Alleinerziehend, na und?

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warum wird kindergeld angerechnet?

Thema: warum wird kindergeld angerechnet?

Hallo liebe leute... Mich würde mal interessieren warum dem unterhalt die hälfte des kindergeldes angerechnet wird, ob wohl man alleinerziehend ist und das kind ausschließlich bei mir lebt? Bin etwas schockiert und es ärgert mich! Im Internet kann ich keine wirkliche begründung dafür finden! alles mach ich allein und er bekommt das kindergeld angerechnet. Mit welcher Begründung??? Vielleicht könnt ihr mir helfen!

von josie2013 am 27.07.2015, 16:46



Antwort auf Beitrag von josie2013

Das Kindergeld ist eine steuerliche Belohnung weil man Kinder in die Welt gesetzt hat. Das hat Dein Ex. Da ihr getrennt seid und Du das ganze Kindergeld bekommst, darf er seinen Steuervorteil vom Unterhalt abziehen.

von Sternenschnuppe am 27.07.2015, 17:16



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Also darf ich mein teil von 92€ auch als Dankeschön sehen und für mich ausgeben abstatt für das kind?

von josie2013 am 27.07.2015, 17:56



Antwort auf Beitrag von josie2013

Das hälftige Kindergeld ist zur Deckung der Umgangskosten vorgesehen. Der Kindsvater darf dem Kind also riesenfette Eisbecher dafür kaufen.

von Pamo am 27.07.2015, 19:11



Antwort auf Beitrag von josie2013

Das verstehe ich bis heute nicht :-) Ich wäre für Abschaffung vom Ehegattensplitting und vom Kindergeld und würde Familiengelder einführen. Nur mit Kindern gibt es es ein Splitting und die mit Steuerklasse II bekommen sie auch (in Form von Freibeträgen). Die sollen die Düsseldorfer Tabelle direkt ohne Kindergeld berechnen, kommt doch sowieso jedes Jahr neu und evtl. Änderungen des Kindergeldes können dann berücksichtigt werden.

von ungewohnt am 27.07.2015, 19:35



Antwort auf Beitrag von josie2013

Is doch alles fürn a.... 270€ soll er zahlen und 2300€ plus 400€ hat er netto im monat... davon bekommt er noch für den Umgang 92€? Das ich nicht lache...

von josie2013 am 27.07.2015, 20:09



Antwort auf Beitrag von josie2013

Wie alt ist denn das Kind ?

von Sternenschnuppe am 27.07.2015, 21:03



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

4 monate aber was hat das damit zu tun?

von josie2013 am 27.07.2015, 22:20



Antwort auf Beitrag von josie2013

Dann steht Dir ja auch noch Betreuungsunterhalt zu. Also die Differenz von Elterngeld und Deinem alten Lohn. Bis das Kind 3 ist.

von Sternenschnuppe am 27.07.2015, 22:25



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Nach dem Elterngeld noch mehr von ihm also.

von Sternenschnuppe am 27.07.2015, 22:26



Antwort auf Beitrag von josie2013

Das Kindergeld ist eine pauschalierte Steuererstattung. Die steht demjenigen zu, der für das Kind finanziell aufkommt. Das tut der KV zum Teil, also steht ihm ein Anteil zu. Ich finde das logisch.

von Strudelteigteilchen am 27.07.2015, 23:00



Antwort auf Beitrag von josie2013

Das sehe ich anders, zumindest für den Fall, dass der Vater sehr viel Geld verdient. Mein Ex-Mann verdient ca. 6 mal soviel Euronen wie ich netto. Davon kann er zur Berechnung des Kindesunterhaltes sämtliche Lebensversicherungen, Aktienfonds, Kosten für seine Altersvorsorge, Abzahlung und laufende Kosten für seine Eigentumswohnung (die mehr als doppelt so groß ist wie unsere) etc.in Abzug bringen. Dennoch ist er jetzt immer noch lt. Düsseldorfer Tabelle bei Stufe 8. Und davon kann er außerdem die Hälfte des Kindergeldes abziehen, weil sich das Kind an vier Tagen im Monat bei ihm aufhält. Ist das fair? Wohl kaum. Stand ja auch mal zur Diskussion, dass ab einem gewissen Jahreseinkommen die Halbierung des Kindergeldes abgeschafft gehört. Kommt aber nicht dazu. Dreimal darfst Du raten, warum. ;-) LG Holly

von Holly Friday am 28.07.2015, 00:08



Antwort auf Beitrag von Holly Friday

Zitat: "Und davon kann er außerdem die Hälfte des Kindergeldes abziehen, weil sich das Kind an vier Tagen im Monat bei ihm aufhält." Wenn Du mein Posting gelesen hättest, dann wäre Dir klar, daß das eben NICHT die Begründung ist. Das halbe Kindergeld steht auch einem KV zu, der das Kind nie zu Gesicht bekommt. "Dreimal darfst Du raten, warum" Da muß ich nicht dreimal raten: Es war steuerrechtlich nicht zu begründen. Nochmal: Das Kindergeld steht dem zu, der für das Kind BEZAHLT. Es ist eine Steuererstattung, keine Kinderbespaßungsprämie.

von Strudelteigteilchen am 28.07.2015, 06:27



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Einem Vater vorzuwerfen dass er beruflich erfolgreich ist, sich was erarbeitet ( so Gehälter fallen ja wohl nicht vom Himmel ) ist auch irgendwie komisch. In der Beziehung hat man das sicherlich noch genossen, oder ? Würde er zu wenig verdienen wäre es auch nicht recht. Zahlen tun sie ja offenbar genau so, wie es vorgeschrieben ist.

von Sternenschnuppe am 28.07.2015, 08:13