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Urlaub :(

Thema: Urlaub :(

Hallo :) Ich würde gerne mit meiner Tochter 15 Tage in den Urlaub. Leider fallen 2 Wochenenden in seine umgangszeit. Diese will der Vater auch nicht abgeben obwohl ich ihm Möglichkeiten zum Ausgleich angeboten habe. Vor Gericht wurden nur die Wochenenden und Feiertagen geklärt kein Urlaub! Habe ich also keine Möglichkeit 15 Tage am Stück mit meiner Tochter in den Urlaub zu fahren?? Sorgerecht und ABR liegen bei mir! Auf Wohlwollen oder anständige Kommunikation kann ich bei ihm nicht hoffen! Mediation hat er während des zweiten Gesprächs abgebrochen!

von Lisa192 am 22.05.2016, 02:54



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Also wenn ihr vor Gericht Umgangstermine fest gelegt habt, sind die nun mal bindend..... Aber: normalerweise werden doch bei so einem Termin auch gleich Ferientermine vereinbart, oder? Dann wird dir nichts anderes übrig bleiben, als den gemeinsamen Urlaub mit Kind in die dir zustehende Ferienzeit zu legen. Leider (oder je nach Sichtweise: Gott sei Dank) sind solche Argumente wie Pauschalzeiten eines Reiseanbieters ect. nicht wirklich interessant dabei.

von Limayaya am 22.05.2016, 07:11



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Nein Urlaube wurden nicht festgelegt da die Richterin ihm nicht mehr als 3 Tage übe Nacht gewähren wollte. Also schlimmsten falls kann ich 7 Tage fahren muss den Urlaub unterbrechen (für sein Wochenende) und kann dann wieder 7 Tage fahren?? Das ist doch nicht normal

von Lisa192 am 22.05.2016, 09:06



Antwort auf Beitrag von Lisa192

Nein ist nicht normal. Ruf das Familiengericht an. Du wirst ganz bestimmt fahren können. Du hast ja schon Ausweichtermine angeboten. Warum sollte das KIND auf den Urlaub verzichten müssen (worauf es sich denke ich mal freut), damit der Vater seinen Umgang nicht verschieben (nicht aufgeben!) muss. Solche Anträge werden vom Familiengericht meist sehr zügig bearbeitet. LG Jessi

von Jessi757 am 22.05.2016, 10:31



Antwort auf Beitrag von Limayaya

Also wird es wieder eine Verhandlung geben, wieder Geld und Zeit kosten?:( Ja er gönnt es mir nicht (seine Aussage) Stecke mitten in der Gesellenprüfung und ich find wir haben uns ne Pause verdient. Er sitzt zuhause arbeitet nicht hat noch nie gezahlt sich anfangs nie gekümmert und auch jetzt manchmal nicht (ist ja nicht so dass ich arbeiten muss und plane) und jetzt gönnt er es mir nicht weg zu fahren.... Ich kann doch nicht jedes Jahr vor Gericht gehen um meinen Urlaub einzuklagen... Die halten mich doch für bescheuert.

von Lisa192 am 22.05.2016, 11:02



Antwort auf Beitrag von Lisa192

Dann isses natürlich bei euch anderst gelaufen....vermutlich ist das der Richterin "durchgerutscht"....eigentlich hätte dann sowas rein gemüsst dass dann eben 1-2 WE ausgesetzt wird, oder so.... Du kannst versuchen, ob du übers JA als Mediator ihn an den Tisch bekommst. Wenn die ihn schriftlich zum Gespräch laden "zieht" das bei den meisten bockigen Elterteilen mehr. Und wenn er das dann dort beim Gespräch auch so formuliert, dass er dir das nicht gönnt und keine klare Ansage machen kann, warum er nicht das WE tauscht, hast du gleich einen amtlichen Fürsprecher, wenns vor Gericht geht....

von Limayaya am 22.05.2016, 13:22



Antwort auf Beitrag von Lisa192

Ich würde fahren. Keine Diskussion. Was will er denn dagegen unternehmen? Was dorht dir, wenn du es einfach machst? Jedes Gericht würde einsehen, dass 2 Wochen Urlaub den Umgang betreffend keine Katastrophe sind.

Mitglied inaktiv - 22.05.2016, 11:31



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Ich würde mir selbstverständlich keine Genehmigung vom Gericht holen. Das ist lächerlich, und ich bezweifle, dass das Gericht einen "Antrag auf 2-wöchigen Urlaub" überhaupt bearbeitet.

