Halli Hallo,
ich meine einen Beschluss zwecks Unterhalt.
Am Anfang hieß es vom Anwalt noch, Zahltag ist der erste, spätestens der dritte,im Beschluss steht nun aber der 10. , ab dem elften Tag wird der komplette Rückstand in einer Summe fällig u der Unterhalt wäre dann 150 %
Natürlich lässt der Vater sich bis genau zum zehnten tag zeit
Ist es generell so,dass in Beschlüssen der zehnte steht?
LG, mama-mit-stil
Mitglied inaktiv - 05.10.2009, 13:29
Antwort auf diesen Beitrag
Hallo, bei mir (1. Kind)steht bis zum 3. Werktag....., hat aber nie pünktlich gezahlt.
Beim 2. Kind steht zum 1. allerdings, ist dies nicht bindend, er könnte auch erst zum 30. zahlen. Der Unterhalt gilt als pünktlich, wenn er im lfd. Monat kommt
Ob ich das Geld vorher brauch oder peng.....
Ich wollt nämlich androhen, dass am 4. die Lohnpfändung erfolgt.... darf ich nicht
Und ich hab auch schon Antworten vom JA und RA bekommen: seien sie froh, dass er überhaupt zahlt ... jajajaja, das kenn ich vom 1. Kind, der nix zahlt und es sich gut gehen lässt
Mitglied inaktiv - 05.10.2009, 18:53