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UHV zurückzahlen - Titel erstellen?

Thema: UHV zurückzahlen - Titel erstellen?

Auf die Gefahr der Blamage hin: Ich habe keinen Titel, kriege UHV weil der Vater momentan dank jahrelangem Fortbildungsdrang nichts verdient. Ich sah keine Notwendigkeit dafür. Abgesehen davon, dass er anscheinend überhaupt nicht gebeten wird, zu arbeiten, bzw. wird mir das ja niemand mitteilen, macht er momentan wohl keine Unterhaltsschulden beim Staat, weil er wg. der Ausbildung momentan nicht leistungsfähig ist?!? Was er dann von dem "Vorschuss" zurückzahlen muss, wird erst gerechnet ab einer möglichen Arbeitsaufnahme? Weil ich keinen Titel habe, klemmt sich niemand so recht dahinter und fordert ihn auf, sich Arbeit zu suchen??? Letzten Endes zahle ich mir mit meinen Steuergeldern sowohl meinen UHV selbst, als ich auch ihm die Weiterbildung finanziere? Und wenn ich jetzt einen Titel möchte, lässt er ihn mit "Null" einsetzen, was??? Weil´s korrekt wäre.

von shortie am 25.05.2011, 12:10



Antwort auf Beitrag von shortie

Was passiert, wenn die Kinder 18 Jahre alt werden. Kriegt man dann eine Auflistung der aufgelaufenen Forderungen des JA? Muss ich dann etwa, als UHV-Empfänger, auch noch was dazutun? Oder geht das nur an KV? Gibt´s da irgendwas nur darlehensweise, was mit entgangen ist? - Habe da gerade was gelesen, da falle ich gleich unter den Tisch.

von shortie am 25.05.2011, 12:12



Antwort auf Beitrag von shortie

Die Schulden Beim JA oder sonst wo sind nicht dein Problem, die muss nur er zurückzahlen. Ab 18 wird geprüft, ob das Kind überhaupt noch UH bekommen würde, weil es z.B. in Ausbildung zu wenig verdient.

von mf4 am 25.05.2011, 19:59



Antwort auf Beitrag von mf4

Danke, mf4, - ich denke, du kennst dich auch sicher damit aus, soweit ich mich entsinne. Puuuuh! Meine Nerven würden wohl nicht überstehen, müsste ich nochmal "Auslagen" für den Ex zurückzahlen.

von shortie am 25.05.2011, 21:31



Antwort auf Beitrag von shortie

Meine Großen bekamen UH-Vorschuss, danach bekam er eine Lohnpfändung und er mußte an die Kinder zahlen und ans JA Schulden abtragen. Mit 18 wurde überprüft, ob das Kind sich selbst versorgen kann und da das der Fall war wurde UH eingestellt. Ich nehme an ans JA zahle er noch ewig... ist mir aber egal. Fürs JA mußte ich auflisten, ob, wann und wieviel er bezahlt hat und mehr hatte ich damit nicht zu tun.

von mf4 am 26.05.2011, 09:07