Mitglied inaktiv - 22.05.2016, 11:40



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Sogar, wenn es sich nur um ein Umgangswochenende handelt, bei dem keine Einigung erzielt wird - es wird vor Gericht verhandelt.

von Petra28 am 22.05.2016, 11:58



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Also einfach fahren kann ich nicht dann würde ich ja gegen die Auflagen vom Gericht verstoßen (weil er jedes zweite Wochenende hat) Die Richterin wöllte darüber noch nicht sprechen (er wollte 1 Woche haben aber sie meinte er bekommt unsere Tochter erstmal nur übers Wochenende nicht länger) Nen Mediator hatten wir schon das hat er während des zweiten Gesprächs abgebrochen. Wieso muss das alles immer ein Kampf sein??

von Lisa192 am 22.05.2016, 21:29



Antwort auf Beitrag von Lisa192

Ich würde auch fahren! Selbst wenn er vor Gericht geht wegen den 2! Wochenenden im Jahr, würden ihn, glaube ich, alle Richter der Welt für bescheuert halten. Und die Aussage, dass er es dir nicht gönnt, hast du hoffenltich schriftlich.

von Helena83 am 22.05.2016, 11:37



Antwort auf Beitrag von Lisa192

Hallo, teile ihm schriftlich mit, von wann bis wann Ihr weg seid und gebe ihm zwei Ausweichtermine. Weise ihn selbstbewußt darauf hin, daß das Kind einen Anspruch auf mehrwöchige, zusammenhängende Ferienurlaube hat und Du nicht einsiehst, daß Euer Kind sich benachteiligt gegenüber vielen anderen Kindern benachteiligt fühlt, für die soetwas das Selbsverständlichste von der Welt ist, nur weil er nicht mitziehen will. Du brauchst kein Gericht, Du hast das ABR, Du willst den Umgang grundsätzlich nicht vereiteln, nur eben verständlicherweise in den Ferien mal etwas länger wegfahren. Das machen Trillionen von getrenntlebenden Eltern auch, so what? Deshalb schaffe Tatsachen und überlasse ihm die (Klage-) Initiative. Du hast absolut glänzende Karten, während er nur Luschen in der Hand hält und sich zum Narren machen wird. Viel Spaß im Urlaub und laß Dich nicht ärgern. Hole Dir eine virtuelle Tüte Popcorn und verfolge amürsiert sein Klageverfahren, dieses Vergnügen wäre nämlich sehr schnell vorbei. Ralph

von Ralph am 22.05.2016, 11:53



Antwort auf Beitrag von Lisa192

Kind kommt Sonntag wieder, dann ist das nächste Wochenende eh Deins und die Woche drauf bis Donnerstag geht auch. Sind bei mir 11 Tage die Du wegfahren kannst ohne einen Tag Umgang zu kürzen. Ansonsten empfehle ich dringend vor der Reise ganz genau in den Beschluss zu schauen ob Ordnungsgelder drin sind. Denn dann kannst Du nicht einfach mal wegfahren und den Umgamg aussetzen, Das wird richtig teuer! Ist keine Ordnungsgeldbelehrung sein würde ich es auch einfach machen und schauen dass es nur ein Umgang ist der entfällt. Alternativen hast Du ja angeboten. Dann kann er höchstens einklagen, dass das Ordnungsgeld bei Verstoß mit in den Beschluss kommt.

von Sternenschnuppe am 22.05.2016, 17:09



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Ja wieso soll ich denn weniger weg fahren als ich kann?? Ich kann theoretisch Freitag Abend fahren und dann nach 2 Wochen sonntags wieder kommen! Und ja ich fühle mich in meinem Urlaub dann eingeschränkt weil ich es einfach unfair für meine Tochter und auch für mich finde auf Urlaubstage zu verzichten! Ich will ja die Wochenenden nicht weg nehmen sondern nur tauschen! Ansonsten kann ich ja nie mit ihr 2-3 Wochen in den Urlaub fahren. Die andere Zahl bezog sich darauf wenn sein Wochenende in der Mitte meines Urlaubs liegen würde! Dann müsste ich echt für 2 Tage meinen Urlaub unterbrechen damit er seinen Umgang bekommt?! Das ist doch bescheuert! Dann wird es in Zukunft wohl heißen weniger Urlaub nur alle 2 Jahre weil ich das andere Jahr Geld fürs Gericht sparen muss um mir meinen Urlaub zu erkämpfen :( ich könnt heulen

