Mitglied inaktiv
also: mein ex hat nie freiwillig einen cent Unterhalt für meien beiden großen gezahlt. manchmal hab ich dann was durch Lohnpfändung bekommen. er ist Säufer , arbeitslos und seit einer Woche in einer Suchtklinik. Jetzt habe ich heute Post von seinem Anwalt bekommen. Die fordern mich auf ich solle zustimmen, das der unterhalt auf 0 euro geändert wird. weil er ja nicht arbeitsfähig ist. Ist das überhaupt rechtens?? den anspruch haben die Mädchen doch trotzdem. Wer weiß vielleihct hat er ja mal irgendwann geld und ich kann seine Schulden eintreiben- davon geh ich natürlich nicht aus. Ach ja. dann haben sie noch geschreiben- udn wenn er wieder in der lage ist zahlt er natürlich udn wird freiwillig auf mich zukommen!! Gelächter!!Deshalb musste ich ja bisher immer die gerichtsvollzieherin zu ihm schicken. grüße bille
Bloß nicht unterschreiben! Die Kinder haben auch weiterhin einen Unterhaltsanspruch und dieser verjährt nicht! Leg das Schreiben am besten dem Jugendamt vor und lass Dich dort beraten!
NIEMALS ! Die Aufforderung zum Verzicht auf Kindesunterhalt ist Sittenwidrig. Das durfte ser hochintelligente Anwalt meiner noch schlaueren Ex erfahren nachdem der das von mir verlangte.... Der Brief den der von der Anwaltskammer erhielt war etwa 8 mal dicker als sein Geschmiere an mich Und meine holde Verflossene bekam wieder mal besuch vom Gerichtsvollzieher LG Gerald
hi, nicht unterschreiben. Allerdings kann er, wenn er tatsächlich leistungsunfähig ist, eine Abänderung des Unterhaltes vor Gericht erwirken. Nur einen freiwilligen Verzicht würde ich nicht unterschreiben, da das evtl. auch so gesehen werden könnte, dass du an Stelle des Vaters die Unterhaltspflicht übernimmst (->Freistellung). Gruss
und: check mal das jugendamt wegen unterhaltsvorschuss für deine kids!
unterschreiben!!!!!!! Unterhaltsschulden sind Ehrenschulden und die verjähren nicht. Würde ich nieeee machen. LG Angelika
hi, auch Unterhaltsrückstände verjähren. Und eine Abänderung kann er, wenn er das vor Gericht glaubhaft machen kann, auch errreichen. cu
In der Regel sind Unterhaltstitel 40 Jahre lang rechtsgültig.
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