaktiv - 23.12.2008, 20:19



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und das wird doch erst mit der scheidung geändert oder nicht??? netto hat er zwischen 1500 und 1800 euro...ich hab den tiefstwert von 1500 euro genommen. Er hat private Insolvenz angemeldet, die schulden laufen also darüber...wie das genau ist weiss ich leider aber auch nicht weil der anwalt erst in der zweiten januarwoche nen Termin frei hat..wir haben uns jetzt heut mittag so geeinigt dass er mir den unterhalt von der kleinen und für mich pauschal zahlt und wenn wir den genauen Betrag wissen gibt er mir entweder die differenz oder ich zahl im das zuviel aus..allerdings bräucht ich dafür relative zahlen..ich hab jetzt mal für leni und mich 550 euro veranschlagt..ich denk das ist fair oder!?

Mitglied inaktiv - 23.12.2008, 22:03



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die hat man wenn man alleinerziehend ist ohne partner lebt und arbeitet. nein die lsk 1 kommt nicht erst mit der scheisung sondern mit der trennung,also wenn er ausgezogen ist ,da er ja dann woanders gemeldet ist. und wie das mit einer insolvenz ist kann ich dir nicht sagen,dann hat er doch eh nur das zum leben was ihm oder euch gerade so gereicht hat und was drüber ist geht an die gläubiger,also wenn ich du wäre würd ich mal nur dem dem kindesunterhalt rechnen vielleicht 219 euro,die insolvenz wird da mit eingerechnet. aber das kann dir ein anwalt genau ausrechnen,geh zum amtsgericht hol dir dort einen beratungsschein und such dir einen familienrechtanwalt. nimm alles unterlagen mit die du hast und der macht das dann. gruß carina

Mitglied inaktiv - 23.12.2008, 22:11



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ihr wohnt doch noch zusammen oder? dann wür ich es erstmal so weiterlaufen lassen solang ihr zusammen wohnt also geldmäßig so wie immer.

Mitglied inaktiv - 23.12.2008, 22:13



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NOCH sind wir verheiratet das heisst dieser Monatslohn wird auch noch mit zwei geführt..er hat zwei ich fünf...oder drei und ich fünf?? da kann ich jetzt nicth hundertprozent sagen... ich werd sicher nicht mit ihm zusammenwohnen bleiben! bis samstag will er ausgezogen sein!

Mitglied inaktiv - 23.12.2008, 22:31



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er hat jetzt 3 und du 5. kindesunterhalt kommt vor der insolvenz. ehegatten wohl nicht lies mal hier. Ehegattenunterhalt: kein Anspruch auf Anmeldung der Privatinsolvenz Mit einem früheren Urteil (AZ XII ZR 114/03) hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass einen Unterhaltsschuldner im Verhältnis zu seinen minderjährigen Kindern grundsätzlich eine Obliegenheit zur Einleitung der Verbraucherinsolvenz trifft, wenn dieses Verfahren geeignet ist, den laufenden Unterhaltsansprüchen Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten zu verschaffen. Ihren minderjährigen Kindern gegenüber sind die Eltern in besonderem Maße verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem eigenen Unterhalt und dem der Kinder gleichmäßig zu verwenden (§ 1603 Abs. 2 BGB; sog. gesteigerte Unterhaltspflicht). Ob den Unterhaltsschuldner eine solche Obliegenheit zur Einleitung der Verbraucherinsolvenz auch im Verhältnis zu unterhaltsberechtigten getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten trifft, war bislang umstritten. Der Bundesgerichtshof hat dies nun abgelehnt, weil im Verhältnis getrennt lebender oder geschiedener Ehegatten zueinander regelmäßig der verfassungsrechtlich geschützten allgemeinen Handlungsfreiheit des Unterhaltsschuldners Vorrang gebührt. Das Gesetz hat den Ehegattenunterhalt nicht mit dem gleichen Gewicht ausgestattet wie den Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder, die in der Regel nicht in der Lage sind, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Gegenüber getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten besteht deswegen keine gesteigerte Unterhaltspflicht. Urteil des BGH vom 12.12.2007 XII ZR 23/06

Mitglied inaktiv - 23.12.2008, 22:36



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ist das blöd wenn man dasteht wie der Ochs vor der Tür mensch..also kindesunterhaltsansprüche kommen auf jeden fall vor der insolvenz... iss das sch... dass der anwalt erst so spät zeit hat um mir zu sagen was da nun wirklcih sache ist :-( dank dir trotzdem für deine Mühe, bisschen schlauer bin ich jetzt *G*

Mitglied inaktiv - 23.12.2008, 22:41



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aber wahrscheinlich kommt die antwort erst nach weihnachten. lg

Mitglied inaktiv - 23.12.2008, 22:43



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den mindestsatz wirst du auf jedenfall bekommen,da würd ich mir keinen koipf machen,aber du solltest dich schonmal mit dem gedanken anfreunden wieder arbeiten zugehen und zu gucken das du unabhängig von irgendwelchen ämtern leben kannst.

Mitglied inaktiv - 23.12.2008, 22:43



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und wenns geht von heut auf gestern!! Aber binnen vier wochen werd ich das nicht schaffen und da möcht ich doch gern wissen wie sich das verhält mit dem Unterhalt. Ich war noch nie von nem Amt abhängig und ich will nicth dass das so bleibt

Mitglied inaktiv - 23.12.2008, 22:49



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ach das wird schon wenn man will schafft man alles ,aber es braucht halt etwas zeit und jetzt mit den feiertagen,da läuft das eh alles etwas langsam

Mitglied inaktiv - 23.12.2008, 22:56



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weil ich halt auch von dem ganzen Zeug keine Ahnung hab..mit sowas musst ich mich bisher nicht befassen...*seufz* na ja wird schonw erden! Danke dir nochmal für deine Auskunft und Hilfe!! ich wünsch dir morgen ein schönes Fest !! glg silvi

Mitglied inaktiv - 23.12.2008, 23:10