von Lisa192 am 22.05.2016, 21:37



Antwort auf Beitrag von Lisa192

Also diese Antwort zeigt mir gerade, sorry, dass Du Dich da gerade reinsteigern willst. Was ist denn mit dem Ordnungsgeld ? Steht es drin ? Wenn nein, dann gute Reise. Wenn ja, dann ist der Weg vorgeschrieben und Du musst vor Gericht. Unbedingt bei der schlechten Ebene zwischen Euch von Freitag bis den Sonntag 2 Wochen später zu verreisen ist in meinen Augen auch eine gewisse Provokation. Du kannst auch zwei Wochen in den Urlaub und es könnte nur ein Umgang ausfallen wenn Du erst am Sonntag fährst. Es muss aber Freitag sein. Natürlich zickt er, und natürlich ist das doof und seine Ausaage mies Dir den Urlaub nicht zu gönnen. Würde ich auch umfänglich vor Gericht geklärt haben wollen. Für diesen Urlaub aber willst Du auch mit dem Kopf durch die Wand. Ein Kompromiss wäre es so zu planen dass nur ein Wochenende betroffen ist.

von Sternenschnuppe am 23.05.2016, 08:22



Antwort auf Beitrag von Lisa192

Herrje! Du magst Dich da jetzt gerne eine Runde reinsteigern, oder? Du wirst - wenn überhaupt - maximal EINEN Urlaub "erkämpfen" müssen. Spätestens dann wird das abschließend geregelt; falls der Richter nicht dran denken sollte - was ich für eher unwahrscheinlich halte - weist Du ihn halt darauf hin. Danach kannst Du wieder jedes Jahr Dein gottgegebenes Menschenrecht auf drei Wochen Urlaub wahrnehmen können. (Habe ich seit Jahren nicht mehr, weil der gnä' Herr keinen Unterhalt zahlt, aber am Geld scheint das ja bei Dir nicht zu scheitern - immerhin....) Ich habe auf Anraten meiner Anwältin damals einen Binnen-Brief geschrieben, da stand sinngemäß drin: "Ich werde mit den Kindern von ..... bis .... in Urlaub fahren. Das betrifft leider Deine Umgangstage am .... und am .... Als Ausgleich biete ich Dir entweder den .... oder den .... an. Bitte teile mir bis ... mit, welcher Ausweichtermin Dir besser paßt oder mache bis dahin einen konstruktiven Gegenvorschlag. Wenn ich bis dahin gar nichts von Dir höre, gehe ich davon aus, daß Du keinen der Ausweichtermine wahrnehmen möchtest." Und wir hatten noch das gemeinsame ABR, insofern war es etwas heikler. Ich schicke sowas gerne per Mail, weil man da denn Zugang nachweisen kann.

von Strudelteigteilchen am 23.05.2016, 10:08



Antwort auf Beitrag von Lisa192

Ganz ehrloich: Du machst Dir das leben unnötig schwer. - er scheitn doch selbst gegen die Auflagen zu bverstossen wenn er nicht jeden Umgang wahrtnimmt. - Urlaub ist das normalste der Welt. Wobei: kannst Du den nicht um eine Woche verscheiebn so dass es nur eines seiner Wochenenden betrifft? - Nochmal: teile ihm schriftlich per Einschrieben Ausweichwochenende mit und teile ihm ebenfalls mit bis wann Du Bescheid wissen willst. Z. B. innerh. von 2 Wochen. Dann hast Du immer noch Zteit eine einstweilige Verfügung bei Gericht zu beantragen. ... oder einfach fahren... was will er denn machen? Klar er kann hinterher zum geircvht gehen, aber wenn Du vorher eine Lösung angeboten hast, dann sollte das nun wirklich genügen... Aber wie gesagt, versuche, dass nur eines seiner Wochenenden betrifft... LG Désirée

von desireekk am 23.05.2016, 03:33



Antwort auf Beitrag von desireekk

Ja irgendwie will ich mit dem Kopf durch die Wand. Ja ich könnte Sonntag Abend um 18 Uhr los fahren und müsste halt Freitag um 15 Uhr wieder zuhause sein. Das sind 11 statt 16 Tage das find ich schon nen Unterschied. Ich Glaube ich wäre nicht so stur wenn die ganzen Vorgeschichten nicht wären. Hätte er gesagt 1 Wochenende oder vllt den Sonntag eher und bei dem anderen den Samstag dran hängen ok. Er will aber gar nix tauschen und droht mir wieder. Meine Tochter freut sich schon so, wir waren über Pfingsten erst dort und sie war so glücklich. Und nein das Geld sitzt nicht locker sonst würde ich woanders hinfahren dieser Urlaub kostet mich aber nur Sprit und Verpflegung! Es ist immer das gleiche. Er soll sie an seinen Wochenenden zu Geburtstagen bringen (so wie ich auch) ne ist dein Nachbarskind mach ich nicht du holst sie bei mir ab sie schläft bei dir und sonntags bringst Du sie mir wieder wenn ich ausgeschlafen habe.... Ja ich glaube dass ich wegen der Vergangenheit jetzt mit dem Kopf durch die Wand will :/

