starkemama1982
Ich war von Anfang an allein erziehend, der ausländische Vater ist vorbestraft, Vaterschaftsanerkennung mit falschen Personalien etc. Es gab nur Ärger, jetzt ist das Fass übergelaufen. Ich habe den Vater wegen sexuellen Missbrauch angezeigt, gestern war erster Verhandlungstermin bzgl. Umgangsrecht. Hätte ich direkt nein zum begleiteten Umgang gesagt, müsste eine mehrstündige Begutachtung erfolgen, in nur 5- max. 10% der Begutachtungen kommen die Gutachter zu dem Entschluss das gar kein Umgang stattfinden darf. Diese Tortur wollte ich meinem Kind ersparen da es ja im Strafprozess in jedem Fall dazu kommen wird. Ich will diesen "Vater" loswerden,, ist eine Abschiebung möglich unter diesen Voraussetzungen? Ich habe nur widerwillig dem begleiteten Umgang zugestimmt. Mein Kind ist zudem entwicklungsverzögert hat eine ADHS , das Kind hat es auch im Kiga erzählt gehabt, eine Aktennotiz liegt vor, KIGA und SPZ sagen das dieses Kind gar nicht in der Lage ist, sowas zu erfinden...
Natürlich ist eine Abschiebung MÖGLICH, aber das entscheidet letztendlich die Ausländerbehörde, nachdem ein Urteil gefallen ist. Wenn ich mich recht erinnere, gibt es da so eine Muss-Kann-Darf Regelung: Bei einem Urteil von mehr als 3 Jahren MUSS abgeschoben werden, bei mehr als zwei Jahren KANN abgeschoben werden, bei noch weniger DARF abgeschoben werden, wobei es noch Schleifchen nach "oben" und "unten" gibt, weil Bewährung, Vorstrafen, Sozialprognose und Art des Vergehens mit einbezogen werden. Was sagt denn Dein Anwalt dazu? Der sollte Dir solche Fragen deutlich kompetenter und umfassender beantworten können. Bist Du (bzw. das Kind) Nebenkläger im Strafprozess? Das wäre mir wichtig, weil man dann das Urteil und damit auch eine evtl. Abschiebung beeinflussen kann.
Mit der Änderung des Aufenthaltsrechts zum 1. August sind auch die Vorschriften zur Ausweisung reformiert worden. Die neuen Ausweisungs-Regelungen sind aber erst ab 01.01.2016 anwendbar. Künftig gibt es nur noch Ermessensausweisungen, bei denen das Ausweisungsinteresse abgewogen werden muss gegenüber dem Interesse des Ausländers an einem Verbleib. Und dabei ist das Recht des Vaters auf Kontakt zu seinem deutschen Kind (und umgekehrt das Recht des Kindes auf Kontakt zu seinem Vater ) schon ein recht hohes Gut, weil Grundrecht aus Artikel 6. Auch, wenn das in eurem Fall zynisch klingen mag. Bei unserem Verwaltungsgericht würde ich vermutlich mit einer Ausweisungsverfügung gegen deinen Ex baden gehen. Von einer tatsächlichen Aufenthaltsbeendigung (Abschiebung ) mal ganz zu schweigen. ....
Verstehe ich das richtig? Er hat dein Kind sexuell missbraucht und hat jetzt begleiteten Umgang?
Das frage ich mich auch grad. Er darf da noch begleiteten Umgang haben? In Deutschland ist echt alles möglich..
Bisher gibt es lediglich eine Anzeige/Anschuldigung der Mutter. Es gibt kein Urteil, und eine Begutachtung zur Entscheidung über ein Aussetzen des Umgangs hat die Mutter abgelehnt (was ich auch nicht verstehe, aber das ist dann eben die Konsequenz). Auf Basis von was wäre der Umgang auszusetzen?
Ich glaub erst einmal gar nichts. In Hinblick auf der derzeitigen Situation und Stimmungmacher bestimmter brauner Personengruppen, würde ich mich nicht wundern wenn das ganze an den haaren herbeigezogen ist was die TE hier schreibt. Sind ja alle Klichees voll erfüllt. Und selbst wenn es war ist, wer als Mutter da dann wegschaut, der trägt mindestens so viel Schuld wie der Täter. Und sie schaut ja mehr oder minder weg, sonst würde man nicht den leichteren Weg gehen. Wenn alles so stimmt wie geschildert, würde wohl kaum ein Richter nicht im Eilverfahren alles an Umgang usw abschmettern was nur ginge. Das Kind müsste auch nicht vor dem Vater aussagen meines Wissens nach - diese Schutzbehauptung warum und wehslab zieht also nicht. Wie gesagt, ich glaube davon erst einmal gar nichts. Das ist genau so eine Art der "Stimmungsmache" zu welchen diese Personengruppe gerne greift.
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