von Lisa192 am 23.05.2016, 10:52



Antwort auf Beitrag von desireekk

Achso verschieben geht nicht weil das mit den Arbeitskollegen nicht klappt. Unterhalt .... Haha da wartet meine Tochter auch immer drauf. Gab aber noch nix. Wahrscheinlich wird er auch nie wieder arbeiten gehen....

von Lisa192 am 23.05.2016, 10:56



Antwort auf Beitrag von Lisa192

Glaub mir, es gibt hier ganz viele, die aus den unterschiedlichsten Gründen, immer wieder die Wände hoch gehen könnten, wenn es um den Kontakt und um eine Bitte, die man an "ihn" adressieren muss, geht. Klar ist es bescheiden in der "Bittsteller-Rolle" zu sein, vor allem wenn der andere merkt, das "er die Zügel in der Hand hält". Da geht es nur um MACHT nicht um die Sache, nicht ums Kind, nicht um eine gütliche Einigung. Und das betrifft.......LEIDER.....beide ERWACHSENE! Ich kenne diese Wut, diese Ohnmacht, aber sie bringt einen nicht im entferntesten weiter!!! Ruf bei Eurem Betreuer an, frag wie sich das Verhält und was man tun kann um auf "richtigem Wege" ein Wochenende zu wechseln. Frag ihn ob Du ihn/ sie in den Briefwechsel/ Mailwechsel mit einbeziehen kannst. Unterbreite ihm schriftlich Dein Vorhaben, versuche, das nur ein Wochenende davon betroffen ist. Ich würde auch erwähnen, dass man in Zukunft Lösungen finden muss, die dem Kind zuträglich sind und das Du ihm nicht seine Wochenenden an der Zahl nehmen möchtest, sondern nur in großen Ausnahmenfällen (Urlaub, Krank, große Familienfeicherlichkeiten) um ein kooperatives Miteinader bittest. Versuche Dich und deine gekränkten Gefühle zurück zu nehmen, je mehr Du auf Stur schaltest, desto mehr schaltet er auf Stur und das Ende sind noch mehr Ungereimtheiten, die irgendwann auf dem Rücken Deiner Tochter ausgetragen werden. Wie gesagt, mein Verständnis hast du! Ich kann Bücher füllen, die sein gekränktes Ego, die Macht, die er immer noch gerne mal ausspielt daqrstellen udn erzählen...... Aber es hilft Dir nicht bei der entkrampfung und Lösung des eigentlichen Problems!

von aus 4 mach 3 am 23.05.2016, 11:10



Antwort auf Beitrag von aus 4 mach 3

von aus 4 mach 3 am 23.05.2016, 11:12



Antwort auf Beitrag von Lisa192

Und was ändert Deine Wut jetzt? Wem schadet sie? Zumal, wenn Du Dich nicht nur unnötig reinsteigerst, sondern auch noch zukünftige Probleme dazuerfindest? DU bekommst ein Magengeschwür und ER freut sich über die Macht, die er über Deine psychische Gesundheit hat. Das ist sicher wahnsinnig zielführend, oder? Ich bin großer Fan von ruhigem und planvollem Handeln. Wenn man dazu nicht in der Lage ist, beauftragt man den Anwalt. Das führt meistens zum gewünschten, zumindest aber zum juristisch machbaren Ergebnis und reduziert die Belastung der Magenschleimhaut. Du kannst Dich stundenlang darüber ärgern - aber Du bist nicht dazu verpflichtet.

von Strudelteigteilchen am 23.05.2016, 11:22



Antwort auf Beitrag von desireekk

Ich machs einfach übers Gericht und lasse die entscheiden. Diese hin und her zwischen ich vermisse dich und schlampe verpiss dich ist mir zu viel. Ich bin froh einfach mal keine morddrohungen mehr gegen mich meine Eltern und Freunde zu bekommen und das soll so bleiben. Und übers Gericht wird es zwar Geld kosten (ist ihm ja egal er arbeitet ja nicht) aber dann hab ich ne Regelung und kann hoffentlich öfter im Jahr mal in den Urlaub fahren

von Lisa192 am 23.05.2016, 12:06